Dies ist ein Beitrag zum Thema Lottovertrag / Einwilligungsvorbehalt? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
das was viele lottospieler (nicht nur "kranke") beflügelt ist wohl der gedanke jede woche theoretisch multimillionär werden zu können.
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18.09.2020, 06:56 | #11 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Nur- hier steht: Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.09.2020, 12:53 | #12 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.09.2020
Beiträge: 4
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Danke für Eure Antworten, diese haben mir sehr geholfen.
Eine Alltagsbegleiterin hat sie bereits, um etwas mehr Lebendigkeit in den Pflegeheimalltag zu bekommen. Ich werde nächste Woche einfach nochmal versuchen mit ihr zu sprechen. Vielleicht akzeptiert sie den Vorschlag, mit ihrer Alltagsbegleiterin den nächsten Lottoladen in der Nachbarschaft des Pflegeheims aufzusuchen. Dann würden keine regelmäßigen monatlichen Kosten anfallen, sondern nur solche, welche bei tatsächlichem Ausfüllen und Abgebens eines Lottoscheins entstehen. Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende! Viele Grüße JR |
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