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Berufsstart Startkapital / Förderung ALG II / monatliche Kosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsstart Startkapital / Förderung ALG II / monatliche Kosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Ich habe zu den im Titel betreffenden Themen schon fleissig die Suchfunktion genutzt, jedoch leider nur sehr alte Themen ...


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Alt 30.06.2020, 17:11   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.06.2020
Beiträge: 10
Standard Berufsstart Startkapital / Förderung ALG II / monatliche Kosten

Hallo,

Ich habe zu den im Titel betreffenden Themen schon fleissig die Suchfunktion genutzt, jedoch leider nur sehr alte Themen gefunden bei denen vor Allem bezüglich der finanziellen Planung die Informationen zu alt sind -> eine Beitragserstellerin musste sogar noch in DM rechnen

Ausgangslage: derzeit arbeitsloser ex-Polizeibeamter mit Berufserfahrung und Verwaltungsfachwirt in der Tasche und zudem noch etwas Pflegeerfahrung aus knapp zwei Jahren als Altenpflegehelfer.

Derzeit habe ich ein Vermöge von cirka 5500 Euro (knapp unterhalb meines Schonvermögens)

Meine monatlichen Kosten: Miete, Lebensmitte, Versicherung sind derzeit über ALG II abgedeckt. Habe auch sonst keine großen teuren Hobbys die mich in große Unkosten stürzen. Bin single und habe keinen teuren Lebensstil.

Ich hoffe ihr könnt mir bei folgenden Fragen weiterhelfen:

1. Welche monatlichen Kosten hattet ihr zu Berufsstart für ein Betreuungsbüro?

Ich lasse jetzt bewusst hierfür alle EINMALIGEN Anschaffungen PC, Fax, Telefon , Dokumentenscanner, Bürotisch und Stuhl / Stühle etc außen vor. Bei den Ausgaben hierfür hab ich schon eine gute Nase und werde die Dinge entsprechend kostengünstig bekommen.

Also die reinen Kosten für den Betrieb: Strom, Miete für das Büro (wird sicher von Wohnort variieren: Ich rechne hier im ländlichen Gebiet mit 250 -350 Euro im Monat), Versicherungen, Gewerkschaftsbeitrag usw. , Spritkosten im Monat für die Fahrten zu Terminen, Büromaterial. Also alle kosten die ihr so auf den Monat runterbrechen konntet.

2. Ein Berufsbetreuer bei dem ich hospitiert habe erzählte mir, dass er nicht mehr im Überblick hatte wie viel Geld er tatsächlich am Anfang brauchte. Er startete als zweifacher Familienvater und brauchte für den Anfang so um die 10.000 Euro.

Er rechnete mir auch ungefähr vor wie viel er im ersten, zweiten, dritte und vierten Jahr verdiente.

Im ersten Jahr sollen es bei ihm (nach Abzug von der Steuern) ab dem 12. Monat rund 1500 Euro gewesen sein, dann im zweiten Jahr cirka 2500 Euro bis hin zum vierten Jahr wo er bei rund 5000 Euro plus angekommen ist mit cirka 50 Betreuungen. Sind diese zahlen realistisch?

und welches Startkapital haltet ihr für mindestens notwendig?

3. Hat hier aus dieser Gruppe evtl Erfahrungen mit einer Berufsförderung vom Jobcenter?

Über einen Kontakt habe ich Infos einer Jobcenter Sachebarbeiterin erhalten die gesagt hat, dass ich bei einer abgeschossenen Berufsausbildung "Verwaltungsfachwirt" keine Förderung bekommen kann, da ich ja schließlich eine "Berufsausbildung habe bei der ich ganz normal weiterarbeiten könnte".

Natürlich eine mündliche Angabe. Da man ja weiß, dass man beim Jobcenter immer am Besten alles per Fax und schriftlich macht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid in den Händen zu halten, an euch die Frage: Hat jemand von euch vlt Praxiserfahrungen oder weiß welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um eine Förderung hinsichtlich der Existenzgründung als Berufsbetreuer vorliegen müssen?

4. Letztendlich die Frage: Sehr ihr einen Berufsstart bei abgelehnter Förderung mit 5500 Euro auf der hohen Kante als realistisch an?

Angenommen ich sollte keine Förderung bekommen. Sehr ihr dann einen Berufsstart mit 5500 Euro auf der Hohen Kannte als machbar an?

Ich müsste von dem Geld das Büro mieten und den Betrieb aufrechterhalten, die Ausstattung kaufen und die notwendigen Versicherungen abschließen.

