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Berufsbetreuer als Nebentätigkeit

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Hallo, als Neuling, der sich als Berufsbetreuer vorbereitet hier eine Frage: muß der Arbeitgeber (habe eine 19,5 Std Stelle Sozialdienst ...


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Alt 07.10.2008, 13:58   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 2
Standard Berufsbetreuer als Nebentätigkeit

Hallo,
als Neuling, der sich als Berufsbetreuer vorbereitet hier eine Frage:
muß der Arbeitgeber (habe eine 19,5 Std Stelle Sozialdienst im Altenheim) die Nebentätigkeit als Berufsbetreuer zulassen oder kann er sie auch verweigern ?
Danke schon mal für die Antworten.
Gruß
Barssi
barssi ist offline  
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Alt 07.10.2008, 14:01   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hi,

schau mal hier (z.b. #5).

http://www.forum-betreuung.de/rechts...-betreuer.html

Gruß
Kohlenklau
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Alt 07.10.2008, 14:33   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Oops, sorry, da ging es um Ehrenamt. Schau mal in den Tarifvertrag und in Deinen Arbeitsvertrag. Möglicherweise kommt auch das Wettbewerbverbot (§ 60 HGB HGB - Einzelnorm) gegenüber Deinem Arbeitgeber zum Tragen.
Und an § 1897 (3) BGB BGB - Einzelnorm denken.

Gruß
kohlenklau
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Alt 07.10.2008, 20:44   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 2
Standard Fragen über Fragen

Bin Dank deines Tips auf die Richtlinien nach AVR gestoßen.
Ich dürfte also. Der Dienstgeber muß nur Informiert werden.
Der § nach BGB is ja vertrackt, weil: als Betreuer werd ich ja vorher bestellt, wenn jemand ins Heim einzieht. Besteht denn ein Abhängigkeitsverhältnis oder enge Beziehung als Sozialarbeiter ?
barssi ist offline  
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Alt 07.10.2008, 21:28   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo barssi,

im Sommer sind die Richtlinien neu gefasst worden. Mußt also auf die aktuelle Fassung achten.

Bewohner "Deiner" Einrichtung darfst Du nicht betreuen und auch nicht dorthin vermitteln. Falls die örtliche Caritas weitere Heime oder z.B. ein betreutes Wohnen betreibt, dann darfst Du auch Bewohner dieser Wohnformen nicht betreuen und ebenfalls nicht vermitteln.
Ein Abhängigkeitsverhältnis zu Deinem Arbeitgeber besteht über den Arbeitsvertrag, ob du auch eine enge Beziehung zum Arbeitgeber hast, lass ich mal offen.

Schöne Grüße
kohlenklau
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Stichworte
berufsbetreuer, genehmigung, nebenberuf, nebentätigkeit, wettbewerbverbot

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