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Rückkehr in die eigene Wohnung trotz einem ärztlichen Gutachten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückkehr in die eigene Wohnung trotz einem ärztlichen Gutachten? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die zentrale Frage ist: I st die zu Betreuende noch dazu in der Lage einen freien Willen zu bilden und ...


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Alt 19.11.2020, 13:18   #11
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Die zentrale Frage ist: Ist die zu Betreuende noch dazu in der Lage einen freien Willen zu bilden und wenn ja, wie sieht dieser aus.

Sollte weder der Gutachter noch der/die Verfahrenspflegerin hierzu Stellung genommen haben, sehe ich keinen Grund diesen Stellungnahmen zu folgen.

Sofern es der natürliche Wunsch der zu Betreuenden ist in ihre Wohnung zurückzukehren, ist dieser Wunsch erheblich und stellt für dich die einzige Handlungsmaxime dar.
Schnieder ist offline  
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Alt 19.11.2020, 13:18   #12
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.09.2016
Beiträge: 20
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Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen

1. Möchte die Betreute gerne in ihre Wohnung zurück?
2. Wurde die Wohnung bereits gekündigt?
Ja, sie möchte zurück und ja, die Wohnung wurde gekündigt, gibt aber kein Problem, die Kündigung ggf. zurückzunehmen.

Danke für deine Impulse!
davienne ist offline  
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Alt 19.11.2020, 13:22   #13
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Kündigung ist ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, eine Rücknahme der Kündigung ist daher nicht möglich.

Sofern der bisherige Mietvertrag weiter bestehen soll, muss dies zwischen Vermieter und Mieter neu vereinbart werden (Incl. gerichtlicher Genehmigung).
Schnieder ist offline  
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Alt 19.11.2020, 13:24   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.09.2016
Beiträge: 20
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Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Die zentrale Frage ist: Ist die zu Betreuende noch dazu in der Lage einen freien Willen zu bilden und wenn ja, wie sieht dieser aus.

Sollte weder der Gutachter noch der/die Verfahrenspflegerin hierzu Stellung genommen haben, sehe ich keinen Grund diesen Stellungnahmen zu folgen.

Das Gutachten sagt aus, dass "eine erhebliche Minderung der Einsichtsfähigkeit und eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit im Rahmen der genannten psychischen Störung" vorliegt, " so dass die Betroffene nicht in der Lage ist, ihren Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Beeinträchtigung zu bilden und nach den gewonnenen Erkenntnissen zu handeln"
davienne ist offline  
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Alt 19.11.2020, 13:32   #15
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
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Habe ich richtig gelesen? Mit 78 Jahren und der Diagnose Demenz in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe? Die Konstellation wundert mich. Ich hätte da eher Pflege oder eine kombinierte Einrichtung vermutet.

Unabhängig davon wird der Hilfeplan ja wohl erst wirksam, wenn Du ihn per Unterschrift akzeptierst. Allein um Möglichkeiten offenzuhalten energischer Widerspruch mit dem Hinweis, dass so grundlegende Veränderungen eingehender und mit deiner Beteiligung besprochen werden müssen. Bis zur Entscheidung kann der Landkreis ja wohl weiterbewilligen. Wurdest Du im Vorfeld über die Option Leistungseinstellung vom Heimbetreiber informiert? Wenn nicht, würde ich diesen fachlichen Fehler dort klarstellen.

Bei Pflegekandidaten habe ich schon mal Probewohnen in der eigenen Wohnung gemacht. Die Einrichtung hat den Platz frei gelassen und nur die Investitionskosten berechnet. So war die Rückkehr jederzeit möglich.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 19.11.2020, 14:12   #16
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Sofern es der natürliche Wunsch der zu Betreuenden ist in ihre Wohnung zurückzukehren, ist dieser Wunsch erheblich und stellt für dich die einzige Handlungsmaxime dar.

Lautet die ärztliche Stellungnahme im Gutachten beispielsweise :



Auch unter hinzuziehung aller mobilen Hilfsmöglichkeiten ist ein häusliches Wohnen für den Betroffenen aus ärztlicher Sicht nicht möglich...



ist Deine Aussage völlig falsch. Dann eben würde der Betreuer sich selbst erheblichen Haftungsansprüchen aussetzen.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 19.11.2020, 14:36   #17
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Kündigung ist ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, eine Rücknahme der Kündigung ist daher nicht möglich.
Wenn beide Parteien sich einvernehmlich über die Fortführung des Mietvertags einig sind ist alles möglich.

