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Rechnungslegung bei Vermögenssorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung bei Vermögenssorge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Oliveira, Ich habe zwar bisher noch nicht viel Erfahrung sammeln können, würde es aber mal wagen, dir eine Antwort ...


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Alt 27.08.2015, 08:09   #21
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
Lächeln

Hallo Oliveira,

Ich habe zwar bisher noch nicht viel Erfahrung sammeln können, würde es aber mal wagen, dir eine Antwort nach bestem Wissen und Gewissen zu geben. Die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen können mich zur mit ja korrigieren.

Zitat:
Zitat von Oliveira Beitrag anzeigen
Ich gedenke auch, sie eine Erklärung unterzeichnen zu lassen, dass sie +über ihre Barabhebungen selbst verfügt,
Warum? Wenn kein EV besteht, ist es doch selbstverständlich, dass die Betreute über IHR Geld verfügt.


Zitat:
aber ich bin mir etwas unsicher, möchte ihr jetzt noch nicht das Geld einfach einteilen.
Hast du Grund zur Annahme, dass sie zuviel Geld abheben und ausgeben würde, dass sie für den Lebensunterhalt nicht mehr sorgen könnte?
Man kann ja auch mit dem betreuten eine Absprache treffen, dass sie ein Betrag x immer für bestimmte Ausgänge auf Konto lässt und alles darüber hinaus ausgeben kann.

Zitat:
Ich habe die Kontokarte in Verwahrung und gebe diese ihr nur raus, wenn sie wieder Geld für ihren Lebensunterhalt benötigt,
Du kannst dir eine separate Kontokarte von der Bank geben lassen und der betreute ihre Karte abgeben. Somit wäre dann für den Außenstehenden ersichtlich, wer welche kontobewegungen getätigt hat.

Ich hoffe, dass ich behilflich war.

Grüße Niler
???die Neue??? ist offline  
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Alt 27.08.2015, 09:15   #22
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Zwar habe ich eine Kontokarte, brauche diese aber eigentlich nicht, da ich ihre Rechnungen per Onlinebanking begleiche. Die Dame ist leicht dement und es ist natürlich immer damit zu rechnen, dass sie mehr abheben könnte als benötigt und das Geld dann "verlegt". Es ist bei der Bestellung ein wenig unglücklich verlaufen, die Dame kann aufgrund ihrer Demenz keinen Überblick über ihre Finanzen wahren und es ist eben nie auszuschließen, dass sie ihr Geld "verlieren" könne, der Richter wollte aber keinen Einwilligungsvorbehalt.
Die Betreuung ist aber noch ganz frisch . Also habe ich ihre Karte mit ihrem Einverständnis ( auch zu meiner Sicherheit) an mich genommen.
Sollte ich da Abhebungen erkennen, die auf Einwirkungen Dritter hinweisen oder sie selbst schädigen, werde ich das beantragen.


Nur wie muss ich die Ausgaben die die Betreute selbst getätigt hat belegen?


LG
Oliveira ist offline  
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Alt 27.08.2015, 09:30   #23
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Die Bestätigung, dass die Betreute die Barabhebungen selbst getätigt hat, ist schon sinnvoll.
Es wäre auch möglich, dass die Betreuerin Bargeld holt und aushändigt. Da wäre der Betrag dann auch zu quittieren.


Nein, über die Verwendung des Geldes bist Du nicht rechenschaftspflichtig.


Der Betreuer hat die Rechnungslegung für die Vermögensgegenstände zu fertigen, über die er verfügt hat. Nicht mehr.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 27.08.2015, 09:30   #24
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Warum? Wenn kein EV besteht, ist es doch selbstverständlich, dass die Betreute über IHR Geld verfügt.
Denke an die Rechnungslegung und erspare dir endlos viele Nachfragen. Da wirst du diese Bestätigung nämlich genau brauchen.

Zitat:
Nur wie muss ich die Ausgaben die die Betreute selbst getätigt hat belegen?
Das musst du gar nicht, dagegen würde ich mich auch vehemnt wehren wenn ein solches Ansinnen käme.

Du musst belegen können, dass du ihr Gld zur Verfügung gestellt hast aber nicht was sie selbst dann damit gemacht hat. Ausser es wäre ziemlich unwahrscheinlich, also z.B. Pflegestufe 3, durchgängig bettlägerig und sie bekäme jeden Monat 200 Euro. Sowas ginge natürlich gar nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
konto, kontoführung, online-banking, rechnungslegung, vermögenssorge, vermögensverzeichnis

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