Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung - ist Mietkaution relevant für Einstufung vermögend der Mittellos? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wird für die Berechnung des Vermögens hinsichtlich der Einstufung mittellos/vermögend für die Betreuervergütung Mietkauton mitgerechnet oder bleibt diese außen vor?...
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02.10.2020, 18:24 | #1 |
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Beiträge: 3
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Vergütung - ist Mietkaution relevant für Einstufung vermögend der Mittellos?
Wird für die Berechnung des Vermögens hinsichtlich der Einstufung mittellos/vermögend für die Betreuervergütung Mietkauton mitgerechnet oder bleibt diese außen vor?
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02.10.2020, 19:14 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Da die Mietkaution nicht verfügbar ist und auch der evtl. spätere Erhalt nicht vorhersehbar ist bleibt die Kaution aussen vor- meiner Meinung nach.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
03.10.2020, 16:17 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Die Mietkaution wird erst verfügbares Vermögen, wenn der Mietvertrag beendet ist und der Vermieter die Kaution nicht mit berechtigten Gegenforderungen (Mietrückstände, Entrümpelung, ausstehende Nebenkosten) aufrechnen kann. Außerdem: wenn eine Kaution durch JC oder SHT gestellt wurde, hat der oft den Rückzahlungsanspruch oft an sich abtreten lassen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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