Bekanntermaßen lässt sich ja nur quartalsweise abrechnen.

Nach meiner Logik müsste das Jobcenter mir ja weiterhin die Miete plus Krankenversicherung und Regelsatz zahlen solange ich meinen Lebensunterhalt noch nicht selbstständig aus den Einnahmen der Berufsbetreuung bestreiten kann. Da beim ALG II Verhältnis das "Zuflussprinzip" gilt sieht es das Jobcenter sicherlich nicht gerne wenn ich nach drei Monaten das Geld von meinen Betreuungen erhalte und sie erst quasi im Monat der Auszahlung meinen ALG II Satz "anrechnen" können....

5. Ich glaube für meine speziellen Fragen brauche ich wirklich jemanden der das Thema mit Berufsstart in der Betreuung im ALG II Verhältnis schon durch hat Ist hier zufällig wer anwesend der das Thema aus dem ALG II Verhältnis gestartet hat? Darf sich natürlich auch gern per PN melden

Ganz lieben Gruß und vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.
weserdeich87 ist offline  
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Alt 30.06.2020, 18:09   #2
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.05.2015
Beiträge: 26
Standard

Ich kann Dir bei der Fragestellung zum Jobcenter nicht helfen.
Du könntest aber zu Beginn schon die Miete sparen, wenn du erst einmal von zu Hause aus arbeitest. Das ist in der erste Zeit sicher möglich. Ein eigenes Büro muss nicht von Anfang an sein.

Wünsche Dir viel Erfolg
Julemaja
Julemaja ist offline  
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Alt 30.06.2020, 19:24   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
und welches Startkapital haltet ihr für mindestens notwendig?

Das kommt in erster Linie daraf an ob du an einem Gericht arbeiten wirst wo die ersten 11 Betreuungen ehrenamtlich zu führen sind. Hast du das bereits geklärt bzw. in deine Überlegungen mit einbezogen?


Wenn du in das Betreuungsrechtlexikon von H. Deinerst schaust
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...C3%BCtung_2019
dann kannst du dir evtl. ausrechnen was du "verdienen" kannst bei 10, 20, 30 usw. Klienten.
Zitat:
wenn ich nach drei Monaten das Geld von meinen Betreuungen erhalte
Du darfst nicht davon ausgehen dass du das Geld pünktlich nach 3 Monaten bekommst. Ist die Akte verschickt zum Gutachter oder ein Antrag ist gestellt, der Kostenbeamte krank usw. dauert die Überweisung deutlich länger - und keiner kann dir sagen, wie lange.


Du solltest erst mal bei dir im Bezirk nachfragen ob überhaupt Bedarf an neuen Betreuern besteht? Davon hängt eine mögliche Auslastung ab.


Zitat:
Er startete als zweifacher Familienvater und brauchte für den Anfang so um die 10.000 Euro.
Das sagt mal gerade gar nix aus da keiner weiss wie hoch seine Kosten waren und wie lange der "Anfang" dauerte.


Zum JC kann ich dir leider gar nichts aagen. Ich gehe kurz und bündig davon aus dass man im ersten Jahr als BB eher mal mindestens 30 000 bis 40 000 Euro Eigenkapital brauchen wird.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.06.2020, 20:20   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Fördermöglichkeiten siehe unter: https://www.deutschland-startet.de/g...geld-aus-alg2/

Für die betreuerspezifischen Fragen:

https://bdb-ev.de/74_Berufseinstieg.php

Übrigens zur erwähnten Vergütungstabelle: hier wird kaum mit Tabelle C, sondern -nur - mit Tabelle B zu rechnen sein. Sorry.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 01.07.2020, 12:06   #5
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Beiträge: 10
Standard

Zitat:
Zitat von Julemaja Beitrag anzeigen
Ich kann Dir bei der Fragestellung zum Jobcenter nicht helfen.
Du könntest aber zu Beginn schon die Miete sparen, wenn du erst einmal von zu Hause aus arbeitest. Das ist in der erste Zeit sicher möglich. Ein eigenes Büro muss nicht von Anfang an sein.

