Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuer Id des Betreuers bei der Bank angeben? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe mich als Betreuer zu einer neuen Betreuung bei der
Bank der Betreuten gemeldet.
Jetzt schickt mir die ...
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14.09.2020, 13:13 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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Steuer Id des Betreuers bei der Bank angeben?
Hallo,
ich habe mich als Betreuer zu einer neuen Betreuung bei der Bank der Betreuten gemeldet. Jetzt schickt mir die Bank ein Schreiben mit der Forderung zurück, dass ich meine Steuer ID dort angeben soll. Ich habe dort (Braunschweigische Landessparkasse) angerufen und gefragt, ob ich das richtig verstanden habe. Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass dies von der "Abgabenordnung" so gewünscht sei. Ich höre das zum ersten mal und zweifel daran auch ein wenig. Kann mir jemand evtl. etwas genaueres dazu sagen? Gruß, marza |
14.09.2020, 13:19 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
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Beiträge: 98
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Hat sich wohl erledigt.
Ich habe das noch dazu gefunden: Betreuer müssen ihre eigene Steuer-ID demnach nicht angeben und sollten sich gegenüber einer Bank oder Sparkasse auf diesen Anwendungserlass berufen. Möglicher Einwand der Bank: der Anwendungserlass bezeichne die Erhebung der Steuer-ID nur als „nicht erforderlich“, verbietet diese aber auch nicht. Tipps für den Berufsalltag - (BdB) eV |
14.09.2020, 13:22 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Der Erlass erklärt, dass die Bank diese nicht erheben muss.
Über Art. 5 Abs. 1 Nr c DSGVO ergibt sich damit aber, dass diese nicht erhoben werden DÜRFEN. Gebot der Datenminimierung. Nur erforderliche Daten dürfen verarbeitet werden. Daher sind die BdB-Tipps -leider - unvollständig.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.09.2020, 14:36 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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Das stimmt leider nicht so ganz, da ich unvollständig zitiert habe.
Das Zitat war mir zu lang, um es hier einzustellen. Der BdB hatte auch auf die DSGVO verwiesen. Hier unter dem Datum 07.06.2018 ist der vollständige Text: https://bdb-ev.de/55_Betreuung.php/2...usteine_1_3617 |
10.01.2021, 11:47 | #5 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 06.05.2017
Beiträge: 25
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Die Banken sind ganz frech und erfragen die Steuer ID beim Bundeszentralamt für Steuern, wenn man diese nicht angibt.
Hatte ich gerade ganz aktuell bei einer Volksbank. Ich hatte die Angabe meiner Steuer ID verweigert und mich auf den Erlass berufen. Da wurde dann einfach die Steuer ID beim BZSt erfragt. Die Tochter FYRST der Deutschen Bank hat diese Vorgehensweise sogar auf ihren Formularen für rechtliche Betreuer vermerkt: Zitat:
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10.01.2021, 13:27 | #6 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
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Zitat:
Du könntest dem Datenschutzbeauftragten der Bank schreiben, dass du mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden bist. Außerdem möge er sich bitte darum kümmern, dass deine Identifikationsnummer gelöscht wird und keine erneute BZSt-Abfrage erfolgt. |
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10.01.2021, 23:12 | #7 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 06.05.2017
Beiträge: 25
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Zitat:
Das dürfte vorwiegend an der schlechten bzw unzureichenden Fortbildung/Aufklärung/Unterweisung der Sachbearbeiter der Banken liegen. Diese Diskussion habe ich regelmäßig, die meisten Sachbearbeiter kannten den Erlass gar nicht. Automatisch wird bei der BZSt nichts angefragt habe ich mir sagen lassen. Das ist wohl ein Vorgang, der noch händisch gestartet wird. Derjenige der die Abfrage startet, kennt dann die Rechtslage offenbar auch nicht. Die Anfrage startet nicht der Kundenberater wo man vorspricht, sondern ein Sachbearbeiter im Hintergrund in der Marktfolge. |
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11.01.2021, 22:12 | #8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,807
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Wenn Banken nach der Steuer-ID des Betreuers beim BzASt nachfragen, dürften die aufgrund der DSGVO gar keine Auskunft geben. Die Bank ihrerseits begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, § 83 DSGVO.
Wenn man also erfährt, dass sowas stattfindet, unbedingt den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten. Die Burschen von der Bank verstehen nur die Sprache des Geldes (der geldstrafe).
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