Zitat:
Lautet die ärztliche Stellungnahme im Gutachten beispielsweise :
Was im Gutachten dazu steht wurde 2 Beiträge zuvor benannt nämlich.
Zitat:
Das Gutachten sagt aus, dass "eine erhebliche Minderung der Einsichtsfähigkeit und eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit im Rahmen der genannten psychischen Störung" vorliegt, " so dass die Betroffene nicht in der Lage ist, ihren Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Beeinträchtigung zu bilden und nach den gewonnenen Erkenntnissen zu handeln"
Letztlich ist das ein Standardsatz ohne besondere inhaltliche Aussagekraft. Hierzu könnte ein Ergänzung bei der kontroversen Sachlage angeraten sein.

Eine noch ganz andere Frage: du sagst, die Einrichtung findet die Betreute bei ihnen fehl am Platz. Wieso blieb sie dann dort bzw. wurde überhaupt aufgenommen?


An deiner Sttelle würde ich das Gericht bitten unter Vorlage des Hilfeplangesprächsprotokolls (nicht das Formular)und der Stellungnahme der Einrichtung vom Gutachter eine Ergänzung einzuholen.
Damit wärst du mit deiner Entscheidung auf der sicheren Seite.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.11.2020, 14:41   #18
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Zitat:
Zitat von zwerg1978 Beitrag anzeigen
Auch unter hinzuziehung aller mobilen Hilfsmöglichkeiten ist ein häusliches Wohnen für den Betroffenen aus ärztlicher Sicht nicht möglich...
Es macht wenig oder besser gesagt keinen Sinn darüber zu spekulieren, ob das Gutachten die vorgenannte Behauptung enthält oder nicht.

Wenn wir von den bisher genannten Angaben ausgehen, wissen wir, dass bei der zu Betreuende eine "vaskuläre Demenz" in Verbindung mit einer "schizoaffektiven Störung" und diversen nicht näher genannten somatischen Erkrankungen besteht.

Abgaben darüber, welche Diagnostik hierbei angewandt wurde, liegen nicht vor.

Um eine Abgrenzung der vaskulären Demenz von einer "normalen" Demenz vornehmen zu können, müssen "Durchblutungsstörungen" als Ursache der Demenz nachgewiesen werden.

Auch die Diagnose "schizoaffektive Störung" ist wissenschaftlich nicht unumstritten.

Hier mal eine Definition des Begriffes:

Dieser Fachbegriff: schizoaffektive Störung oder Erkrankung besagt, dass sich hier zwei bzw. gar drei verschiedene Krankheiten und damit drei völlig unterschiedliche Beschwerdebilder in einem einzigen Leiden vereinen. Das sind zum einen Krankheitszeichen der schizophrenen Psychose (z. B. Halluzinationen und Wahn), zum anderen affektive, also Gemütsstörungen. Und die setzen sich zusammen aus Depressionen und manischen Hochstimmungen. Daher der Begriff der schizo(= schizophrenen) - affektiven (= Gemümtsstörungen wie Depression und Manie) Erkrankung, Störung oder Psychose.

Sollten die genannten Diagnosen einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten, werde ich diese übernehmen, gegenwärtig habe ich eher das Gefühl, dass es sich hierbei um eine etwas vage Diagnose handelt.

Vielleicht erhält man hierzu ja weitere Informationen.
Schnieder ist offline  
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Alt 19.11.2020, 14:42   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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die extreme widersprüchlichkeit der einschätzungen sollte doch klar die notwendigkeit eines weiteren gutachtens begründen. so bleibt das ein tappen im dunkeln.wurde die diagnose mit neurologischen untersuchungsergebnissen (etwa bildgebenden nachweisen) unterfüttert? rein psychiologische gutachten haben bekanntlich eine erhöhte fehleranfälligkeit, selbst dann wenn sie von medizinern erstellt worden sind. eine irrtümlich diagnostizierte demenz ist gar nicht mal etwas soo ungewöhnliches.
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 19.11.2020, 14:54   #20
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Wenn beide Parteien sich einvernehmlich über die Fortführung des Mietvertags einig sind ist alles möglich.


Selbstverständlich ist eine Fortführung des Mietverhältnisses möglich, aber halt nur wenn die Parteien sich darauf einigen.

Kündigung ist eine "einseitige, empfangsbedürftige" Willenserklärung, die wirksam wird, sobald sie zugegangen dem Empfänger zugegangen ist - da beißt keine Maus einen Faden ab.
Schnieder ist offline  
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