Dies ist ein Beitrag zum Thema Eure Meinung zum Ausbildungsvertrag im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Im schlechtesten Fall wird er die Ausbildung nicht beenden können. Na und? Ist ja wohl kaum schlechter, als es nicht ...
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04.07.2020, 11:17 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Im schlechtesten Fall wird er die Ausbildung nicht beenden können. Na und? Ist ja wohl kaum schlechter, als es nicht versucht zu haben.
Wenn sich ein junger Mensch in einer schwierigen Lebenssituation aufmacht und selbst eine Ausbildungsstätte sucht, sollte er unterstützt werden, wo immer es geht!!! Ich kann kein Wohl für den jungen Mann erkennen, das ihn die vorzeitige Abgabe der Ausbildungsstelle bringen könnte. Klar wäre es blöd, wenn er vorerst nur als billge Arbeitskraft ausgenützt würde. Wäre m.E. aber immer noch besser als gar nichts zu haben! |
04.07.2020, 16:04 | #12 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Nur zu Erinnerung es wurde nach Meinungen gefragt. Und eine Ausbildung ist nicht dazu geeignet um Sprachkenntnisse zu erwerben.
Was in dieser Diskussion völlig unbeachtet bleibt ist die Spielsucht des Betreuten. Spielsucht ist eine Krankheit und Gott sie dank wird sie hier auch so behandelt und so angesehen, das war nicht immer so. Wenn man sie mitberücksichtigt in der Fragestellung und zur Vorgeschichte des Betreuten zur Ausbildung kommt noch ein gewaltiger Aspekt hinzu. Unter all den Umständen finde ich das es von Vorteil wäre, das die Voraussetzungen erst geschaffen werden sollten und da steht die Suchtproblematik mit Sicherheit im Wege, um die Möglichkeit zu haben erfolgreich die Ausbildung zu absolvieren. Wenn ich nicht ganz falsch Liege integriert es sich unter diesen Umständen hier bei uns nicht von selbst, es braucht schon etwas mehr dazu. Gruß
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04.07.2020, 20:55 | #13 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Erst einmal vielen Dank für die Unterschiedlichen Meinungen....
Also: Zu verlieren hat er doch was und das ist zumindest das Geld, was er aufbringen muss um die Arbeitskleidung zu kaufen , das sind mal eben schlappe 400 Kracher und die müsste er als Darlehen abstottern. fliegt er nach 3 Wochen raus, weil er keinen Satz zusammen bekommt, war das ne teure Lehrstunde. Weiter zur Beschaffung der Ausbildung... Die Ausbildung hat er über eine Anlaufstelle für Flüchtlinge bekommen, hier wurde mir gesagt : Firma XXX nimmt viele von unseren Leuten. Rücksprache bei der Beauftragten der IHK: Ja das Stimmt das bei Firma XXX viele Azubis eingestellt werden, fragen Sie aber bitte dort mal nach welcher Anteil davon die Ausbildung beendet. Unterm Strich ist festzuhalten , dass B im letzten Jahr ne Ausbildungsstelle zum Altenpflegerhelfer bekommen hätte, aber nicht bekommen hat, weil er durch die Deutsch Prüfung gerasselt ist. Und diese Ausbildung ist deutlich niederschwelliger. Dann kommt noch hinzu das BAB so weit ich weiß wie ALG 1 Zahlt, also Nachrangig und der aktuelle Bezug steht derzeit auf JC Leistungen die im Voraus zahlen. Wieder einen Monat Lücke zu überbrücken ... (Darlehn ? ) Derzeit knuspert er noch an dem Darlehen für die Mietkaution.... Ich tue mich auch etwas schwer damit zu sagen... Einfach mal los legen und dann so nach und nach die Sprache lernen. Der Junge Mann ist an sich Kognitiv nicht unbedingt auf Platz 1 und dazu kommt das Problem mit der Spielsucht. Die Termine beim Neurologen nimmt er auch nicht wahr, da renne ich auch ständig hinterher, dass er sich dort an die Termine hält. Er meint er braucht keine ärztliche Hilfe, Spielsucht hätte er im Griff, Deutschkurs braucht er auch nicht. Den Ausbildungsvertrag hat er im März gezeichnet und mit letzte Woche zugestellt, jetzt soll ich mal wacker alles an Leistungen umstellen und fix das Darlehen besorgen, aber die 300 Euro für sein Taschengeld müssen auf jeden Fall gesichert sein. |
04.07.2020, 21:12 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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bei mir war es so, dass ich in phasen der "gesundung" oder "stabilisierung" es als sehr hilfreich empfunden habe, wenn nicht zu viel druck auf mir lastete. außerdem halte ich es für einen mythos, dass europäische sprachen für einen durchschnittserwachsen allein durch learning by doing erlernbar wären. eifrig trocken pauken ist hier leider unumgänglich. mein rat an den betreuten also zunächst einen einfachen hilfsjob (im selben betrieb?!) anzunehmen, sich nebenbei um gesundheit und spracherwerb zu kümmern und die ausbildung hintanzustellen. das letzte wort aber sollte unbedingt er haben, schließlich hat er sich den platz auch selbst gesucht.
