Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung bei Vermögenssorge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Gletscher
Hatte ich nachgefragt. Es hieß das sei nicht möglich. Im Online-Banking kann ich auch nur Auszüge bis 60 ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
25.10.2008, 23:20 | #11 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Vermögensverzeichnis
Hallo Gletscher
Hatte ich nachgefragt. Es hieß das sei nicht möglich. Im Online-Banking kann ich auch nur Auszüge bis 60 Tage zuück ansehen und ausdrucken, was eben nicht ausreichend war. Eine Bank kann(!!!) immer (!!!) einen Kontostand zu einem bestimmten Datum ermitteln und mitteilen oder sogar eine Liste aller Konten zu einem Stichtag mitsamt den dazugehörenden Salden aufstellen und sogar alle Kontobewegung inForm von Kopien der Kontoauszüge oder als Obligo-Auskunft schriftlich erstellen. Es ist vielfach die Faulheit oder das Unvermögen der dortigen Mitarbeiter diese Arbeit mal eben zu machen. Dazumuss man nämlich wissen, wie der Bankcomputer funktioniert. Das wissen die Schaltermäuse/riche nicht immer. Na ja, ich habe es jetzt einfach so abgeschickt, wie ich es hatte. Vom Sparbuch hab ich ne Kopie der aktuellen Seite beigefügt. WirdschonOKsein. Es ist ja meine erste Betreuung und ich kann es einfach nicht abschätzen wie pingelig die Rechtspfleger sind. Grüße von der Tagesform. Wenn du dir unsicher bist: Einfach mal nachfragen. Es gibt auch sehr verständige Rechtspfleger/innen. Aber allen ist gemein, dass sie es nicht mögen, wenn sie in Situationen nicht gefragt werden, obwohl man sie fragen müßte. Z.B. genehmigungspflichtige Sachen, wie z.B. Kontoauflösungen , Wohnungsauflösungen etc. Ich habe schon Schiss etwas falsch zu machen. Ach Quatsch. Und wenn schon: Fehler sind dafür da, gemacht zu werden und daraus zu lernen - und nicht um sie ständig zu wiederholen (z.B. indem man sich immer wieder nix zutraut) Die Betreute ist halt meine Oma und diese Betreuung wird in der Familie leider sehr kritisch gesehen.[/quote] Deine Sippe hat Schiss, dass du mit Omas Kohle durchbrennst (was jeder andere vielleicht ja gerne tun würde, aber nicht kann, weil du jetzt aufpaßt). Auf deine Verwandten solltest du tatsächlich aufpassen. Die können dir die Betreuung der Oma tatsächlich madig machen. Viel Glück wünscht Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
25.10.2008, 23:45 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Kontoverwaltung
Hallo Carlos, hallo Andreas
Also das mit der Vermögensverwaltung ist so eine Sache. Als Berufsbetreuer nutze ich ein Geldverwaltungsprogramm. Da geht Money oder Starmoney oder was sonst noch - und hacke die Kontobewegungen der Betreuten da rein. (Inzwischen habe ich eine Schreibkraft dafür eingestellt). Für die Rechnungslegung gehen sämtliche Kontoauszüge an das Gericht. Hinter jeden Kontoauszug sind die entsprechenden Belege eingeordnet. Sparbücher und sonstige Geldanlagen gehen als Kopien zum Gericht. Im Bericht sind dann Ausdrucke des Geldverwaltungsprogrammes über Einnahmen und Ausgaben, Vermögensberichte und Buchungsberichte der einzelnen Konten. Klingt nach viel, ist aber inzwischen durchschnittlich 30 Minuten für eine Rechnungslegung, eher weniger - und 1x monatlich die Kontoführung in den PC hacken (3-15 Minuten pro Betreuung). Wo ist das zu viel Arbeit? Ach ja, inzwischen gibt es Geldverwaltungsprogramme und Banken, die kompatibel sind. D.h. man kann damit die Kontobewegungen direkt bei der Bank abfragen und in sein Verwaltungsprogramm reinladen. Das spart die Hackerei. (So modern bin ich aber auch nicht) MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.01.2009, 17:43 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
