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Konto für Betreuten

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Hallo Leute, ich habe aktuell folgende Situation: Ich bin ehrenamtlicher Betreuer einer Frau mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Ich betreue sie seit ...


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Alt 08.09.2020, 08:51   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
Standard Konto für Betreuten

Hallo Leute,

ich habe aktuell folgende Situation:
Ich bin ehrenamtlicher Betreuer einer Frau mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Ich betreue sie seit ca. 15 Jahren. Die Dame lebt in ihrer Familie zusammen. Mittlerweile ist die Bettlägerig und kaum ansprechbar, da eine wichtige OP dank Corona abgesagt wurde. Und bisher war es so, dass alle Familienmitglieder ein Gemeinschaftskonto haben und von diesem gelebt wird. Alle Familienangehörigen bekommen Grundsicherung, deshalb ist auch kein hohes Vermögen da.

Jetzt ist wohl eine neue Rechtspflegerin ins Betreuungsgericht gekommen und die verlangt ein eigenes Bankkonto für die Betreute.

Jetzt taucht folgendes Problem auf: Die Betreute hat keinen gültigen Ausweis mehr. Der Alte ist abgelaufen. In der zuständigen Botschaft werde ich als Betreuer mit dem Betreuerausweis weggejagt. Die Botschaft hat einen Service, der in solchen Fällen rausfährt, aber aufgrund der Corona-Krise wird nach 6 Monaten Wartezeit der Termin einfach abgesagt.

Die Ausländerbehörde weigert sich einen grauen Pass auszustellen und sagt, dass nur für die Eröffnung eines Kontos die keinen solchen Pass ausstellen werden.

Banken weigern sich aber ohne Pass ein Konto zu eröffnen.

Und das Betreuungsgericht schickt mir jetzt folgenden Text:

"Für die Erledigung habe ich eine Frist von 10 Tagen notiert. Sollten Sie weiterhin Ihren Betreuerpflichten nicht nachkommen, werde ich umgehend einen Betreuerwechsel in die Wege leiten. Weitere Verzögerungen werden nicht mehr hingenommen."

Das erste Mal tauchte das Thema Konto vor einem halben Jahr auf. Auf einen Termin bei der Ausländerbehörde wartet man bei uns 3 Monate. Ihr hoffe, dass Ihr mir da etwas weiterhelfen könnt!
LL0rd ist offline  
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Alt 08.09.2020, 09:00   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Bei einer Kontoeröffnung durch den Betreuer benötigt dieser keine Ausweispapiere des Betreuten oder dessen persönliche Anwesenheit. Es reicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der- Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung (ZIdPrüfV)
  • bei einem Betreuten die Bestellungsurkunde des Betreuers nach § 290 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtspraxis *) in Verbindung mit der Überprüfung der Identität des Betreuers anhand eines Dokuments nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes.
Dies bedeutet, dass sich lediglich der Betreuer mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen muss.
........von hier:
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...C3%B6genssorge
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.09.2020, 09:07   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Notfalls zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung der Betreuten (vom Meldeamt) beifügen. Aber die oben genannten Daten reichen. Die Bank darf auch keine weiteren Nachweise verlangen, wegen des Gebots der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Nr c DSGVO).

Was aber zusätzlich benötigt wird, ist die Steuer-ID der Betreuten (nicht des Betreuers). Bekommt man beim Finanzamt. Sowie beim Bundeszentralamt für Steuern.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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