Dies ist ein Beitrag zum Thema Situation in Berlin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Aussage war ebenso: egal welcher Abschluss, es muss eine Fortbildung, Weiterbildung in Betreuungsrecht nachgewiesen werden. Von der Behörde wird ...
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04.08.2020, 19:39 | #11 | |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Als ich als Betreuerin begonnen habe, musste ich auch eine kleine Wissensprüfung bei der Betreuungsbehörde in München ablegen. Es waren Fragen zum Betreuungsrecht und eine fallbasierte Erörterung. Aber dazu musste ich keine offizielle Fortbildung vorweisen, sondern nur darlegen, dass ich das Wissen habe |
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05.08.2020, 09:18 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,804
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Die Betreuungsbehörden orientieren sich an diesen Empfehlungen), und sie sind auch die Basis der in Arbeit befindlichen Reformen:
https://www.lwl.org/spur-download/ba...r_betreuer.pdf Wie man die betreuungsspezifischen Kenntnisse erworben hat, ist erst mal egal. Natürlich kann das auch ein Fachbuchstudium sein. Aber den Nachweis kann man natürlich mit Fortbildungszertifikaten einfacher führen. Außerdem fehlt bei Geschriebenen die Rückmeldung an den Lehrenden und der gegenseitige Erfahrungsaustausch. Deshalb kann ein Selbststudium nie insgesamt ausreichen. Z.Zt sind natürlich coronabedingt Präsenzveranstaltungen dieAusnahme, viele Veranstalter bieten aber Webinare an. Und beim Berufsstart sollte man auf jeden Fall einige erfahrene Kollegen/innen haben, sonst ist man verloren.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
05.08.2020, 09:47 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich gebe gerne zu dass ich wenig offizielle Fortbildungen besuche. Meine andaurende Fortbildung seit 2002 findet hauptsächlich in der RUB statt. Ich kenne keine andere Veranstaltung die derart aktuell informiert , die ständig präsent ist und zu allen Fragen eine Antwort bietet. Auch Diskussionen (letztlich wie bei den Webinaren) sind dort möglich. Die RUB kostet täglich viel Zeit (bei mir z.B. morgens und abends ne halbe Stunde), anerkannt als "Fortbildunginstitut" ist sie leider nicht. Ich bin manchmal erstaunt dass z.B. aber die Teilnhme an der Vorstellungsveranstaltung in der hiesigen Psychiatrie für die Einführung des neuen Chefarztes danach mit einem "Zertifikat" und 2 Punkten "belohnt" wird.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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05.08.2020, 11:17 | #14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,804
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Hallo, die Vorstellung eines neuen Chefarztes ist sicher keine Fortbildung und auch keine Punkte (wofür?) wert. Anders aber sicher, wenn zB ein neues therapeutisches Konzept vorgestellt wird.
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05.08.2020, 11:53 | #15 |
Moderator
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Beiträge: 5,804
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Und vielleicht sollten sich Brumm und Faunhart mal mit PN abstimmen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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arbeitlosigkeit, berufsstart, ehrenamtlich, eignung |
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