|
Hallo Imre, danke für die Antwort,
ich hab es im Oktober ja ans Gericht geschickt und bisher keine Reaktion erhalten, also auch keine Negative. In einer Weiterbildung habe ich nun auch erfahren welche Rechten und Pflichten ich allgemein habe und speziell gegenüber den Verwandten. Und welche Rechte die haben. Obwohl ich ja befreit von der genauen Rechnungslegung bin, werde ich die wohl so genau es geht machen, dann steh ich mit dem was ich mache im Trockenen. Taschengeld dürfte ja kaum rechtlich anfechtbar sein. Ach so.. dieses StarMoney ist sogar mit dem Betreuerprogramm butler kompatibel. So weit ich weiß... Das ist ja schon eine Erleichterung. Herzliche Grüße und danke. |
17.02.2009, 14:43 | #14 |
Gesperrt
Registriert seit: 10.02.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 3
|
Hi,
ich bin ja auch nicht gerade eine Expertin, was Rechnungslegung betrifft, aber mir wurde von der Rechtspflegerin gesagt, dass diese Aufstellung, die man sich per Online-Banking (Sparkasse) erstellen lassen und ausdrucken kann, ausreicht. Das ist dann wie ein selbst erstellter Kontoausdruck, nur kann man den Zeitraum selbst bestimmen und es geht für mehr als 60 zurückliegende Tage. Ich mach das immer alle 3 Monate, weil es nur 6 Monate rückwirkend geht. Es gibt eine Weiterbildung für ehrenamtliche Betreuer? So was hätt ich auch gern. Gibt's das auch in Bayern? LG, Daniela |
23.02.2010, 19:58 | #15 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 30
|
Zitat:
ja, das war schon ein Fortschritt, die "langen", selbst ausgedruckten Kontoauszüge der Bank beim Vormundschaftsgericht einreichen zu können. Aber auch da war es ein Kleberei, weil die Anschlüsse nie stimmen, auf einer Seite dann oben z.B. nur eine einzige Banküberweisung steht und das Gericht will ja die Überweisungen übersichtlich auf einer Seite präsentiert bekommen. Zuvor war es mir immer eine ganz besondere Freude, die Kontoauszüge einmal im Jahr zur Rechnungslegung z.B. Mitte August alle nochmal abschreiben zu müssen. Diese Notwendigkeit habe ich nie verstanden, denn die Originalauszüge werden ja bei der Rechnungslegung miteingereicht... Bin jetzt endlich auch auf eine Banksoftware umgestiegen und werde künftig dann alles aus einer homebanking-Software wie z.B. Starmoney ausdrucken... Gruss, Stephan |
|
24.02.2010, 18:03 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
|
Rechnungslegung
Nun meld ich mich auch mal zu Wort.
Ein Bestandteil der Rechnungslegung besteht darin, die Einnahmen und Ausgaben geordnet gegenüberzustellen. Ich kann keinen Sinn erkennen die Kontoauszüge abzutippen oder abzuschreiben. Ich verwalte die Finanzen mit Starmoney; dort habe ich die Möglichkeit den Zeitraum der Kontobewegungen einzugeben also meinetwegen vom 1.10.08 bis 1.10.09. Dann habe ich die Aufstellung der Ab- und der Zugänge. Das drucke ich dann in Farbe (rote Farbe für Abgang und schwarze für Zugang)aus. Die einzelnen Posten numeriere ich; ebenfalls die dazugehörigen Belege. Daneben lasse ich mir von der Bank Kontostandsbestätigungen (Anfangs und Enddatum der Rechnungslegung) geben, die stimmen dann auch mit meinem Ausdruck überein. Es gab mal einen Rechtspfleger, der meinte ich solle das handschriftlich machen und gleichzeitig die Belege an die entsprechenden Kontoauszüge heften. Ich habe ihm gesagt, dass ich das nicht mache, weil das sinnlos ist; auf meinem Ausdruck sind alle relevanten DAten vorhanden. Der wollte dann noch zusätzlich die Kontoauszüge; hab aber dann seither keine Klagen mehr von ihm gehört... |
17.03.2010, 06:23 | #17 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
|
Also ich gehe mit meinen Rechnungslegungen so um.
