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Vollstreckung gegen Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollstreckung gegen Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin Erst mal vorneweg: Ein freundlicher Anruf in meiner Stadt hat gereicht, damit die ZW an die Gemeinde zurückgeschickt ...


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Alt 16.11.2020, 17:21   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


Erst mal vorneweg: Ein freundlicher Anruf in meiner Stadt hat gereicht, damit die ZW an die Gemeinde zurückgeschickt wird, die um Amtshilfe gebeten hatte. Der zweite freundlicher Anruf bei der Gemeinde, die um Amtshilfe gebeten hatte, hat auh ausgereicht, um erst mal alle weiteren Schritte gegen mich zu stoppen.

so weit schon mal schön.





Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, wenn der Betreute die Voraussetzungen für die Hilfe nach § 74 SGB XII erfüllt, dann auf jeden Fall gegen die Ablehnung beim SHT Widerspruch einlegen.
Wurde fristgerecht eingelegt.


Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Prinzipiell ist es schon so, dass der Betreute (wenn er vorne in der Reihenfolge der Bestattungspflichtigen nach BestG steht), entweder den Bestatter oder das Ordnungsamt zu bezahlen hat.

Die Gemeinde hat gezahlt und fordert zurück.

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Vorausgesetzt, er ist dazu in der Lage.
Ne, ne. Der Betreute ist finanziell reichlich klamm.



Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
...Daher ist es immer am besten, wenn alle in Frage kommenden ausgeschlagen haben, aber leider gibts wohl immer ein paar Trottel, denen alles egal ist) oder, falls der Verstorbene zu Lebzeiten Unterhaltsansprüche hatte, auch von diesem Unterhaltspflichtigen (§ 1615 BGB).

Gibt es wohl.
Der LK hat in seiner Ablehnung der KÜ darauf hingewiesen, dass es welche gibt und dass sie über das Nachlassgericht zu erfragen sind.



Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Eine solche Verpflichtung ist natürlich nicht grenzenlos. Ich verweise auf § 65 SGB I. Allerdings muss man zumindest einen Versuch nachweisen. Gerade bei nötigen Adressermittlungen (in Corona-Zeiten!) kommt der SHT selbst viel leichter an die Daten.

Die Adressen zu ermitteln wird über das nachlassgericht nicht so schwer sein.
Aber sind denn die Grenzen der Mitwirkungspflichten nicht auch erreicht, wenn einem GruSi-Empfänger zugemutet wird, gegen seine eigenen und wahrscheinlich zahlungsunfähigen Verwandten zu klagen, um an die Bestattungskosten zu kommen bzw. darauf sitzen zu bleiben?




Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Parallel dazu nstürlich auch gg den Kostenbescheid des Ordnungsamtes Widerspruch einlegen. Zunächst mal als eigene Person, da ja der Bescheid gegen den Betreuer gerichtet ist statt gegen den Betreuten.

Der Kostenbescheid richtet sich gegen meinen Betreuten und der Widerspruch ist eingelegt (Über RA). Gegen mich liegt kein Kostenbescheid vor, sondern nur die Zwangsvollstreckung, die gerade ausgebremst ist.



MfG


Imre
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Alt 18.12.2020, 21:58   #12
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Ich muß mal superblöd fragen, wie ich irgendwelche Angehörigen ausmachen soll/kann. I.d.R. besteht seit jahren kein Kontakt mehr und die letzte bekannte Meldeanschrift ist "irgendwo in Berlin" o.ä.


Ich weiß oft, daß es Kinder, Geschwister o.ä. gibt - aber ohne den Hauch einer Ahnung wo die stecken könnten sehre ich da keine Mitwirkungsmöglichkeit.
Tomas11 ist offline  
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Alt 19.12.2020, 12:07   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin


Anfragen über Meldeämter:
1 - Geburtsort der Betreuten - Eltern + Geschwister erfragen

2 - Geburtsorte der Eltern, Onkels & Tanten

3 - etc.


Nicht gleich Urkunden haben wollen, sondern erst mal nur anfragen.
Das kostet nicht so viel bis nix.


MfG


Imre
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Alt 13.05.2021, 10:27   #14
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin


Eine Rückmeldung zu dem eigentlichen Fall der Bestattungskosten:

Es gab einige anschreiben des Anwaltes an den Landkreis und meinerseits eine Anfrage wg. weiterer Erben beim Nachlassgericht.
Die Kosten für die evtl. notwendige Urkundenbeschaffung wollte der LK nicht tragen.

Ergebnis:

Der Landkreis übernimmt die Bestattungskosten und hakt den Fall ab. Dem zweiten Teil des letzten Satzes schließe ich mich an.



