Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögen der Betreuten im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute,
ich habe aktuell ein Problem. Ich habe die (ehrenamtliche) Betreuung zweier Damen (Mutter und Tochter). Bisher war es ...
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26.10.2020, 17:49 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
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Vermögen der Betreuten
Hallo Leute,
ich habe aktuell ein Problem. Ich habe die (ehrenamtliche) Betreuung zweier Damen (Mutter und Tochter). Bisher war es so, dass es eine Familie war. Es gab ein Gemeinschaftskonto und von dem wurde alles bezahlt. Nun verlangt das Gericht eine strikte Trennung des Vermögens und sagt: "Einkäufe für d,ie Betroffene nehmen Sie bitte mit deren EC-Karte vor. Das Vermögen der Betroffenen darf ausschließlich für deren Zwecke verwendet werden. Schenkungen sind nicht zulässig." Ich finde, dass so eine Trennung überhaupt nicht möglich ist. Das klingt ja schon fast nach.... Das ist mein Fach im Kühlschrank und das ist dein Fach. Und du darfst dich nicht bedienen. Und Gemeinschaftsgüter (z.B. Waschmaschine) wären dann überhaupt nicht zu kaufen. Ebenso war es bisher, dass die Mutter gerne auf bestimmte Waren verzichtet hat, damit es der Tochter besser geht. Ebenso verlangt das Gericht, die Ausgaben in Form von Belegen nachzuweisen. Die möchten also Kassenzettel sehen. Ich finde allerdings, dass es das Gericht nichts angeht, was die Betreuten z.B. so essen. |
27.10.2020, 07:26 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Auch wenn das Gericht dabei eine Vereinfachung der Kontrolle hat oder wünscht. Zitat:
Zitat:
Du zahlst doch sicher gegen Quittung oder per Bank das Haushaltsgeld aus? Das reicht als Beleg. Du gehst ja mit Sicherheit nicht höchstselbst für beide die Butterbrote einkaufen oder? Was die Betreuten dann mit ihrem Geld anstellen und einkaufen geht das Gericht tatsächlich nichts an.
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27.10.2020, 08:39 | #3 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
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Zitat:
Ein Einkauf läuft eigentlich bisher immer so ab, dass die Familie sich zusammensetzt und fragt, was die kommende Woche essen will. Ich nehme dann die Mutter ein Mal die Woche zum Einkaufen mit, die dann noch ein paar andere Sachen in den Einkaufswagen wirft. Ich nehme noch ein paar Getränke mit und Sachen, an die keiner gedacht hat. Gehe dann mit der Mutter zusammen an die Kasse und zahle aus dem "Haushaltstopf" beider. Sowohl die Mutter als auch die Tochter bekommen Grundsicherung, es geht also um knapp 200€ pro Person, wenn das Gericht vom "Vermögen" spricht. |
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28.10.2020, 09:50 | #4 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Das Gericht möchte jetzt dass jede ein eigenes Konto hat? Das kannst und solltest du ablehnen mit der Begründung dass diese Regelung bereits vor Beginn der Betreuung bestanden hat(wenn das hoffentlich so ist) und deshalb dem Willen beider Betreuten entspricht. Der Einkauf durch dich, hier besonders dass du zahlst ist schwieriger. Im Grunde machst du die komplette Geldverwaltung und da hat das Gericht natürlich grundsätzlich eine Prüfpflicht. Dir bliebe nur die bereits oben beschriebene Möglichkeit oder das nochmalige Gespräch mit der Rpf.
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28.10.2020, 10:22 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
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Ok, ich glaube, das ist nicht ganz klar geworden. Deshalb nur ganz kurz die Geschichte dazu.
Es gab eine Familie bestehend aus 4 Leuten. Meiner Oma, der Schwester meiner Oma, ihrem Ehemann (der Schwester meiner Oma) und ihrer Tochter (der Schwester meiner Oma). Diese Personen haben ein Konto. Das ganze Geld geht auf das Konto ein und von dem einen Konto wurde alles bezahlt. Vor 15 Jahren habe ich die Betreuung der Tochter und des Ehemannes bekommen, da beide schwerbehindert. Meine Oma ist vor 5 Jahren gestorben, der Ehemann ist vor 1,5 Jahren gestorben. Die Schwester meiner Oma ist dement geworden und für die habe ich die Betreuung bekommen. Seit dem Punkt heißt es, die Tochter braucht ein eigenes Konto, auf das ihr Geld eingeht und von dem alles für die Tochter bezahlt wird. Noch ein Mal kurz zum Thema Gericht, als ich die Betreuung vor 15 Jahren beantragt habe, gab es im ganzen Betreuungsgericht eine einzige Rechtspflegerin und bei ihr haben sich die Akten auf dem Tisch gestapelt. Jetzt sind es immer mehr und mehr geworden. Und als ich bei der für die Ehefrau zuständigen Rechtspflegerin zu meiner Bestellung als Betreuer war, war es wirklich sehr unangenehm von der erhobenen Art der Rpf. Und dann sagte sie zu mir: Ja, sie reichen mir einmal im Jahr ALLE Kontoauszüge ein - andere Rechtspfleger wollen nur die letzten drei Monate, ich möchte aber alle sehen!. Und da die Betreute die Kontoauszüge wiederbekommt, habe ich ein Blatt bekommen, in das ich die Belegnummer, das Datum, die Bezeichnung des Empfängers und die Bezeichnung der Einnahme / Ausgabe eintragen soll. Und das für das ganze Jahr. Bei den anderen Betreuten habe ich nur einen Bericht geschrieben. |
28.10.2020, 10:44 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
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Sorry, ich verstehe die Konstellation noch nicht:
Du bist (ehrenamtliche) Betreuerin der Schwester deiner Oma (also Cousine) UND von deren Tochter (Groß-Cousine)? Ist eine der beiden (oder sind beide) geschäftsunfähig (steht im Bestellungsbeschluss etwas vom „Ausschluss freier Willensbestimmung“?) Oder gibt es einen Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge? Weiterhin: wer bezahlt tatsächlich (zB bei Edeka): du oder die Betreute selbst?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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