Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Gerichtskosten bei ehremamtlicher Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtskosten bei ehremamtlicher Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von paulus777 Hallo, bezüglich des Gesamtvermögens. Wie bewertet man einen Anteil an einem Grundstück (Mitglied einer Erbengemeinschaft). Es ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 13.09.2011, 22:22   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
Standard Kosten des Gerichts

Zitat:
Zitat von paulus777 Beitrag anzeigen
Hallo,

bezüglich des Gesamtvermögens. Wie bewertet man einen Anteil an einem Grundstück (Mitglied einer Erbengemeinschaft).
Es gibt keine Wertangaben in den Unterlagen.

Hallo,

bei der Errechnung der Vermögensfreigrenze 25.000,00€ darf man auch noch die Schulden abziehen und das angemessene Hausgrundstück wird auch nicht berücksichtigt.
Siehe auch § 90 Abs. 2 SGB XII und die entsprechenden Durchführungsverordnungen. Dort wird beschrieben, welche Größen und Werte freigestellt sind.

Gruß
Werner
Ichtio ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2011, 17:47   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 40
Standard Vorläufiger Betreuer, Gerichtskosten

Zitat:
Gebühren:
Bei Betreuungen wird für jedes angefangene Kalenderjahr vom Betroffenen eine Gebühr in Höhe von 5 Euro für jede angefangenen 5000 Euro Vermögen erhoben, § 92 Abs. 1 KostO, wobei ein Freibetrag von 25.000 € berücksichtigt wird. Die Höhe des Einkommens spielt also keine Rolle. Beim Vermögen kommt es auf den Wert des Nettovermögens an; von den Aktiva sind somit die Passiva abzuziehen. Bei Grundstücken ist dabei der Verkehrswert anzusetzen (§ 19 KostO), nicht etwa der (niedrigere) Einheitswert. Wichtig: in einer neuen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass bei Betreuungen und Pflegschaften, bei denen keine Vermögenssorge mit angeordnet ist, nicht generell das gesamte Vermögen zur Kostenberechnung herangezogen werden darf 1 BvR 1484/99 ; siehe hierzu die Pressemitteilung des BVerfG: Pressemitteilung Nr. 51/2006 vom 13. Juni 2006.

Gerichtskosten ? Betreuungsrecht-Lexikon
Hallo,
mir ist nicht ganz klar, gilt das auch für den Vorläufiger Betreuer, "durch einstweilige Anordnung für die Dauer von maximal sechs Monaten"?

Vorläufiger Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon

Danke
Tibo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2011, 18:50   #13
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo Tibo,

auch bei einer vorläufigen Betreuung gelten dieselben Regelungen.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ehrenamtliche betreuung, gebühren, gerichtskosten, verfahrenskosten, vergütung, vermögen, versicherung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39