Wünsche Dir viel Erfolg
Julemaja
Oh das wusste ich nicht. Der Leiter der Betreuerstelle mit dem ich telefoniert habe meinte, dass ich aber auf jeden Fall mit angeben soll in der Bewerbung, dass ich bereit wäre ein Büro im Bereich des dortigen Landkreises zu errichten, da man sonst mit einer Bewerbung aus eine Nachbarstadt abgelehnt wird aufgrund der Entfernung.
weserdeich87 ist offline  
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Alt 01.07.2020, 12:21   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.06.2020
Beiträge: 10
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das kommt in erster Linie daraf an ob du an einem Gericht arbeiten wirst wo die ersten 11 Betreuungen ehrenamtlich zu führen sind. Hast du das bereits geklärt bzw. in deine Überlegungen mit einbezogen?


Wenn du in das Betreuungsrechtlexikon von H. Deinerst schaust
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...C3%BCtung_2019
dann kannst du dir evtl. ausrechnen was du "verdienen" kannst bei 10, 20, 30 usw. Klienten.

Du darfst nicht davon ausgehen dass du das Geld pünktlich nach 3 Monaten bekommst. Ist die Akte verschickt zum Gutachter oder ein Antrag ist gestellt, der Kostenbeamte krank usw. dauert die Überweisung deutlich länger - und keiner kann dir sagen, wie lange.


Du solltest erst mal bei dir im Bezirk nachfragen ob überhaupt Bedarf an neuen Betreuern besteht? Davon hängt eine mögliche Auslastung ab.



Das sagt mal gerade gar nix aus da keiner weiss wie hoch seine Kosten waren und wie lange der "Anfang" dauerte.


Zum JC kann ich dir leider gar nichts aagen. Ich gehe kurz und bündig davon aus dass man im ersten Jahr als BB eher mal mindestens 30 000 bis 40 000 Euro Eigenkapital brauchen wird.
Also da wo ich mich beworben habe ist wohl sehr große Betreuernot. Das mit den 11 Betreuten wird nicht das größte Problem sein.

Das mit dem Zeitpunkt der Überweisung und das das dauern kann habe ich bereits gehört, aber danke für den Hinweis. Aber ich meine solange ich aus dem ALG II Bereich starte wäre ja mein Lebensunterhalt gesichert.

Ich müsste von den 5500 Euro (wovon ich jetzt schon 1000 Euro für nen gebrauchten Rechner, neuen Drucker, Faxgerät und Telefon und gebrauchte Büromöbel abziehe) eigentlich sonst "nur" noch cirka , so meine Kalkulation 400 - 700 Euro monatlich laufende Bürokosten inklusive Büromiete, Sprit und Fahrerei einplanen. Im schlechtesten Fall bei 700 Euro im Monat würde ich wenn alles glatt ginge also genau 6,42 Monate auskommen bis mein Erspartes aufgebraucht ist.

Das was du mit den 30.000 - 40.000 Euro sagst klingt aber sehr schockierend. Welche Posten habe ich denn vergessen? Das sind ja Bürokosten für den laufenden Betrieb von 2500 - 3300 Euro im Monat. Darf ich fragen ob du ein Betreuungsbüro in der Münchener Innenstadt führst? oder wie kommt man auch so eine Summe? Das ist ja echt heftig.

Geändert von weserdeich87 (01.07.2020 um 12:33 Uhr)
weserdeich87 ist offline  
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Alt 01.07.2020, 12:23   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.06.2020
Beiträge: 10
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Fördermöglichkeiten siehe unter: https://www.deutschland-startet.de/g...geld-aus-alg2/

Für die betreuerspezifischen Fragen:

https://bdb-ev.de/74_Berufseinstieg.php

Übrigens zur erwähnten Vergütungstabelle: hier wird kaum mit Tabelle C, sondern -nur - mit Tabelle B zu rechnen sein. Sorry.
Der besagte Betreuer ist, so wie ich, ehemaliger Polizeibeamter und hatte das Bachelor Studium an der Polizeiakademie abgeschlossen und ist aufgrund seines Hochschulstudiums in Tabelle C gelandet. Wissen die wenigsten aber in vielen Bundesländern ist der Polizeiberuf ein "Bachelor" Studium. Ironischerweise ein Bachelor Studium mit dem man im Ausland natürlich nix anfangen kann Wie mein Verwaltungsfachwirt seperat anerkannt werden würde kann ich nicht einordnen.
weserdeich87 ist offline  
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Alt 01.07.2020, 13:28   #8
Berufsbetreuer
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Wenn man sich Deine Mischung aus Unterehmergeist, sehr knapper Kalkulation (Versicherungskosten, falls man beruflich bestellt ist, kommen auch noch hinzu) und vermutlicher Unerfahrenheit auf dem Gebiet so betrachtet und noch die weiteren Unwägbarkeiten der Betreuerfindung, des gerichtlichen Verfahrens und die der Kundschaft innewohnenden Unberechenbarkeiten dazunimmt, lande ich bei folgender Empfehlung:


Beginne zunächst mit einigen ehrenamtlichen Betreuungen. Erstens verschafft Dir dies einen guten Einblick in die beruflichen Anforderungen und Du kannst ggf. nochmals einen kritischen Blick auf Deine Pläne werfen, ohne bereits Deine ganzen Ersparnisse verpulvert zu haben. Auch für ehrenamtliche Betreuungen erhältst Du ein pauschales, kleines Honorar.



