Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtskosten bei ehremamtlicher Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von paulus777
Hallo,
bezüglich des Gesamtvermögens. Wie bewertet man einen Anteil an einem Grundstück (Mitglied einer Erbengemeinschaft).
Es ...
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13.09.2011, 22:22 | #11 | |
Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
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Kosten des Gerichts
Zitat:
Hallo, bei der Errechnung der Vermögensfreigrenze 25.000,00€ darf man auch noch die Schulden abziehen und das angemessene Hausgrundstück wird auch nicht berücksichtigt. Siehe auch § 90 Abs. 2 SGB XII und die entsprechenden Durchführungsverordnungen. Dort wird beschrieben, welche Größen und Werte freigestellt sind. Gruß Werner |
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31.12.2011, 17:47 | #12 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 40
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Vorläufiger Betreuer, Gerichtskosten
Zitat:
mir ist nicht ganz klar, gilt das auch für den Vorläufiger Betreuer, "durch einstweilige Anordnung für die Dauer von maximal sechs Monaten"? Vorläufiger Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon Danke |
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31.12.2011, 18:50 | #13 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Tibo,
auch bei einer vorläufigen Betreuung gelten dieselben Regelungen. Gruß, Andreas
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ehrenamtliche betreuung, gebühren, gerichtskosten, verfahrenskosten, vergütung, vermögen, versicherung |
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