Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung bei Vermögenssorge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Oliveira,
Ich habe zwar bisher noch nicht viel Erfahrung sammeln können, würde es aber mal wagen, dir eine Antwort ...
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27.08.2015, 08:09 | #21 | |||
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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Hallo Oliveira,
Ich habe zwar bisher noch nicht viel Erfahrung sammeln können, würde es aber mal wagen, dir eine Antwort nach bestem Wissen und Gewissen zu geben. Die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen können mich zur mit ja korrigieren. Zitat:
Zitat:
Man kann ja auch mit dem betreuten eine Absprache treffen, dass sie ein Betrag x immer für bestimmte Ausgänge auf Konto lässt und alles darüber hinaus ausgeben kann. Zitat:
Ich hoffe, dass ich behilflich war. Grüße Niler |
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27.08.2015, 09:15 | #22 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
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Zwar habe ich eine Kontokarte, brauche diese aber eigentlich nicht, da ich ihre Rechnungen per Onlinebanking begleiche. Die Dame ist leicht dement und es ist natürlich immer damit zu rechnen, dass sie mehr abheben könnte als benötigt und das Geld dann "verlegt". Es ist bei der Bestellung ein wenig unglücklich verlaufen, die Dame kann aufgrund ihrer Demenz keinen Überblick über ihre Finanzen wahren und es ist eben nie auszuschließen, dass sie ihr Geld "verlieren" könne, der Richter wollte aber keinen Einwilligungsvorbehalt.
Die Betreuung ist aber noch ganz frisch . Also habe ich ihre Karte mit ihrem Einverständnis ( auch zu meiner Sicherheit) an mich genommen. Sollte ich da Abhebungen erkennen, die auf Einwirkungen Dritter hinweisen oder sie selbst schädigen, werde ich das beantragen. Nur wie muss ich die Ausgaben die die Betreute selbst getätigt hat belegen? LG |
27.08.2015, 09:30 | #23 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Die Bestätigung, dass die Betreute die Barabhebungen selbst getätigt hat, ist schon sinnvoll.
Es wäre auch möglich, dass die Betreuerin Bargeld holt und aushändigt. Da wäre der Betrag dann auch zu quittieren. Nein, über die Verwendung des Geldes bist Du nicht rechenschaftspflichtig. Der Betreuer hat die Rechnungslegung für die Vermögensgegenstände zu fertigen, über die er verfügt hat. Nicht mehr.
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27.08.2015, 09:30 | #24 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Du musst belegen können, dass du ihr Gld zur Verfügung gestellt hast aber nicht was sie selbst dann damit gemacht hat. Ausser es wäre ziemlich unwahrscheinlich, also z.B. Pflegestufe 3, durchgängig bettlägerig und sie bekäme jeden Monat 200 Euro. Sowas ginge natürlich gar nicht.
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konto, kontoführung, online-banking, rechnungslegung, vermögenssorge, vermögensverzeichnis |
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