MfG


Imre
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Alt 13.05.2021, 11:19   #15
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Das nennt man dann „es kreißt der Berg und gebiert eine Maus. Allein die Kosten der Arbeiten, die hier verschwendet wurden, liegen sicher um ein Vielfaches höher als die Bestattungskosten. Leider tun sich viele Sozialämter schwer (auch das hiesige), solche Kosten zu tragen - und glauben wohl auch, im Verwandtenkreis wäre heile Welt. Dass jemand nicht antwortet und für Auskunft sogar verklagt werden müsste, ist außerhalb der Lebenswirklichkeit vieler öffentlich Bediensteter. Desgleichen der Gedanke, dass man eine überschuldete Erbschaft nicht deswegen durch Fristablauf annimmt, um die Nachlassverbindlichkeiten zu bezahlen, sondern weil einem alles am Arsch vorbeigeht. Das habe ich 43 Jahre hautnah erlebt. Und mir viele Freunde unter Kollegen gemacht, weil die einfach nicht in der Lage waren, ihren Kopf einzusetzen und auch mal Fünfe gerade sein zu lassen = betriebswirtschaftlich zu handeln.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 13.05.2021, 16:59   #16
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Horst


Betriebswirtschaftliches Handeln???


Eine öffentliche Behörde ist doch kein "Betrieb"!
Bei stramm-hierarchischerer Verwaltungsordnung hat das Gehirn nur Zugang bis zu Garderobe und muss (falls existent) spätestens dort abgegeben werden.

Und "Wirtschaft" wird erst nach dem Dienst wieder interessant, um dabei den angesammelten Frust in Form von aktivem "Handeln" flüssig runter zu spülen.


Wenn es die größten Nieten erst bis an die Spitze geschafft haben, dann haben die Untergebenen nichts mehr zu denken (zu Lachen meistens auch nicht)


MfG


Imre
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Alt 14.05.2021, 08:20   #17
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
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Entschuldigung ihr zwei, mir geht das "Behörden- Bashing " gerade etwas auf den Zeiger.Es bleibt nichts anderes übrig wie eine Lanze zu brechen.
Man sollte bei den ganzen Verallgemeinerungen auch nicht übersehen dass wir hier natürlich nur über die schlechten Beipiele des Amtsschimmels schreiben.

Ich bin sicher auch kein Fan von sturen Verwaltungsregeln "an sich und per se" aber muss zugeben, dass ich z.B. hier bei uns mit "der" Verwaltung hoch zufrieden sein kann und überwiegend auch sehr zufrieden bin.


Gerade am Mittwoch hatte ich ein ausgezeichnetes und überaus hilfreiches Gespräch in einer kritischen Sache mit einer Sachgebietsleiterin was den Kollegen und mich umgehend veranlasst hat diese um ein Referat zum (allgemeinen) Thema in der nächsten BB Versammlung zu halten.
Sie hätte in der von euch beschriebenen Situation auch sagen können, mir egal, sehen sie doch zu wie sie das regeln.


Bei uns handelt man insgesamt und überwiegend sachlich korrekt, dehnbar bis an jede (positive) Grenze und vor allem menschlich.
Das spielt sich nicht nur "unten" ab sondern auch "oben"- zumal in der Regel das eine das andere bedingt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 14.05.2021, 09:27   #18
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Moin Michaela


Bashing wem Bashing gebührt.

Im Normalfall komme ich auch mit Behörden bzw. mit den Mitarbeiter*innen gut aus. Ich habe ja auch lange genug Erfahrungen sammeln können, wie man das hinkriegt.



Es ist allerdings etwas anderes, wenn die Mängel in einer Behörde strukturell drinstecken, weil die kaputt gespart wurden, die oberste Leitung (Ebene: Kreis- oder Landräte) mit Pfeifen besetzt ist und die Mitarbeiter*innen sich anstrengen können, wie sie wollen - und ihre Arbeit nicht mehr schaffen. Dann kann ich die Mitarbeiter*innen gerne in Schutz nehmen, aber die Behörde als solche hat die Kritik verdient, die durchaus auch laut und deutlich gesagt werden sollte.



MfG


Imre
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Alt 14.05.2021, 15:13   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Zitat:
Es ist allerdings etwas anderes, wenn die Mängel in einer Behörde strukturell drinstecken, weil die kaputt gespart wurden, die oberste Leitung (Ebene: Kreis- oder Landräte) mit Pfeifen besetzt ist
Verallgemeinerungen bringen keinen wirklich weiter.
Wenn man grundsätzliche/strukturelle Änderungen bewirken möchte müsste man zukünftig halt anders wählen.
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