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Stundensätze für Berufsbetreuer angemessen?

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Hallo liebe Berufsbetreuer! Mich würde von Berufswegen mal interessieren ob Sie mit Ihrem Verdienst als Berufsbetreuer zufrieden sind und Sie ...


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Alt 21.09.2008, 12:32   #1
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Stundensätze für Berufsbetreuer angemessen?

Hallo liebe Berufsbetreuer!

Mich würde von Berufswegen mal interessieren ob Sie mit Ihrem Verdienst als Berufsbetreuer zufrieden sind und Sie sich angemessen bezahlt fühlen?
Auch unter dem Gesichtspunkt "Mischkalkulation". Ist die Kalkulation tatsächlich gemischt?

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 21.09.2008, 13:38   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard Vermögensbildung

Hallo stracciatellamaus,

was ist hier mit "Mischkalkulation" gemeint?

Einen schönen Sontag
Kohlenklau
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Alt 21.09.2008, 13:51   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

bei mir ist nichts gut gemischt. Ich betreue viel mehr Leute zu Hause als im Heim und bin scheinbar aufgestiegen dazu bei Veruntreuungen zu recherchieren. Gestern kam der 1. Beschluss, von 3 neue Betreuungen, bei dem die hilfsbereite Nachbarin das Konto geplündert hat. Die anderen beiden Fälle sollen leichter sein, was sich aber meistens vor Ort ganz anders darstellt, jedenfalls leben auch die neuen Fälle alle zu Hause. Es ist natürlich so, dass die Anfragen auch von außerhalb kommen, oder vom Richter direkt und ich dann einfach zusage, ohne zu bedenken, dass die Mischung schon längst nicht mehr stimmt.

Ich habe noch nie meine Zeit berechnet, die ich tatsächlich arbeite, nur in einzelnen Fällen fällt mir immer wieder auf, dass ich auch mit den anfänglichen 7 Stunden überhaupt nicht hinkomme, egal wie sehr ich das straffe, auch im weiteren Verlauf, wenn die gröbste Arbeit getan ist, wird es nicht besser.

3,5 Stunden für jemanden der zu Hause lebt, das ist einfach viel zu wenig. Ebenso die 2 Std. mtl. für jemanden der im Heim lebt, wenn man z.B. Misständen wirklich auf den Grund gehen möchte. Ich hatte vor einiger Zeit 2 Auszüge aus Heimen in eine eigene Wohnung. Die Zeit, die so etwas kostet, werden mit 2 Stunden nicht ansatzweise gedeckt. Da nutzt es auch nichts, wenn ich ab Einzugstermin dann 3,5 Stunden abrechnen darf.

Der einzige Vorteil ist, dass mit der Pauschalisierung diese tgl. Mitschreiberei wegfällt, die auch jede Menge Zeit gekostet hat.

Das ist das was mir so spontan dazu einfällt...
Tina L. ist offline  
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Alt 21.09.2008, 14:25   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Tina, Hallo kohlenklau,
vielleicht sollte man das Ganze nicht an der festgelegten Stundenanzahl festmachen sondern vielmehr die beanspruchte Vergütungsstufe betrachten. In der Tat ist ein Stundensatz von 44 Euro brutto in der höchsten Vergütungsstufe (sofern Sie diesen für sich beanspruchen) nicht gerade wenig.

Wenn man den Stundensatz dann mal in die Relation zur aufgewendeten Arbeit setzt bezweifle ich, dass der Betreuer letztlich für ein Gnadenbrot arbeitet.

Daher auch das Zauberwort "Mischkalkulation". Bei verschiedenen Betreuungen hat man mal mehr, bei anderen ganz wenig zu tun. Bei denen wo man eben wenig zu tun hat erhält man ja trotzdem sein Geld in voller Höhe.

Wenn man natürlich ungünstiger Weise viele zeitaufwendige Fälle hat, dann stimmt die Mischkalkulation tatsächlich nicht und es wäre eben mal interessant zu erfahren ob sich die Berufsbetreuer angemessen für Ihre Qualifikation und Tätigkeiten ausreichend bezahlt fühlen!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 21.09.2008, 14:30   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo stracciatellamaus,

sprechen nicht diese beiden Vorgaben gegen eine Mischkalkulaton?

