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Kostenübertragung auf Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübertragung auf Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, geht es Euch auch so, dass Ihr für Betreute zunehmend öfter z.B. Lohnabrechnungen der WfbM abrufen müsst, um ...


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Alt 20.12.2020, 11:21   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2019
Ort: Brauneberg
Beiträge: 21
Standard Kostenübertragung auf Betreuer

Hallo zusammen,

geht es Euch auch so, dass Ihr für Betreute zunehmend öfter z.B. Lohnabrechnungen der WfbM abrufen müsst, um diese den Kostenträgern vorzulegen? Bei meinen Betreuten ist das durch die Bank mittlerweile so.


Aktuell erhielt ich ein Schreiben des DRK als Träger der WfbM, dass man keine Lohnabrechnungen separat mehr an den Betreuer zu stellen könne, es sei denn dieser bezahle die Leistung mit 3,50 pro Abrechnung.



Ich finde jedoch, dass es uns nicht zumutbar ist jeden Monat von jedem Betreuten die Lohnabrechnungen (diese werden nur den Betreuten zugestellt) zu kopieren, um diese weiterzuleiten.



Dies wäre ein erheblicher Zeit- und Kostenfaktor. Jetzt meine Frage:


Sind die Werkstätten nicht verpflichtet mir die für die Ämter notwendigen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen? Was haltet Ihr davon?


Jetzt schon danke für Eure Rückmeldungen und besinnliche kommende Weihnachtsfeiertage
Roman1969 ist offline  
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Alt 20.12.2020, 11:33   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Hier ist es so, dass ich als Betreuer zunächst die monatlichen Abrechnungen grundsätzlich nicht erhalte, nur der Beschäftigte selbst. Entweder bekomme ich sie dann gesammelt vom Betreuten oder die Werkstatt stellt mir für den gewünschten Zeitraum eine Bescheinigung aus, auf der die Abrechnungen gesammelt aufgelistet sind. Von anderen Werkstätten wiederum erhalte ich auf Wunsch per Mail die Abrechnungen gesammelt, so wie sie auch an den Leistungsträger gehen. Ich muss diese allerdings nicht monatlich weiterleiten, grundsätzlich nur bei den jährlichen Einkommensüberprüfungen/Rechnungslegung und sonst bei Bedarf (Anträge, Weiterbewilligungsanträge...).
mimi91 ist offline  
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Alt 20.12.2020, 11:49   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin


Hier werden die Lohnbescheide der WfbM grundsätzlich für Anträge beim Sozialamt (GruSi, EGH etc.) verlangt.

Die WfbM gibt die Lohnbescheide auch grundsätzlich nur an die Beschäftigten aus, aber auf anfrage bekomme ich die auch zugefaxt bzw. gemailt. Ohne, dass dafür Geld verlangt wird.

Die aktuell zuständige Mitarbeiterin der WfbM ist sehr freundlich und kooperativ. Daher ist das kein Problem. Die frühere MA ....


Falls die WfbM Geld für die Lohnbescheide verlangen wollte, dann würde ich mal ganz freundlich daran erinnern, dass sie doch auch gerne Geld vom Kostenträger haben möchte. Um die entsprechenden Anträge stellen und durchsetzen zu können, werden diese Lohnbescheide benötigt. Da steht die WfbM in einer Mitteilungs- bzw. Mitarbeitspflicht. Sofern sie diese weiterhin verweigern wollte, wäre ich auch gerne bereit, ihr Gebühren für die unnötig bereitete Mehrarbeit in Rechnung zu stellen. (Pauschal 30 Minuten bei einem Stundensatz von 50,00 € undgerne auch mit Einzelabrechnung...)


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.12.2020, 13:48   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2019
Ort: Brauneberg
Beiträge: 21
Standard

Vielen Dank für Rückmeldungen !


Ich sehe das genauso. Die wollen Geld vom Kostnträger haben und das kann nicht zu meinen Lasten gehen. Ich werde sie einmal daran erinnern und es auf diese Weise versuchen ! Bin gespannt wie das dann ausgehen wird.



