Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsrechtlicher Beginn der Betreuung bei vorheriger Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bin als nebenberuflicher Berufsbetreuer tätig. Habe aktuell eine Betreuung übertragen bekommen, bei der ich nicht weiß, wie ich abrechnen soll. ...
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08.10.2008, 22:36 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
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Vergütungsrechtlicher Beginn der Betreuung bei vorheriger Betreuung
Bin als nebenberuflicher Berufsbetreuer tätig. Habe aktuell eine Betreuung übertragen bekommen, bei der ich nicht weiß, wie ich abrechnen soll. Mir wurde die Betreuung zum 2.9.vom Amtsgericht übertragen. Es gab einen vorläufigen Betreuer vor mir, dessen Betreuung aber Anfang des Jahres endete. Die letzten 6 Monate stand die Betreute nicht unter Betreuung.
Ist vergütungsrechtich die "Vorbetreuung" zu berücksichtigen, oder beginnt die Betreung neu? Geändert von betruli (08.10.2008 um 22:51 Uhr) |
09.10.2008, 13:27 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallöchen!
Vergütungsfragen sind meine Spezialität und wie immer muss auch hier das Gericht die Standartantwort geben: "Es kommt darauf an." Streng genommen handelt es sich nunmehr bei der längerfristigen Betreuung um ein neues Verfahren, demzufolge man mit der Abrechnung 1. Betreuungsmonat beginnen kann. Aber: War zum Zeitpunkt der vorläufigen Betreuung abzusehen, dass die vorläufige Betreuung letztlich in eine endgültige Betreuung übergehen wird, dann können Sie nur fortlaufend abrechnen. Besonderheit in Ihrem Fall: Hinzukommt ein Betreuerwechsel. Es ist abzuwägen aus welchen Beweggründen der Betreuerwechsel erfolgt ist. Erfolgte der Betreuerwechsel aus Unfähigkeit des vorläufigen Betreuers, würde ich dem neuen Betreuer und unter Beachtung des langen Unterbrechungszeitraumes von 6 Monaten durchaus die Vergütung zubilligen, die dem Berufsbetreuer zustehen würde, wenn die Betreuung erstmals neu angeordnet worden wäre. Mit freundlichen Grüssen Stracciatellamaus |
09.10.2008, 22:32 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
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Hallo und vielen Dank für die Erklärung.
Das klingt sehr überzeugend, logisch und nachvollziehbar. Danke! |
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Stichworte |
abrechnung, beginn der betreuung, betreuerwechsel, vergütung |
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