Zweitens kannst Du den Schritt in die Beruflichkeit dann zu einem Zeitpunkt wagen, an dem du den Beruf schon etwas kennst und zudem -wenn im optimalen Falle Deine bisherigen Betreuungen in berufliche Betreuungen umgewandelt werden- auch die anfallenden Kosten besser abdecken kannst. In meinem Sprengel sind die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschadenshaftpflicht obligatorisch ab der ersten beruflich geführten Betreuung.


Mir persönlich ist es immer sympathisch, wenn Leute sich auf neue Wege begeben und etwas Neues versuchen wollen. Das Betreuungswesen ist allerdings so eine Art unberechenbarer Hexenkessel. Man kann dort weder planbar fußfassen noch in den einzelnen Fällen das anfallende Arbeitspensum wesentlich beeinflussen.


Insofern empfehle ich -gerade auch wenn das Eis so dünn ist- das ganze als einen Versuch zu begreifen der letztendlich im besten Fall in einen allmählichen Übergang zur gesicherten beruflichen Existenz münden kann.


Kurz gesagt: ich wünsche Dir viel Erfolg aber: mach langsam. In diesen Job wächst man auf allen Ebenen erstmal hinein.
Flafluff ist offline  
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Alt 01.07.2020, 15:51   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 06.05.2017
Beiträge: 25
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Der Kollege Buxbaum hat eine Excel Tabelle erstellt " Kalkulation für ein Betreuungsbüro ". Diese sollten Sie sich mal anschauen.


Organisationsbüro Buxbaum



Ansonsten sind die Kosten die anfallen von Region zu Region unterschiedlich, was die Mieten angeht. Was man nie vergessen darf, dass es eine Weile dauert, bis man seine Vergütung bekommt. Es ist also nicht so, dass man montags die Abrechnung abgibt und freitags schon das Geld auf dem Konto hat. Es kann auch schon mal 4,6 oder sogar 8 Wochen dauern, bis alles geprüft ist und dann das Geld angewiesen wird bzw. bis der Betreute zahlt bzw. man das Geld vom Konto des Betreuten überweisen kann. Es gibt da also durchaus immer eine Lücke, die man überbrücken muss. Wieviel Rücklagen man da haben muss ist dann auch letztlich davon abhängig, welchen Lebensstil man führt und was man im Monat selbst an Kosten hat.
Bergstrasse ist offline  
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Alt 01.07.2020, 17:56   #10
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Beiträge: 5,717
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Zitat:
Zitat von weserdeich87 Beitrag anzeigen
Der besagte Betreuer ist, so wie ich, ehemaliger Polizeibeamter und hatte das Bachelor Studium an der Polizeiakademie abgeschlossen und ist aufgrund seines Hochschulstudiums in Tabelle C gelandet. Wissen die wenigsten aber in vielen Bundesländern ist der Polizeiberuf ein "Bachelor" Studium. Ironischerweise ein Bachelor Studium mit dem man im Ausland natürlich nix anfangen kann Wie mein Verwaltungsfachwirt seperat anerkannt werden würde kann ich nicht einordnen.
Hallo, das Landgericht Offenburg hat die Bachelor-Ausbildung Polizei vor einigen Jahren als nicht vergütungsrelevant zurück gewiesen, da die Rechtskenntnisse im Kernbereich nicht betreuungsrelevant seien. Zum BGH ging das bisher nicht. Sollte ein anderes Landgericht das anders gesehen haben, wäre ich fürs AZ dankbar, da ich die Entscheidung aus Offenburg falsch finde. Der Verwaltungsfachwirt ist aber definitiv beim Nr BGH durchgefallen (Fortbildung/zu wenig Stunden), zB hier https://openjur.de/u/2193924.html

Und: mehrere Aus/Fortbildungen werden nicht kumuliert.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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