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Bringdienst Pflegeheim

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Guten Morgen, ich erhielt hier von einen Pflegeheim eine Einwilligungserklärung zu einem Bringsdienst. Die Sache ist sicher kostenfällig, jedoch sind ...


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Alt 02.08.2020, 09:17   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard Bringdienst Pflegeheim

Guten Morgen,


ich erhielt hier von einen Pflegeheim eine Einwilligungserklärung zu einem Bringsdienst.


Die Sache ist sicher kostenfällig, jedoch sind keine Kosten aufgeführt. Abrechnung "bequem" über das Bewohnerkonto.


Sollte keine Einwilligung erfolgen, so muß der Betreuer die Dinge des alltäglichen Bedarf besorgen.


Gibt es zu diesem outsourcing Erfahrungen? Wie verträgt sich das mit dem Versorgungsauftrag?
Tomas11 ist offline  
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Alt 02.08.2020, 09:58   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Guten Morgen,
die Pflegeheime, mit den ich zu tun habe, organisieren Bringdienste über ihren Sozialdienst/Betreuungshelfer, zusätzlich ausgedehnt auch während Corona. Dafür werden keine zusätzlichen Kosten fällig. Ob das ein good will ist, oder unter die Pflichten den Heims fällt, weiss ich gerade nicht. Ein kostenpflichtigen Bringdienst hatte ich noch nicht im Heim. Das hat sicherlich aber seine Grenzen. Wenn jemand jeden Tag sein xy eingekauft haben möchte z.B. Ich würde zunächst nachfragen, worum es genau geht, bevor ich mich beschwere.
mimi91 ist offline  
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Alt 02.08.2020, 10:14   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

was steht denn im eigentlichen Heimvertrag drin?
Das von Dir beschriebene Papier scheint doch nur eine Ergänzung des Vertrags zu sein.


Die Besorgung von Medikamenten, Inkontinenzmitteln, Shampoo, Deo, Rasierzeugs usw. gehört eigentlich in den Leistungsumfang des Heims.
Wenn der Bewohner jedoch ein ganz bestimmtes Produkt verlangt, welches über den üblichen Versorgungsweg nicht besorgt werden kann, dann wird die Besorgung und der gf. höhere Produktpreis sicher an in weiter gegeben.



(Die Versorgung mit alltäglichen Dingen kann nicht Aufgabe des gesetzl. Betreuers sein, weil unser Job die Rechtsfürsorge ist, und nicht die soziale Sorge.)
Marsupilami ist offline  
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Alt 02.08.2020, 10:54   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Besorgung von Medikamenten, Inkontinenzmitteln, Shampoo, Deo, Rasierzeugs usw. gehört eigentlich in den Leistungsumfang des Heims.
Nicht "eigentlich" sondern diese Dinge sind dem Bewohner kostenlos zur Verfügung zu stellen und bereits im Heimgeld enthalten.
Nur wer Sonderwünsche hinsichtlich bestimmter Markenpräperate hat muss diese selbst zahlen.
In einigen Heimen hier werden kleine "Einkaufsshops"mit einem Gemischtwarenangebot geführt in denen die Bewohner selbst einkaufen können.


Der Bringdienst jetzt steht garantiert mit und wegen Corona, und weil einige Heime ihre Bewohner immer noch nicht rauslassen dürfen/könnnen/wollen, in Zusammenhang. Ich denke dazu wird man also im Heimvertrag eher nichts finden

Zitat:
Die Sache ist sicher kostenfällig, jedoch sind keine Kosten aufgeführt. Abrechnung "bequem" über das Bewohnerkonto.
Ist nicht ganz sauber formuliert, natürlich muss jeder sich etwas besorgen lässt diese Dinge selbst zahlen. Die Frage wären die Kosten des Bringdienstes.
Da hilft wohl nur die konkrete Nachfrage im Heim was mit den Kosten gemeint ist.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.08.2020, 10:55   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Wenn eine bestimmte Dienstleistung nicht im Heimvertrag steht (deshalb genau nachlesen), kann die Einrichtung (oder ein Dritter) für zusätzliche Dienste natürlich eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 612 BGB). Was angemessen ist, sollte aber auf jeden Fall vorher schriftlich fixiert werden. Dazu sollte man sich auch mit Kollegen im Unfeld besprechen. Wird das von jemand als Teil eines Arbeitsvertrags erledigt, kann man das anteilige Gehalt errechnen, wenn man eine ungefähre Zeitschiene hat (zuzügl Fahrtkosten, soweit anfallend); bei ehrenamtlicher Betätigung kann es nicht um viel mehr gehen, als eine Erstattung von Mehrausgaben (zB die Fahrtkosten).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 02.08.2020, 12:27   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
Standard

Grundversorgung mit Seife, Shampoo, usw ist Teil der vertraglichen Leistungen, steht in den Landesrahmenverträgen.

Alles was drüber hinaus geht sind Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI. Über die Leistungen muss eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden, Zahlungsbedingungen und Preise müssen genannt werden (oder sind ausgehängt oder Preisliste im Heimvertrag usw.).

Einkaufen gehen ist nie Teil der Vertragsleistung, geht sowohl als ehrenamtliche Leistung von Freiwilligen als auch als kostenpflichtige Zusatzleistung der Einrichtung. Beides ist legitim und üblich.