§ 1897, 6 BGB

BGB - Einzelnorm

§ 1901,5 BGB

BGB - Einzelnorm

Einen schönen Gruß
Kohlenklau
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Alt 21.09.2008, 15:12   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Hallo Tina, Hallo kohlenklau,
vielleicht sollte man das Ganze nicht an der festgelegten Stundenanzahl festmachen sondern vielmehr die beanspruchte Vergütungsstufe betrachten. In der Tat ist ein Stundensatz von 44 Euro brutto in der höchsten Vergütungsstufe (sofern Sie diesen für sich beanspruchen) nicht gerade wenig.

Wenn man den Stundensatz dann mal in die Relation zur aufgewendeten Arbeit setzt bezweifle ich, dass der Betreuer letztlich für ein Gnadenbrot arbeitet.

Daher auch das Zauberwort "Mischkalkulation". Bei verschiedenen Betreuungen hat man mal mehr, bei anderen ganz wenig zu tun. Bei denen wo man eben wenig zu tun hat erhält man ja trotzdem sein Geld in voller Höhe.

Wenn man natürlich ungünstiger Weise viele zeitaufwendige Fälle hat, dann stimmt die Mischkalkulation tatsächlich nicht und es wäre eben mal interessant zu erfahren ob sich die Berufsbetreuer angemessen für Ihre Qualifikation und Tätigkeiten ausreichend bezahlt fühlen!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
Hallo,

44,- Euro brutto in der Stunde hört sich zunächst mal gar nicht so wenig an.

Bei näherem Hinschauen erweisen sich diese jedoch - mit Verlaub - als kleine Mogelpackung.

Zum einen ist die Anzahl der erstattungsfähigen Stunden bekanntlich begrenzt, so dass wohl die meisten Betreuer - realistisch gesehen - ständig unbezahlte Überstunden machen.
Oder glaubt jemand ernsthaft, dass z.B. 7,5 Stunden bei der Übernahme einer Betreuung eines stark behandlungsbedürftigen Suchtkranken, der auf der Strasse lebt und bei dem finanziell und behördentechnisch überhaupt nichts geregelt ist, ausreichen?
Diese Stundenzahl geht - führt man die Betreuung gewissenhaft - ja schon an Fahrzeit, Telefonaten und Gesprächen drauf.
Da Berufsbetreuer naturgemäß keine einfachen Fälle kriegen, für die es keine kostengünstigere Lösung gibt (z.B. durch Ehrenamtliche), stellt mein Beispielfall wohl keine Ausnahme dar.
Andererseits wird bei den betr. 44,- Euro eine Qualifikation verlangt, die in der Regel einen Hochschulabschluss voraussetzt; viele Betreuer arbeiten zu weit geringeren Stundensätzen.
Da von den 44,- Euro günstigstenfalls höchstens die Hälfte im Geldbeutel des Betreuers hängenbleibt - wenn überhaupt - (Umsatzsteuer - sofern kein Kleinunternehmer - alle Betriebsausgaben wie Fahrkosten , Briefmarken oder Löhne für Bürokräfte, Porto, Telefon u.a., IHK-Beitrag, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Versicherungen, Gewerbe- und Einkommensteuer, evt. Haftungsschäden u.a.) relativiert sich das ganze.
Eine erfahrener Kollege von mit meint, um auf das Nettogehalt eine Beamten in A 9 oder A 10 zu kommen - wahrlich auch keine Einkommensmillionäre - benötigt man wohl mindestens 50 Betreuungen - wohlgemerkt in der höchsten Vergütungsstufe; und dies bedeutet jede Menge Arbeit über 40 Wochenstunden hinaus.
Exakte Berechnungen sind hier schwierig, da das Gehalt des Betreuers von vielen Faktoren wie berufliche Qualifikation und die Art der Betreuungsfälle (alt, neu, im Heim oder nicht Heim) abhängen.
Darüber hinaus wird das Gehalt und die Gehaltsstruktur des Betreuers vom Gesetzgeber festgelegt - nichts von wegen Gewerkschaften oder Lobby im Parlament.
Von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankeitsfall ganz zu schweigen.
Aber: Ich will hier nicht jammern. Würde mir der Beruf keinen Spaß machen oder ich käme mit dem Geld überhaupt nicht aus, müsste ich mich halt um was Besseres bemühen.

