Gerichtskosten bei ehremamtlicher Betreuung
Welche Gerichtskosten fallen im ersten Jahr der Betreuung an sofern bei der betreuten Person ein Vermögen über 25.000,- Euro besteht? Soweit ich weiß sind das
- allgemeine Gebühren - Zeugen- und Sachverständigenentschädigung - Versicherung Ist das richtig? Muss das wirklich aus dem Vermögen der betreuten Person gezahlt werden? Mit freundlichem Gruß smafo |
ohne
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Tachchen,
man kann diese Frage auch durchaus nochmal hier beantworten: Hat der Betreute mehr als 25.000 Euro Gesamtvermögen, so fallen Gerichtskosten an. Diese Kosten sind aus dem Vermögen des Betroffenen zu bezahlen! Zu den Gerichtskosten zählen: 1. Gebühr für die Betreuung (§92 KostO) 2. Sachverständigenkosten (§137 Nr. 6 KostO) 3. Reisekosten des Gerichts (§137 Nr. 7 KostO) 4. Schreibauslagen (§136 KostO) 5. Zustellkosten (§137 Nr. 2 KostO) 6. Vergütung des Verfahrenspflegers 7. Vergütung/Aufwand des Betreuers Hat der Betreute mehr als 2.600 Euro Gesamtvermögen, so hat er trotzdem die folgenden Kosten zu tragen 1. Vergütung des Verfahrenspflegers 2. Vergütung/Aufwand des Betreuers Ich hoffe ich konnte weiterhelfen, Kosten für Versicherung hab ich seitens der Gerichtskosten noch nicht gehört, welche soll das sein? Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
vielen Dank für die ausführliche Antwort. neben den o. g. Gebühren laut KostOrdnungen, möchte das Amtsgericht, dass ich aus dem Vermögen des Betreuten einen Posten in Höhe von 244,- Euro zahle. Der Posten lautet "Auslagen für die Pauschalversicherung?
Ist das korrekt? Viele Grüße smafo |
Hallo!
Pauschalversicherung habe ich noch nie gehört, was soll das sein und auf welcher gesetzlichen Grundlage fallen diese Kosten an? Im Übrigen steht es Ihnen frei mal beim Vormundschaftsgericht anzurufen und sich diesen Posten erläutern zu lassen. Die Antwort posten Sie mal bitte hier. Mit freundlichen Grüssen Stracciatellamaus |
Zitat:
Ist damit vielleicht die Sammelversicherung für ehrenamtliche Betreuer gemeint? Grüße, Flafluff. |
Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
genau! - gemeint ist die Sammelversicherung für ehrenamtliche Betreuer (hier: Versicherungskammer Bayern). Dabei ist dem Bearbeiter ein kleiner Schreibfehler unterlaufen. Die Versicherung kostet nicht 244,- Euro , sondern 2,44 Euro.
genau: 1,22 Euro pro Jahr. Das ist ab 2007 in Berlin so geregelt. :winke: Vielen Dank für die Mitarbeit smafo |
Hallo,
bezüglich des Gesamtvermögens. Wie bewertet man einen Anteil an einem Grundstück (Mitglied einer Erbengemeinschaft). Es gibt keine Wertangaben in den Unterlagen. |
hallo Paulu 777,
für was brauchst Du die Bewertung ? Für die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses, Veräußerung , Auseinandersetzung der Gemeinschaft ? Fürs Vermögensverzeichnis bei unbebauten Grundstücken reicht ein Schätzwert. Gib einfach bei Immoscout den Ort und Grundstücke ein. Bei bebauten Grundstücken errechnet das Betreuungsgericht oft den Wert nach dem Einheits-/Brandversicherungswert. Das Gericht, sprich der/die Rechtspfleger/in hat meist eine gewisse Ahnung, da sie mehrere solche Sachen auf dem Tisch liegen hat. Wenn Du jetzt einen geschätzten Wert bestimmt hast, berechnet man den entsprechenden Anteil, zB 1/7. vom Gesamtwert. schöne grüße fwu |
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