Was Thomas Frage angeht würde ich daher sagen: Ja geht ok aber bitte Preisliste zeigen und klarstellen, dass nicht das 08/15 Shampoo für den Tagesbedarf extern eingekauft wird sondern nur was der Bewohner sich gerade mal extra wünscht - und leisten kann.
hanns ist offline  
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Alt 02.08.2020, 13:54   #7
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Also,


konkret steht da:


"Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, daß wir die Versorgung unserer Bewohner mit Produkten des alltäglichen Bedarfs (Körperpflege, Drogerie) von unserem Kooperationspartner XY unterstützt werden.


Entlastung tagespflege usw.


"Es steht ein vielfältiges Produktsortiment zur verfügung, welches speziell auf die zielgruppe angepasst ist. Neben Markenprodukten findet sich in jeder Kategorie auch eine budget-Variante. Die abrechnung erfolgt über das Heimkonto"


Es ist so formuliert, daß ich die konkreten Nachfragen nicht beantworten kann. Es fehlt auch der Hinweis auf Kosten oder ggf. Mehrkosten für Produkte.


Dann kommt "Wenn keine Zustimmung mnuß Betreuer einkaufemn" und Einwilligung Datenschutzerklärung (mit der ich mich stets schwer tue, sofern die Leute noch ein wenig denken können und einwilligungsfähig sind).


Ich stelle mir auch die Frage im Zeialter von online-Diensten usw, warum das so gehändelt wird. Jeder Supermarkt wäre nicht unglücklich, einen Liefervertrag zu haben.


Ach so: Nix Corona, es soll wohl dauerhaft so bleiben und ist auch nicht als Vertragsänderung gekennzeichnet. Im Heimvertrag ist hierfür ein Kiosk vorgesehen bzw. gehe ich davon aus, daß Dinge des täglichen Bedarfs dort erworben werden können oder konnten.

Geändert von Tomas11 (02.08.2020 um 14:23 Uhr)
Tomas11 ist offline  
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Alt 02.08.2020, 15:05   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
Standard

Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Entlastung tagespflege usw.
Hier geht´s aber schon um vollstationärer Pflege, oder?



Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
"Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, daß wir die Versorgung unserer Bewohner mit Produkten des alltäglichen Bedarfs (Körperpflege, Drogerie) von unserem Kooperationspartner XY unterstützt werden.
Da stimmt was nicht. Den "alltäglichen Bedarf" muss das Heim stellen, der darf dem Bewohner auch nicht extra in Rechnung gestellt werden.
Für eine Zusatzleistung gilt zudem (§ 88 SGB XI Abs. 2 Satz 2):
"Die Gewährung und Berechnung von Zusatzleistungen ist nur zulässig, wenn: die angebotenen Zusatzleistungen nach Art, Umfang, Dauer und Zeitabfolge sowie die Höhe der Zuschläge und die Zahlungsbedingungen vorher schriftlich zwischen dem Pflegeheim und dem Pflegebedürftigen vereinbart worden sind,.."


Ich denke da ist etwas faul. Geh mit dem Heimvertrag und der "Vereinbarung" zur örtlichen Heimaufsicht. Die sollen prüfen, ob das eine gemeldete und zugelassenen Zusatzleitung ist und/oder ob hier die Einrichtung bezüglich der Grundversorgung mit Körperpflegeprodukten nicht ihren Pflichten nachkommt.


Aber Achtung: Die Versorgung der Heimbewohner mit Seife usw. ist immer wieder Streitthema und hängt Teils an Landesrecht. Ggf. an an einen Fachanwalt.
hanns ist offline  
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Alt 02.08.2020, 16:11   #9
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Moin,


ja, natürlich geht es um vollstationäre Pflege. Ich habe abgeschrieben, was dort stand.


Gem. Heimvertrag ist gar nichts vereinbart. Wie oft Gardinen zu waschen sind usw. schon, die Versorgung mit Medis auch, nicht aber Drogerie und Körperpflege.


Ich störte mich auch an der Einwilligung zur Weitergabe von Daten, das die feinheiten nicht mitgeteilt wurden und der Zusatzvereinbarung wenn ich nicht unterschreibe darf ich shoppen gehen.


Eigentlich ist unter der Leistungsbeschreibung ein Kiosk vereinbart - natürlich mit der Klausel, daß sich dies jederzeit ändern kann.


Mit der Heimaufsicht habe ich noch nie gute Erfahrungen gemacht. Eine Beschwerde z.B. wegen Arztfahrten (wöchentlich) führte zu der Auskunft, ich müsse die leisten.

Geändert von Tomas11 (02.08.2020 um 16:43 Uhr)
Tomas11 ist offline  
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Alt 02.08.2020, 17:08   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Da stimmt was nicht. Den "alltäglichen Bedarf" muss das Heim stellen, der darf dem Bewohner auch nicht extra in Rechnung gestellt werden.
Genauso sehe ich das auch. Der ist Bestandteil.


Zitat:
Mit der Heimaufsicht habe ich noch nie gute Erfahrungen gemacht. Eine Beschwerde z.B. wegen Arztfahrten (wöchentlich) führte zu der Auskunft, ich müsse die leisten.
Jeder macht mal schlechte Erfahrung was kein Grund ist eine Institution nie mehr zu nutzen.
Leg das Ding erst mal dort vor.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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