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04.07.2020, 23:34 | #15 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wie bzw. mit was willst du ihm bitte klar machen dass es mit der Haltung nichts gehen/werden wird? Durch Reden? Was deiner Meinung nach ja eh nicht so dolle geht. Pack genau diese Gelegenheit am Schopf und deinetwegen kann er dabei krachend scheitern. Auch ne Form von lerning bei doing oder? Was besseres kann dir doch gar nicht über den Weg laufen zur Demonstration.
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05.07.2020, 08:49 | #16 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Danke für deine Meinung Michaela, ich sehe das etwas anders: Den Ewi hat er ja nicht grundlos bekommen und bereits genug Ärger etc an den Beinen, warum soll ich Ihn denn da noch weiter ins offene Messer laufen lassen ? Vor 2 Monaten wurde er von irgend nem Landsmann zusammen geschlagen und hatte nen Kieferbruch. Er leiht sich halt von den falschen Menschen Geld, behauptet aber er habe alles im Griff. Und unter Umständen kann man mich da hinterher für dran kriegen, weil doch bekannt ist, dass seine Deutschkenntnisse mehr als mangelhaft sind ( Sie die Zitate aus #1 Stellungnahme ärztliches Gutachten und gerichtliche Anhörung ) Dazu noch die Tatsache, dass er bereits beim Altenpflegerhelfer an dem Deutschtest gescheitert ist. Es ist doch hier auch Aufgabe des Betreuers Schäden vom B fern zu halten. Und der Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten mit EWI berechtigt mich zumindest rechtlich den Ausbildungsvertrag als Nichtig zu erklären. Ich würde versuchen mit dem Ausbildungsbetrieb zu reden, ob B dort nicht ein Praktikum von einem Monat absolvieren kann oder aber mit einer EQJ Maßnahme beginnt. Und die Kosten für die Arbeitskleidung dann vom Betreib getragen werden. |
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05.07.2020, 09:23 | #17 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Weil dir sonst das JC auf die Füße springt, Stichwort vorsätzliche Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit. Ob er die Ausbildung überhaupt schaffen kann oder nicht interessiert die Herren keinen Meter, es gilt nur, er hätte Einnahmen gehabt und das Amt hätte weniger zahlen müssen, Punkt.
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05.07.2020, 13:39 | #18 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Arbeitsvertrag
Hallo,
einen Süchtigen in eine Ausbildung in so einen Betrieb absolvieren zu lassen, sollte auch dem JC einleuchten, dass eine Therapie sinnvoller wäre. Gruß
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05.07.2020, 18:22 | #19 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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[quoteeinen Süchtigen in eine Ausbildung in so einen Betrieb absolvieren zu lassen, sollte auch dem JC einleuchten, dass eine Therapie sinnvoller wäre.QUOTE]
Die Katze beisst ich weiter unerkannt in den Schwanz denn.... wie bitte geht "Therapie " bei fehlenden Sprachkenntnissen? Gar nicht. Zumal es wie geschrieben an der notwendign Einsicht dazu fehlt. Beim Arbeiten und Pläne machen kann ich immmer nur dort ansetzen wo jeder sich aktuell befindet, wo etwas vorhanden ist. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Irgendwie habe ich langsam das Gefühl dass es hier um etwas anderes geht, ich kann nicht genau sagen um was es gehen könnte, ist wie gesagt nur ein Gefühl. Ich befürchte dass diese Betreuung dir persönlich nicht mehr allzuvel Freude bescheren wird wenn du die Ausbildung kippst.
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06.07.2020, 01:09 | #20 | |
Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2019
Beiträge: 15
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Zitat:
Hat hier nicht zufällig auch der freie Wille des Betreuten vor der Bequemlichkeit des Betreuers Vorrang? |
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