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-   -   Steuer Id des Betreuers bei der Bank angeben? (https://www.forum-betreuung.de/situation-betreuer-innen/17972-steuer-id-betreuers-bank-angeben.html)

marza 14.09.2020 13:13

Steuer Id des Betreuers bei der Bank angeben?
 
Hallo,

ich habe mich als Betreuer zu einer neuen Betreuung bei der
Bank der Betreuten gemeldet.
Jetzt schickt mir die Bank ein Schreiben mit der Forderung zurück,
dass ich meine Steuer ID dort angeben soll.
Ich habe dort (Braunschweigische Landessparkasse) angerufen und gefragt,
ob ich das richtig verstanden habe.
Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass dies von der "Abgabenordnung" so gewünscht sei.
Ich höre das zum ersten mal und zweifel daran auch ein wenig.

Kann mir jemand evtl. etwas genaueres dazu sagen?

Gruß, marza

marza 14.09.2020 13:19

Hat sich wohl erledigt.
Ich habe das noch dazu gefunden:

Betreuer müssen ihre eigene Steuer-ID demnach nicht angeben und sollten sich gegenüber einer Bank oder Sparkasse auf diesen Anwendungserlass berufen. Möglicher Einwand der Bank: der Anwendungserlass bezeichne die Erhebung der Steuer-ID nur als „nicht erforderlich“, verbietet diese aber auch nicht.

Tipps für den Berufsalltag - (BdB) eV

HorstD 14.09.2020 13:22

Der Erlass erklärt, dass die Bank diese nicht erheben muss.

Über Art. 5 Abs. 1 Nr c DSGVO ergibt sich damit aber, dass diese nicht erhoben werden DÜRFEN. Gebot der Datenminimierung. Nur erforderliche Daten dürfen verarbeitet werden. Daher sind die BdB-Tipps -leider - unvollständig.

marza 14.09.2020 14:36

Das stimmt leider nicht so ganz, da ich unvollständig zitiert habe.
Das Zitat war mir zu lang, um es hier einzustellen.
Der BdB hatte auch auf die DSGVO verwiesen.


Hier unter dem Datum 07.06.2018 ist der vollständige Text:

https://bdb-ev.de/55_Betreuung.php/2...usteine_1_3617

Bergstrasse 10.01.2021 11:47

Die Banken sind ganz frech und erfragen die Steuer ID beim Bundeszentralamt für Steuern, wenn man diese nicht angibt.

Hatte ich gerade ganz aktuell bei einer Volksbank. Ich hatte die Angabe meiner Steuer ID verweigert und mich auf den Erlass berufen. Da wurde dann einfach die Steuer ID beim BZSt erfragt.



Die Tochter FYRST der Deutschen Bank hat diese Vorgehensweise sogar auf ihren Formularen für rechtliche Betreuer vermerkt:


Zitat:

Hinweise zur Erhebung der Steuer-Identifikationsnummer (TIN)
Seit 2018 sind alle Banken gesetzlich nach § 154 Abgabenordnung
(AO) verpflichtet, bestimmte Daten für jeden Kontoinhaber sowie
jeden anderen Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich
Berechtigten zu erheben und aufzuzeichnen. Bei natürlichen Personen
muss u.a. die Steuer-ID nach § 139b AO vorliegen.
Falls Sie als Kunde bei Vertragsabschluss Ihre Steuer-ID nicht zur Hand
haben, teilen Sie uns diese bitte spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss
schriftlich mit (Mitwirkungspflicht). Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht
nicht nachkommen und kann die Bank Ihre Steuer-ID
auch nicht aus anderem Anlass rechtmäßig erfassen, kann die Bank
im Wege des maschinellen Anfrageverfahren die Steuer-ID für natürliche
Personen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragen.
Sofern die zu erhebenden Daten aufgrund unzureichender Mitwirkung
des Vertragspartners und ggf. für ihn handelnde Personen nicht
ermittelt werden können, sind wir verpflichtet dies festzuhalten und
dem BZSt dies mitzuteilen.
Ich hatte bisher bei allen Banken die Angabe meiner Steuer ID, unter Berufung des Erlasses verweigert. Von keiner Bank kam diesbezüglich je eine Nachfrage. Jetzt weiß ich auch warum, die haben dann die Steuer ID einfach beim BZSt abgerufen.

FFB 10.01.2021 13:27

Zitat:

Zitat von Bergstrasse (Beitrag 131774)
Die Banken sind ganz frech und erfragen die Steuer ID beim Bundeszentralamt für Steuern, wenn man diese nicht angibt.

Hatte ich gerade ganz aktuell bei einer Volksbank. Ich hatte die Angabe meiner Steuer ID verweigert und mich auf den Erlass berufen. Da wurde dann einfach die Steuer ID beim BZSt erfragt.

Ich weiß nicht, ob es "frech" ist, oder ob dieser Fall bloß noch nicht ausreichend bedacht wurde. Vielleicht starten die Computersysteme der Bank ganz automatisch die Abfrage beim BZSt, wenn die steuerliche Identifikationsnummer eines Verfügungsberechtigten nicht eingetragen wurde.

Du könntest dem Datenschutzbeauftragten der Bank schreiben, dass du mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden bist. Außerdem möge er sich bitte darum kümmern, dass deine Identifikationsnummer gelöscht wird und keine erneute BZSt-Abfrage erfolgt.

Bergstrasse 10.01.2021 23:12

Zitat:

Zitat von FFB (Beitrag 131776)
Ich weiß nicht, ob es "frech" ist, oder ob dieser Fall bloß noch nicht ausreichend bedacht wurde. Vielleicht starten die Computersysteme der Bank ganz automatisch die Abfrage beim BZSt, wenn die steuerliche Identifikationsnummer eines Verfügungsberechtigten nicht eingetragen wurde.

Du könntest dem Datenschutzbeauftragten der Bank schreiben, dass du mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden bist. Außerdem möge er sich bitte darum kümmern, dass deine Identifikationsnummer gelöscht wird und keine erneute BZSt-Abfrage erfolgt.


Das dürfte vorwiegend an der schlechten bzw unzureichenden Fortbildung/Aufklärung/Unterweisung der Sachbearbeiter der Banken liegen. Diese Diskussion habe ich regelmäßig, die meisten Sachbearbeiter kannten den Erlass gar nicht. Automatisch wird bei der BZSt nichts angefragt habe ich mir sagen lassen. Das ist wohl ein Vorgang, der noch händisch gestartet wird. Derjenige der die Abfrage startet, kennt dann die Rechtslage offenbar auch nicht. Die Anfrage startet nicht der Kundenberater wo man vorspricht, sondern ein Sachbearbeiter im Hintergrund in der Marktfolge.

HorstD 11.01.2021 22:12

Wenn Banken nach der Steuer-ID des Betreuers beim BzASt nachfragen, dürften die aufgrund der DSGVO gar keine Auskunft geben. Die Bank ihrerseits begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, § 83 DSGVO.

Wenn man also erfährt, dass sowas stattfindet, unbedingt den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten. Die Burschen von der Bank verstehen nur die Sprache des Geldes (der geldstrafe).


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