Dies ist ein Beitrag zum Thema Lottovertrag / Einwilligungsvorbehalt? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin ganz neu als Berufsbetreuerin dabei, noch relativ verunsichert und hätte eine Frage bzgl. des Einwilligungsvorbehaltes, weil ...
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17.09.2020, 11:45 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.09.2020
Beiträge: 4
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Lottovertrag / Einwilligungsvorbehalt?
Hallo zusammen,
ich bin ganz neu als Berufsbetreuerin dabei, noch relativ verunsichert und hätte eine Frage bzgl. des Einwilligungsvorbehaltes, weil ich nicht genau weiß, wie lange man abwarten sollte mit einer Anregung. Die betreute Person ist vermögend, lebt im Pflegeheim (mit hohem Eigenanteil an den Kosten) und von den Kindern wurde mir mitgeteilt, dass sie in den letzten Jahren ihr finanziellen Mittel "zum Fenster rausgeworfen hat". Jetzt hatte ich heute in der Post ein Schreiben von einer Lotto-Service-GmbH, welche mitteilte, dass die Betreute dort ein Abo abgeschlossen hat, welches monatlich ca. 60 Euro kostet. Die Bewertungen im Internet zu dieser GmbH sind sehr schlecht. Ein Einwilligungsvorbehalt besteht bisher nicht, wurde jedoch im Sachverständigengutachten hinsichtlich Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge empfohlen. Wie würdet ihr hier vorgehen? Ihr den Spaß am Lotto gönnen und abwarten, ob noch andere Sachen folgen? den Spielvertrag widerrufen? einen Einwilligungsvorbehalt auch in Vermögensangelegenheit anregen? Grundsätzlich ist mir klar, dass die Betreute entscheiden kann, wofür sie ihr Geld ausgibt, allerdings habe ich Sorge, dass sie gerade aus Langeweile im Pflegeheim einfach umhertelefoniert, um eine Beschäftigung zu haben und auch so auf dieses Lotto-Unternehmen gestoßen ist. Vielen Dank für Eure Gedanken. MFG JR |
17.09.2020, 13:17 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Wie hoch ist das Vermögen? Oder, wie lange wird das Vermögen hochgerechnet reichen?
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17.09.2020, 14:44 | #3 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.09.2020
Beiträge: 4
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Zitat:
danke für deine Rückmeldung. Das Vermögen sind 100.000 Euro + Eigentumswohnung (die noch verkauft wird, falls die betreute Person im Pflegeheim bleibt - ist noch unsicher). Insgesamt würde das Vermögen nach Verkauf der ETW für ca. 6-7 Jahre reichen. Ohne Verkauf der ETW für ca. 3 Jahre. Wegen den sehr schlechten Bewertungen des Lotto-Unternehmens bin ich mir nicht sicher, ob ich zum Wohle der betroffenen Person handle, wenn ich es einfach so weiterlaufen lasse. Viele Grüße JR |
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17.09.2020, 15:37 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wie alt ist derjenige denn? Und was sagt er selbst zum Lotto?
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17.09.2020, 15:59 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.09.2020
Beiträge: 4
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Sie ist letzten Monat 71 Jahre alt geworden, seit über 35 Jahre war Alkohol der täglich Begleiter.
Sie sagt mir gegenüber kaum etwas, außer dass sie nach Hause möchte (laut Sachverständigengutachten, Töchter und Pflegepersonal aber ausgeschlossen). Zum Lotto habe sie sich angemeldet, weil es ihr im Pflegeheim so langweilig ist. Sie hat auch bereits ihren Pflegeheimvertrag selbstständig gekündigt. |
17.09.2020, 16:48 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dafür kannst du dann angesichts der Finanzen sogar nch etwas draflegen, wirst das sogar müssen denn mit 60 Euro kommt man nicht weit.
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17.09.2020, 17:35 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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und wenn es doch glücksspiel sein muss, ihr wenigstens zur suche nach einem seriöseren angebot raten?
gegen den betreutenwillen einen einwilligungsvorbehalt anzuregen wird euer verhältnis eher nicht verbessern und sollte ultima ratio sein. |
17.09.2020, 18:37 | #8 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Das „Seriöseste“ ist der klassische Lottoschein (auch online) über Lotto.de. Da wird 50% des Spieleinsatzes für Gewinne ausgeschüttet. Ist natürlich auch kein wirklich gutes Geschäft, aber die Werbung ist natürlich überzeugend „Es können nicht immer nur die anderen gewinnen“.
Wer auf jeden Fall gewinnt, sind die diversen Tippfirmen, bei denen bestenfalls 1/3 des Spieleinsatzes überhaupt in Lottospiele geht, mind. 2/3 sind nämlich Verwaltungskosten dieser Firmen. Dabei bekommt man den „Service“, also Gewinnbenachrichtigungen bei lotto.de als ganz normalen, quasi „kostenlosen“ Service beim direkten Online-Lottospielen inklusive. Durch eine solche Umstellung kann man also mind 2/3 einsparen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
17.09.2020, 18:41 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Lotto-Spiel-Suchtberatungsstelle Mohr schüttelt den Kopf.
Wie lange kann das ausfüllen von so nem Zettel wirklich gegen Langeweile helfen? 5 Minuten, 10 Minuten? Das wird teuer...... wenn die Langeweile wieder kommt.
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17.09.2020, 23:59 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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das was viele lottospieler (nicht nur "kranke") beflügelt ist wohl der gedanke jede woche theoretisch multimillionär werden zu können.
wenn die kohle da ist, ist das auch zu akzeptieren. betreuer haben ja nicht die aufgabe jemanden zu rationalem denken zu erziehen. |
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