Das Sache mit den 44,- Euro, die ja oft so verkauft werden, als wäre es ein "normaler Stundenlohn", sollte man jedoch nicht für bare Münze nehmen, gerade Berufsanfänger werden hierdurch leicht ins Bockshorn gejagt.
Und Mischkalkulation ist Glückssache. Fälle, die anfänglich leicht erschienen, entwickeln sich oft als dicke Dinger und vermeintlich schwere als gar nicht so schlimm. Wer weiß dies schon zu Beginn der Tätigkeit.

mfg
carlos

Geändert von carlos (21.09.2008 um 15:26 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 21.09.2008, 21:03   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

wenn ich als ehrenamtlicher Betreuer sehe, was manche Betreuungen zumindest am Anfang für Arbeit machen, dann bin ich erstaunt, wie Tina drei neue schwierige Betreuungen auf einen Schlag meistert.

Ich hatte auch schon eine (!) ehrenamtliche Betreuung, die eindeutig ein Fall für einen Berufsbetreuer war. Das war aber zu Beginn der Betreuung überhaupt nicht absehbar, durch einen Brand wurde der Betreute obdachlos, und ab diesem Zeitpunkt ging es erst richtig los.

Auch wenn es nicht direkt etwas mit dem Diskussionsthema zu tun hat, so muss ich doch sagen, Hut ab von allen Berufsbetreuern. Und die Bezahlung ist noch nicht mal wirklich angemessen nach meinem Gefühl.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 22.09.2008, 09:15   #8
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo allseits,

es gibt mehrere Ansätze, den Verdienst des Berufsbetreuers zu werten und zu würdigen. Ein Psychotherapeut vielleicht als Supervisor nimmt ca. 60 Euro und mehr. Ein eigenständiger Pflegedienst hat mitunter nochmehr Ärger mit den Krankenkassen und den Ärzten und den Pflegebedürftigen. Man möge sich mal mit einem Pflegedienst austauschen, welche Zeitvorgaben, Dokumentation und Qualifikation sie nachweisen müssen und haben reichlich Prozesse mit der Krankenkasse, die die Rechnungen nicht überweisen, weil irgendein Häkchen auf der Verordnung fehlt.

Die Bürde des Nachweises, sich über das Jahr nachqualifiziert zu haben, wie es die Ärzte müssen, haben die BetreuerInnen noch nicht. Auch müssen sich sich noch nicht zertifizieren lassen. Kommt aber gewiss noch. Dann müssen die BetreuerInnen von dem Verdienst auch noch Seminare besuchen, die wohlmöglich nicht am 'freie?' Wochenende sind, sondern wohlmöglich in der Woche. Also Verdienstausfall und noch draufzahlen, so wie es der Berufsverband der Berufsbetreuer der BdB fordert.

Andererseits sind 44 Euro nur vorgesehen für Hochschulabsolventen mit verwertbaren Kenntnissen. Ein Betriebswirtschaftstudium könnte schon Probleme bereiten. Angedacht sich Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder Soziologie. Sicherlich auch noch der Jurist, aber ganz bestimmt schon nicht mehr ein Lehrer. Und da es Aufgabe ist outzusorcen, hat auch eine studierte Pflegekraft Probleme. Denn der Betreuer soll ja nicht pflegen. Dass natürlich Kenntnisse über Krankheiten und Medikamente und Psychologie sehr nützlich sind, vielleicht sogar hilfreicher als die Paragraphen, dass hat der Gesetzgeber beflissentlich übersehen.

Ohne einen (Fach-)Hochschulabschluss mit verwertbaren Kenntnissen sind es noch nicht einmal 44 Euro sondern weniger.

