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Vergütung - ist Mietkaution relevant für Einstufung vermögend der Mittellos?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung - ist Mietkaution relevant für Einstufung vermögend der Mittellos? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wird für die Berechnung des Vermögens hinsichtlich der Einstufung mittellos/vermögend für die Betreuervergütung Mietkauton mitgerechnet oder bleibt diese außen vor?...


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Alt 02.10.2020, 18:24   #1
Hag
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Registriert seit: 17.01.2019
Beiträge: 3
Standard Vergütung - ist Mietkaution relevant für Einstufung vermögend der Mittellos?

Wird für die Berechnung des Vermögens hinsichtlich der Einstufung mittellos/vermögend für die Betreuervergütung Mietkauton mitgerechnet oder bleibt diese außen vor?
Hag ist offline  
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Alt 02.10.2020, 19:14   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Da die Mietkaution nicht verfügbar ist und auch der evtl. spätere Erhalt nicht vorhersehbar ist bleibt die Kaution aussen vor- meiner Meinung nach.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.10.2020, 16:17   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Die Mietkaution wird erst verfügbares Vermögen, wenn der Mietvertrag beendet ist und der Vermieter die Kaution nicht mit berechtigten Gegenforderungen (Mietrückstände, Entrümpelung, ausstehende Nebenkosten) aufrechnen kann. Außerdem: wenn eine Kaution durch JC oder SHT gestellt wurde, hat der oft den Rückzahlungsanspruch oft an sich abtreten lassen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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