Besten Dank für den Tipp !
Roman1969 ist offline  
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Alt 21.12.2020, 07:02   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die wollen Geld vom Kostnträger haben und das kann nicht zu meinen Lasten gehen.
Nur nebenbei, hier ist ein Denkfehler drin.
Die WfbM will kein Geld von der GruSi Abteilung. Das will der Betreute für seinen Lebensunterhalt.
Die WfbM`s bekommen ihr Geld vom Rententräger.


Dieses Argument sollte also inhaltlich komplett in`s Leere laufen.

Du hättest insofern die Möglichkeit dich mit deinem Problem an den Rententräger zu wenden was evtl. gar nicht schlecht wäre. Es ist schon eine ziemliche Frechheit vom Betreuer Geld zu fordern wegen notwendiger Unterlagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Vorgehen beim Rententräger als übergeordnete Instanz für das DRK Zustimmung findet.

Unsere Werkstatt ist ähnlich nett und unkompliziert wie bei Mimi und Imre. Da kam bei den ersten Anorderungen der Lohn- und Gehaltszettel auch der Satz: äh, den haben die Rehabilitanten schon. Nach dem Hinweis dass für diese nicht umsonst eine Betreuung besteht liess sich das schnell klären.
Je nach Anforderungszeitraum kommt das Ding jetzt per Mail.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.12.2020, 11:52   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2019
Ort: Brauneberg
Beiträge: 21
Standard

Hallo, danke für die Rückmeldung. Ich werde jetzt zunächst mal das Gespräch suchen und versuchen das im Guten zu lösen.
Ich danke Euch!
Roman
Roman1969 ist offline  
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Alt 26.12.2020, 20:45   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Ich denke nicht, dass die WfbM verpflichtet sind, sowas zu tun - noch dazu kostenlos.
Bei einem Aufstocker kann man doch auch nicht erwarten, dass der AG jeden Monat zwei Abrechnungen verschickt.

Meist haben WfbM-Mitarbeiter doch noch mehr Betreuer - BeWo oder Heim. Kann da nicht einmal monatlich jmd. das faxen? Oder mit der Werkstatt vereinbaren, dass die Abrechnung NUR an den Betreuer geht? Sofern der Betreute einverstanden ist.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 29.12.2020, 14:20   #8
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Nur nebenbei, hier ist ein Denkfehler drin.
Die WfbM will kein Geld von der GruSi Abteilung. Das will der Betreute für seinen Lebensunterhalt.
Die WfbM`s bekommen ihr Geld vom Rententräger.
Die DRV ist im Arbeitsbereich einer Werkstatt nicht mehr mit im Boot. Maßnahmeträger ist da die Eingliederungshilfe, also meist der gleiche Sozialhilfeträger.

Als möglichen Workaround:
Wohngeldantrag ins Gespräch bringen (auch wenn es keinen Anspruch gibt).
Für den Antrag gibt es einen passenden Vordruck mit einer Auflistung des Einkommens der letzten 12 Monate mit dem Hinweis der Auskunftspflicht des Arbeitgebers. Und DAS druckt jede Lohnbuchhaltungssoftware auf Knopfdruck aus.

Mein einer WflbM-Teilnehmer trägt alle paar Monate seine Abrechnungen ins Büro zum digitalisiereren. Die paar, die verloren gehen bekomme ich auf freundliche Bitte per Mail.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 30.12.2020, 09:19   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2019
Ort: Brauneberg
Beiträge: 21
Standard

Hallo nochmal, neuer Sachstand zu dem Thema:


Die Kreisverwaltung wurde von einigen Betreuern über das neue Verfahren informiert und hat sich hier eingeklinkt und recht heftig gegenüber dem DRK reagiert. Jetzt heisst es erst mal abwarten, ob das Ganze vom DRK nicht neu bewertet wird.


Danke Euch nochmal und ein schönes neues Jahr
Roman
Roman1969 ist offline  
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