Dann war der Gesetzgeber in der Bredouille - eigentlich hätte er den Beruf des Berufsbetreuers wieder abgeschafft. Vor 1992 gab es den Berufsbetreuer gar nicht. Da gab es nur den Amtsvormund auch für Erwachsene. Es war ausgesprochenes Ziel, die Kommunen wieder vorrangig mit Betreuungen zu belasten, notfalls noch die Vereine der Kirche (Sozialdienst katholischer Männer und Frauen, der Diakonie oder der konfessionsfreien Vereine). Aber leider haben wir im Grundgesetz die Berufssicherung. Also hat der Gesetzgeber - und alle Justizminister uni sono - die Vergütung derart verschärft, dass einem angesichts der Diäten und Privilegien der Minister das Ko..en kommt.

Da werden dann die Stundensätze derart beschränkt, dass mann und frau sich überlegt, wieviele Betreuungen man haben muss, um ein Gehalt zu erwirtschaften, das einem Sozialarbeiter entspricht und von dem man vielleicht sogar eine Familie ernähren oder zumindest alleinerziehend sein kann. Ganz abgesehen von Kranken- und Unfallversicherung und Altersvorsorge.

Da kommen dann schon mal 50 oder 60 Betreuungen und mehr zusammen. Und wenn wir sehen, was nach einem Jahr der oder die Betreuerte noch für einen Zeitbedarf hat, also 3-4 Stunden maximal, darin enthalten alle Fahrtzeiten, alle Telefonate, alle Berichte, alle Schreiben an Vermieter, oder Krankenkasse oder Pflegedienst oder Gläubiger, dann weiß man und frau, wieviel Zeit face to face mit dem oder der Betreuten noch übrig bleibt. Aber das ist ja auch nicht gewünscht. Denn schon vor der Gesetzesänderung vor 3 Jahren haben manche Rechtspflegerinnen vermutet, dass die Betreuer eher ein Kaffeekränzchen als vertrauensbildende Maßnahme abrechnen.

Es ist im Gesetz festgeschriebenes Ziel, möglichst die Berufsbetreuer als ultima ratio. Erst die Angehörigen, dann irgendwelche Ehrenamtler und wenn weder die einen noch die anderen und dann immer noch ein unvermeidbarer Bedarf an Betreuer (bloß verschuldet oder alkohokrank ist ja noch kein Bedarf für eine Betreuung) dann der Profi, der dann in kurzer Zeit sehr effektiv rödeln darf, aber natürlich auch nicht entsprechend dem tatsächlichen Bedarf des Betreuten, sondern maximal 8 Stunden im Monat. Wer schon mal die Kisten von Papier und Dokumenten eines Gestrandeten der Gesellschaft gesichtet hat, weiß, dass man da schon mal 2 Tage beschäftigt ist.

Aber man und frau soll ja auch nicht mehr alleine arbeiten. Weg von den Wohnzimmerbetreuungen. Bürogemeinschaft mit einer oder auch zwei Billigkräften ist die Devise. Die können sich dann im Rahmen ihres 400 Eurojobs mit dem Sortieren der Unterlagen beschäftigen. Selten wissen sie aber nicht, was wichtig ist und was nicht. Und um keine Fehler zu machen, wird auch der letzte Beleg als wichtig einsortiert, bis dann der oder die Betreuerin sich selbst an die Ordner gibt und sortiert dann aus - für 44 Euro die Stunde.

Die Frage, ob im besten Fall 44 Euro brutto (inkl. Umsatzsteuer und wohlmöglich noch Gewerbesteuer) inkl. aller Sozialabgaben noch angemessen ist, ist eine Frage nach der Relation von Aufwand und Ertrag. Wenn ich nahezu nur noch im Büro arbeiten und die Arbeit effizient gestalten kann, lässt sich sicherlich darüber diskutieren, dass andere viel schlechter dran sind. Wo aber die BetreuerInnen einen sozialen Auftrag haben und zwar der, der ominösen Wohlfahrtspflege (wegen der Zwangsmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege), dann sind 44 Euro praktisch fürn A.. - Anfänger natürlich.

Heinz
 
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berufsbetreuer, einkommen, selbständigkeit, stundensatz


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