Dies ist ein Beitrag zum Thema Konto für Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute,
ich habe aktuell folgende Situation:
Ich bin ehrenamtlicher Betreuer einer Frau mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Ich betreue sie seit ...
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08.09.2020, 08:51 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
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Konto für Betreuten
Hallo Leute,
ich habe aktuell folgende Situation: Ich bin ehrenamtlicher Betreuer einer Frau mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Ich betreue sie seit ca. 15 Jahren. Die Dame lebt in ihrer Familie zusammen. Mittlerweile ist die Bettlägerig und kaum ansprechbar, da eine wichtige OP dank Corona abgesagt wurde. Und bisher war es so, dass alle Familienmitglieder ein Gemeinschaftskonto haben und von diesem gelebt wird. Alle Familienangehörigen bekommen Grundsicherung, deshalb ist auch kein hohes Vermögen da. Jetzt ist wohl eine neue Rechtspflegerin ins Betreuungsgericht gekommen und die verlangt ein eigenes Bankkonto für die Betreute. Jetzt taucht folgendes Problem auf: Die Betreute hat keinen gültigen Ausweis mehr. Der Alte ist abgelaufen. In der zuständigen Botschaft werde ich als Betreuer mit dem Betreuerausweis weggejagt. Die Botschaft hat einen Service, der in solchen Fällen rausfährt, aber aufgrund der Corona-Krise wird nach 6 Monaten Wartezeit der Termin einfach abgesagt. Die Ausländerbehörde weigert sich einen grauen Pass auszustellen und sagt, dass nur für die Eröffnung eines Kontos die keinen solchen Pass ausstellen werden. Banken weigern sich aber ohne Pass ein Konto zu eröffnen. Und das Betreuungsgericht schickt mir jetzt folgenden Text: "Für die Erledigung habe ich eine Frist von 10 Tagen notiert. Sollten Sie weiterhin Ihren Betreuerpflichten nicht nachkommen, werde ich umgehend einen Betreuerwechsel in die Wege leiten. Weitere Verzögerungen werden nicht mehr hingenommen." Das erste Mal tauchte das Thema Konto vor einem halben Jahr auf. Auf einen Termin bei der Ausländerbehörde wartet man bei uns 3 Monate. Ihr hoffe, dass Ihr mir da etwas weiterhelfen könnt! |
08.09.2020, 09:00 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...C3%B6genssorge
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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08.09.2020, 09:07 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Notfalls zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung der Betreuten (vom Meldeamt) beifügen. Aber die oben genannten Daten reichen. Die Bank darf auch keine weiteren Nachweise verlangen, wegen des Gebots der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Nr c DSGVO).
Was aber zusätzlich benötigt wird, ist die Steuer-ID der Betreuten (nicht des Betreuers). Bekommt man beim Finanzamt. Sowie beim Bundeszentralamt für Steuern.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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