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smafo 13.10.2008 12:07

Gerichtskosten bei ehremamtlicher Betreuung
 
Welche Gerichtskosten fallen im ersten Jahr der Betreuung an sofern bei der betreuten Person ein Vermögen über 25.000,- Euro besteht? Soweit ich weiß sind das

- allgemeine Gebühren
- Zeugen- und Sachverständigenentschädigung
- Versicherung

Ist das richtig? Muss das wirklich aus dem Vermögen der betreuten Person gezahlt werden?

Mit freundlichem Gruß
smafo

AndreasLübeck 13.10.2008 13:02

ohne
 
Hallo,

diese Frage habe ich schon zumindest teilweise in www.recht.de beantwortet.

Gruß

Andreas

Stracciatellamaus 13.10.2008 13:10

Tachchen,
man kann diese Frage auch durchaus nochmal hier beantworten:

Hat der Betreute mehr als 25.000 Euro Gesamtvermögen, so fallen Gerichtskosten an. Diese Kosten sind aus dem Vermögen des Betroffenen zu bezahlen!

Zu den Gerichtskosten zählen:
1. Gebühr für die Betreuung (§92 KostO)
2. Sachverständigenkosten (§137 Nr. 6 KostO)
3. Reisekosten des Gerichts (§137 Nr. 7 KostO)
4. Schreibauslagen (§136 KostO)
5. Zustellkosten (§137 Nr. 2 KostO)
6. Vergütung des Verfahrenspflegers
7. Vergütung/Aufwand des Betreuers

Hat der Betreute mehr als 2.600 Euro Gesamtvermögen, so hat er trotzdem die folgenden Kosten zu tragen

1. Vergütung des Verfahrenspflegers
2. Vergütung/Aufwand des Betreuers

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen, Kosten für Versicherung hab ich seitens der Gerichtskosten noch nicht gehört, welche soll das sein?

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus

smafo 14.10.2008 12:23

vielen Dank für die ausführliche Antwort. neben den o. g. Gebühren laut KostOrdnungen, möchte das Amtsgericht, dass ich aus dem Vermögen des Betreuten einen Posten in Höhe von 244,- Euro zahle. Der Posten lautet "Auslagen für die Pauschalversicherung?

Ist das korrekt?

Viele Grüße
smafo

Stracciatellamaus 14.10.2008 12:40

Hallo!
Pauschalversicherung habe ich noch nie gehört, was soll das sein und auf welcher gesetzlichen Grundlage fallen diese Kosten an?

Im Übrigen steht es Ihnen frei mal beim Vormundschaftsgericht anzurufen und sich diesen Posten erläutern zu lassen. Die Antwort posten Sie mal bitte hier.

Mit freundlichen Grüssen
Stracciatellamaus

Flafluff 14.10.2008 12:55

Zitat:

Zitat von smafo (Beitrag 14828)
Der Posten lautet "Auslagen für die Pauschalversicherung?


Ist damit vielleicht die Sammelversicherung für ehrenamtliche Betreuer gemeint?


Grüße,
Flafluff.

Stracciatellamaus 14.10.2008 13:03

Zitat:

Zitat von Flafluff (Beitrag 14831)
Ist damit vielleicht die Sammelversicherung für ehrenamtliche Betreuer gemeint?


Grüße,
Flafluff.

Diese Kosten zahlt die Landeskasse in eine Sammelversicherung. Beiträge dafür werden weder vom Betreuten noch vom Betreuer erhoben!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus

smafo 15.10.2008 14:50

genau! - gemeint ist die Sammelversicherung für ehrenamtliche Betreuer (hier: Versicherungskammer Bayern). Dabei ist dem Bearbeiter ein kleiner Schreibfehler unterlaufen. Die Versicherung kostet nicht 244,- Euro , sondern 2,44 Euro.

genau: 1,22 Euro pro Jahr. Das ist ab 2007 in Berlin so geregelt.

:winke:

Vielen Dank für die Mitarbeit
smafo

paulus777 09.03.2011 08:28

Hallo,

bezüglich des Gesamtvermögens. Wie bewertet man einen Anteil an einem Grundstück (Mitglied einer Erbengemeinschaft).
Es gibt keine Wertangaben in den Unterlagen.

fwu 09.03.2011 09:15

hallo Paulu 777,


für was brauchst Du die Bewertung ? Für die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses, Veräußerung , Auseinandersetzung der Gemeinschaft ?

Fürs Vermögensverzeichnis bei unbebauten Grundstücken reicht ein Schätzwert. Gib einfach bei Immoscout den Ort und Grundstücke ein.
Bei bebauten Grundstücken errechnet das Betreuungsgericht oft den Wert nach dem Einheits-/Brandversicherungswert. Das Gericht, sprich der/die Rechtspfleger/in hat meist eine gewisse Ahnung, da sie mehrere solche Sachen auf dem Tisch liegen hat.

Wenn Du jetzt einen geschätzten Wert bestimmt hast, berechnet man den entsprechenden Anteil, zB 1/7. vom Gesamtwert.


schöne grüße


fwu


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