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Vereinsbetreuer werden trotz eigenem Insolvenzverfahren in der Vergangenheit?

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Hallo zusammen! Ich habe mich auf eine Stelle zum Vereinsbetreuer beworben (Dipl.-Sozialpädagoge). Scheidungsbedingt mußte ich 2002 ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen, welches ...


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Alt 06.10.2008, 22:41   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 1
Standard Vereinsbetreuer werden trotz eigenem Insolvenzverfahren in der Vergangenheit?

Hallo zusammen!

Ich habe mich auf eine Stelle zum Vereinsbetreuer beworben
(Dipl.-Sozialpädagoge). Scheidungsbedingt mußte ich 2002
ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen, welches
auch mitlerweile erledigt ist nach sechsjähriger Wohlverhaltens-
periode.
Meine Frage: ist das ein Hinderungsgrund, nicht eingestellt
zu werden?
Im Schuldnerverzeichnis bin ich nicht nicht, aber die SCHUFA
wird mich noch eine Weile negativ führen.

Mit Dank im voraus für eine Antwort

tafelwasser
tafelwasser ist offline  
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Alt 07.10.2008, 14:20   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo tafelwasser,

dies ist eine arbeitsrechtliche Fragestellung, die den Rahmen hier schon ein wenig sprengt. Ich lese aus der Konstellation: Muß ein angehender Vereinsbetreuer einem Arbeitgeber vor Abschluß des Arbeitsvertrages einen negativen Schufa-Eintrag anzeigen?


Ganz allgemein: Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber ungefragt über sämtliche Umstände aufzuklären, die die Aufnahme der Arbeit oder die Durchführung des Arbeitsverhältnisses in Frage stellen könnten.


Als Vereinsbetreuer ist man im Gegensatz zum Berufsbetreuer gegenüber dem Gericht von einigen Pflichten befreit.



"Vereinsbetreuer haben genau wie die nächsten Familienangehörigen den Status des befreiten Betreuers, vgl. § 1908i Abs. 2 BGB. Dies bedeutet, dass die meisten vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungserfordernisse bei der Mündelgeldanlage nicht gelten (§ 1809, § 1812, § 1816 BGB, vgl. § 1857a BGB). Auch sind sie während der Betreuung von der jährlichen Rechnungslegungspflicht (§ 1840 BGB) befreit."



Aufgrund einer negativen Schufa-Eintragung könnte das Gericht einen Vereinsbetreuer von Betreuungen ausschließen, die die Aufgabenkreise "Finanzen" betreffen. Das Gericht könnte dem Vereinsbetreuer auch die o.g. Pflichten auferlegen. Man könnte also den Eindruck gewinnen, dass Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis bestehen.



Ist aber natürlich alles nur Glaskugelleserei. Ich würde die Fragestellung mal mit einem Gewerkschafts- oder Berufsverbandsvertreter besprechen. Arbeitsrechtliche Beratung können wir hier nicht leisten.



Mit freundlichen Grüßen
kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 01.11.2008, 01:48   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Na ja, einen leichten faden Beigeschmack hat das ja auf den ersten Blick. Aber Ehesachen können einem auch ganz schön reinreißen.

Wenn du aus der Wohlverhaltensphase gut raus bist .... dann bespreche das mit einem Arbeitsrechtler und auch, inwieweit du zu Auskünften, die für dich negativ sein könnten, verpflichtet bist.

Firmen nennen heutzutage nicht mehr die genauen Gründe, warum sie jemanden nicht einstellen. Das könnte zum Bumerang werden, denn derjenige könnte die Firma verklagen wegen Nichteinstellung u. Diskriminierung. Da gab es mal vor Jahren solche Pappenheimer, die einen auf Schadensersatz gemacht haben.

Gruss mary
mary ist offline  
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Stichworte
insolvenz, insolvenzverfahren, schufa, schulden, vereinsbetreuer

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