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Vergütungsrechtlicher Beginn der Betreuung bei vorheriger Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsrechtlicher Beginn der Betreuung bei vorheriger Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bin als nebenberuflicher Berufsbetreuer tätig. Habe aktuell eine Betreuung übertragen bekommen, bei der ich nicht weiß, wie ich abrechnen soll. ...


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Alt 08.10.2008, 22:36   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
Standard Vergütungsrechtlicher Beginn der Betreuung bei vorheriger Betreuung

Bin als nebenberuflicher Berufsbetreuer tätig. Habe aktuell eine Betreuung übertragen bekommen, bei der ich nicht weiß, wie ich abrechnen soll. Mir wurde die Betreuung zum 2.9.vom Amtsgericht übertragen. Es gab einen vorläufigen Betreuer vor mir, dessen Betreuung aber Anfang des Jahres endete. Die letzten 6 Monate stand die Betreute nicht unter Betreuung.
Ist vergütungsrechtich die "Vorbetreuung" zu berücksichtigen, oder beginnt die Betreung neu?

Geändert von betruli (08.10.2008 um 22:51 Uhr)
betruli ist offline  
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Alt 09.10.2008, 13:27   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallöchen!
Vergütungsfragen sind meine Spezialität und wie immer muss auch hier das Gericht die Standartantwort geben:
"Es kommt darauf an."

Streng genommen handelt es sich nunmehr bei der längerfristigen Betreuung um ein neues Verfahren, demzufolge man mit der Abrechnung 1. Betreuungsmonat beginnen kann.

Aber:
War zum Zeitpunkt der vorläufigen Betreuung abzusehen, dass die vorläufige Betreuung letztlich in eine endgültige Betreuung übergehen wird, dann können Sie nur fortlaufend abrechnen.

Besonderheit in Ihrem Fall: Hinzukommt ein Betreuerwechsel. Es ist abzuwägen aus welchen Beweggründen der Betreuerwechsel erfolgt ist. Erfolgte der Betreuerwechsel aus Unfähigkeit des vorläufigen Betreuers, würde ich dem neuen Betreuer und unter Beachtung des langen Unterbrechungszeitraumes von 6 Monaten durchaus die Vergütung zubilligen, die dem Berufsbetreuer zustehen würde, wenn die Betreuung erstmals neu angeordnet worden wäre.


Mit freundlichen Grüssen
Stracciatellamaus
 
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Alt 09.10.2008, 22:32   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
Standard

Hallo und vielen Dank für die Erklärung.
Das klingt sehr überzeugend, logisch und nachvollziehbar.
Danke!
betruli ist offline  
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Stichworte
abrechnung, beginn der betreuung, betreuerwechsel, vergütung

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