Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer als Nebentätigkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
als Neuling, der sich als Berufsbetreuer vorbereitet hier eine Frage:
muß der Arbeitgeber (habe eine 19,5 Std Stelle Sozialdienst ...
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#1 |
Gesperrt
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Hallo,
als Neuling, der sich als Berufsbetreuer vorbereitet hier eine Frage: muß der Arbeitgeber (habe eine 19,5 Std Stelle Sozialdienst im Altenheim) die Nebentätigkeit als Berufsbetreuer zulassen oder kann er sie auch verweigern ? Danke schon mal für die Antworten. Gruß Barssi |
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#2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
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Oops, sorry, da ging es um Ehrenamt. Schau mal in den Tarifvertrag und in Deinen Arbeitsvertrag. Möglicherweise kommt auch das Wettbewerbverbot (§ 60 HGB HGB - Einzelnorm) gegenüber Deinem Arbeitgeber zum Tragen.
Und an § 1897 (3) BGB BGB - Einzelnorm denken. Gruß kohlenklau
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 2
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Bin Dank deines Tips auf die Richtlinien nach AVR gestoßen.
Ich dürfte also. Der Dienstgeber muß nur Informiert werden. Der § nach BGB is ja vertrackt, weil: als Betreuer werd ich ja vorher bestellt, wenn jemand ins Heim einzieht. Besteht denn ein Abhängigkeitsverhältnis oder enge Beziehung als Sozialarbeiter ? |
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#5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Hallo barssi,
im Sommer sind die Richtlinien neu gefasst worden. Mußt also auf die aktuelle Fassung achten. Bewohner "Deiner" Einrichtung darfst Du nicht betreuen und auch nicht dorthin vermitteln. Falls die örtliche Caritas weitere Heime oder z.B. ein betreutes Wohnen betreibt, dann darfst Du auch Bewohner dieser Wohnformen nicht betreuen und ebenfalls nicht vermitteln. Ein Abhängigkeitsverhältnis zu Deinem Arbeitgeber besteht über den Arbeitsvertrag, ob du auch eine enge Beziehung zum Arbeitgeber hast, lass ich mal offen ![]() Schöne Grüße kohlenklau
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berufsbetreuer, genehmigung, nebenberuf, nebentätigkeit, wettbewerbverbot |
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