Zunächst solltest du mal davon ausgehen, dass die Rechnungslegung nicht nur dir viel Arbeit macht, sondern auch den RP. Ich hab ganz zu Anfang mal mit dem Gefühl der Unsicherheit eine RP gefragt, ob die Rechnungslegung so richtig sei. Und sie meinte, es sei viel zu viel. (!) Ich mache das jetzt grundsätzlich so und habe in den ganzen Jahren noch nicht eine Abrechnung zurückbekommen. Hab ich die Vermögenssorge und verwalte das Vermögen garnicht, also in dem Sinne, dass ich Überweisungen oder Tachengeldauszahlungen garnicht vornehme, lass ich mir von den Betroffenen ne Entlastungserklärung ausstellen. Etwa so formuliert, dass ich das Vermögen zwar überwache, aber keinen Eingriff darin genommen habe - und das dies auch dem Willen des Betroffen entspricht. Das wars dann. 0-Rechnungslegung. In den Verfahren, in denen ich nicht drumrum komme, hab ich den gleichen Aufwand, wie hier formuliert und investiere Zeit bis zur Frustrationsgrenze. Ich erspare mir aber das Kopieren der Kto.-Auszüge, die gehen im Original mit raus. Ich schreibe Positionslisten nach Einnahme und Ausgabe und ordne denen dann die Belege zu. |
20.10.2014, 17:31 | #18 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Starmoney
Hallo,
hatte dieses S-Firm. Und da kann ich z.B. bei der Volksbank oder MVB nicht rückwirkend für ein Jahr die Umsätze abholen. Geht dies bei Starmoney? Oder wenigsten die Möglichkeit alle drei Monate auf dieses Programm die Umsätze abspeichern? |
20.10.2014, 19:45 | #19 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Hallo allem,
dein Problem hat überhaupt nichts mit der Finanzsoftware zu tun , die Möglichkeit der Datenabholung ist durch die Bank eingeschränkt. Das ist bei der VB bekannt. SFirm kann natürlich auch die abgerufenen Umsätze speichern.
__________________
---------------- |
27.08.2015, 00:05 | #20 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
|
Was mache ich eigentlich bei der Rechnungslegung ( dauert noch fast ein Jahr, aber ich mache mir jetzt schon Gedanken) bei einer älteren leicht demente Dame, für die ich die Vermögensfürsorge ohne Einwilligungsvorbehalt habe. Ihr Konto verwalte ich in der Form, dass ich Rechnungen online bezahle, Eingänge und Ausgänge überwache, sie allerdings Barabhebungen in Begleitung des Pflegedienstes selbst tätigt und über diese Abhebungen auch selbst bestimmt. Heißt, DARÜBER wie sie das Geld in den Haushalt fließen lässt habe ich keine Belege.
Ich gedenke auch, sie eine Erklärung unterzeichnen zu lassen, dass sie +über ihre Barabhebungen selbst verfügt, aber ich bin mir etwas unsicher, möchte ihr jetzt noch nicht das Geld einfach einteilen. Ich habe die Kontokarte in Verwahrung und gebe diese ihr nur raus, wenn sie wieder Geld für ihren Lebensunterhalt benötigt, habe da also schon über die Höhe der Ausgaben eine gewisse Kontrolle, mache mir aber Gedanken, wie gut ich das in der Rechnungslegung unter bekommen. Wie handhabt ihr das ohne Einwilligungsvorbehalt? |
Lesezeichen |
Stichworte |
konto, kontoführung, online-banking, rechnungslegung, vermögenssorge, vermögensverzeichnis |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|