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gesetzliche Betreuung

 

Vergütung nach Betreuerwechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung nach Betreuerwechsel im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, damit wir einmal wissen, wovon hier die Rede ist: "meine" Rechtspflegerin in einem kleinen Gericht ist Justizamtfrau. Nach dieser ...


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Alt 24.11.2008, 10:11   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,842
Standard ohne

Hallo,

damit wir einmal wissen, wovon hier die Rede ist: "meine" Rechtspflegerin in einem kleinen Gericht ist Justizamtfrau. Nach dieser Tabelle http://www.vbe-sh.de/files/besoldungstabelle.pdf bekäme sie ein Grundgehalt von
2448,96 Euro. Dazu können noch Zulagen kommen. Abzuziehen sind noch diverse Ausgaben wie Krankenversicherung usw.

Frage: kann da ein Berufsbetreuer mithalten ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 24.11.2008, 10:43   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,860
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

damit wir einmal wissen, wovon hier die Rede ist: "meine" Rechtspflegerin in einem kleinen Gericht ist Justizamtfrau. Nach dieser Tabelle http://www.vbe-sh.de/files/besoldungstabelle.pdf bekäme sie ein Grundgehalt von
2448,96 Euro. Dazu können noch Zulagen kommen. Abzuziehen sind noch diverse Ausgaben wie Krankenversicherung usw.

Frage: kann da ein Berufsbetreuer mithalten ?

Gruss

Andreas
Hallo Andreas,

"Deine Rechtspflegerin" ist doch wohl keine Berufsanfängerin mehr, oder? Wenn Sie bereits in A 11 ist, wird sie wohl vorher einige Zeit in A 9 bzw. A 10 gewesen sein. Demzufolge dürfte sie in der Besoldungstabelle mit ziemlicher Sicherheit weiter rechts angesiedelt sein; also eher mit einem Grundgehalt von mindestens ca. 3000,- Euro + Zulagen + Urlaubsgeld abzgl. Einkommensteuer + Kosten für eine ergänzende private Krankenversicherung.

Wir sollten hier aber jetzt keine Diskussion über Rechtspflegergehälter eröffnen - dies ist nicht das Thema, auch wenn stracciatallamaus (offensichtlich frustriert) hier - im Gegenzug - eine Überbezahlung der Betreuer moniert.
Leider hat sie vom praktischen Betreueralltag - wie gesagt - wohl keine Ahnung.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass Rechtspfleger (besonders in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10) nicht überbezahlt sind und in der Regel wohl auch überbelastet - ähnlich wie Betreuer (und Betreute) also auch Leidtragende staatlicher Sparmaßnahmen.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 24.11.2008, 11:08   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard

stracciatellamaus:

zu behaupten, alle Berufsbetreuer hätten im alten Vergütungssystem betrogen ist eine bodenlose Unverschämtheit!
Es hat sicherlich schwarze Schafe gegeben ,die zu Recht zur Verantwortung gezogen worden sind.
Aber einer gesamten Berufsgruppe Straftaten zu unterstellen ist schon ein starkes Stück!!
Sie sollten schnelllstens von Ihrem hohen Ross herunterkommen sachlich argumentrieren und z.B auf gestellte Fragen antworten.
niederrheiner ist offline  
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Alt 24.11.2008, 11:27   #14
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Also für alle:

solche Schreibe wie
" Sie sollten schnelllstens von Ihrem hohen Ross herunterkommen

Will ich im Forum nicht mehr lesen. Auch die Verwendung von Smilies sollte mit Bedacht gewählt werden. Sie haben eine starke emotionale Wirkung. Heißen ja deshalb so. Dergleichen Attacken werde ich zukünftig löschen. Sie sind destruktiv für eine Kommunikation.

Anders ist es mit Äußerungen wie
"Aber einer gesamten Berufsgruppe Straftaten zu unterstellen ist schon ein starkes Stück!!" Bekanntermaßen ist es eine Ich-Botschaft, die konstruktiv ist.

Auch solche `Bitten´ wie
und
"
sachlich argumentrieren und z.B auf gestellte Fragen antworten." sind angebracht, wobei es hilfreich wäre, die Frage zu wiederholen, auf die man eine Antwort wünscht.

Ich gebe zu, dass ich mich selbst erwische, mit Ironie zu arbeiten. Und wie es das Beispiel Staatsdiener zeigt, habe ich den Fehler begangen, nicht deutlich genug, die eine Gruppe von der anderen zu unterscheiden. Ich will mich als Moderator also auch nicht besser machen, als andere. Es geht nur um ein gemeinsamen Umgangston.

In diesem Sinn wollen wir vorsichtig miteinander umgehen, ja?

Heinz
 
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Alt 24.11.2008, 11:33   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard

@ heinz:

Dass ausgerechnet nach meiner Antwort die Rückmeldung kommt weniger emotional miteinander umzugehen wundert mich schon sehr. Auch das Anmahnen des vorsichtigen Umgangs mit Smilys ausgerechent jetzt!?? Gibt es da nicht einen Beitrag, in dm mehrere Smilys genutzt wurden? Und ausserdem: stellt nicht dieses Forum die Smilys zur Verfügung?
niederrheiner ist offline  
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Alt 24.11.2008, 11:44   #16
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hast ja Recht, Niederrheiner, der Ort und Anlass hätte besser gewählt werden können, doch hat sich seit geraumer Zeit der Umgangston erheblich verschlechtert. Außerhalb der Beiträge geht es ja mit pNs noch weiter. Kohlenklau und meine Aufgabe ist es, das Forum friedlich zu halten. Es gibt reichlich Meinungsverschiedenheiten und die sollen ja auch sein. Es können auch Smilies verwendet werden. Doch wer sich mit der Wirkung befasst, muss auch den Kasperle-Effekt berücksichtigen. Zum einen nutzt sich der häufige Gebrauch ab und wird nur nervig. Zum andern wird aber auch die Emotionalität übernommen. Wenn ich ein Smilie nehme wie Kommmalherfreundchen, da muss ich schon an eine Begegnung denken, wo ich mich vor dem Tanzlokal einer Schlägertruppe mit Baseballschlägern erwehren musste. War nicht angenehm. Oder auch der LOL kann in einem bestimmten Zusammenhang sehr beleidigend sein.

Meine Kritik auf deinen Beitrag nimm bitte nicht allzu persönlich. Er steht in einem Kontext, den ich jetzt auch nicht aufbröseln will. Die betreffenden wissen Bescheid. Nur sah ich mich in der Not, eben das Geschriebene in jeder einzelnen pN schreiben zu müssen. Also nahm ich die Gelegenheit, mich hier grundsätzlich zu äußern.

Ich denke, dass dieser Beitrag im Zusammenhang auch mit meinen übrigen in jüngster Zeit, es deutlich wird, was Kohlenklau und ich beabsichtigen und erstreben.

In diesem Sinn besten Gruß
Heinz
 
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Alt 24.11.2008, 11:45   #17
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Für alle die es interessiert, was der Rechtspfleger im Westen unseres schönen Landes verdient, kann mal hier nachschauen.
Gehaltsrechner West für Landesbeamte

Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst

A9 = Justizinspektor
A10 = Justizoberinspektor
A11 = Amtmann/ Amtfrau

Die Altersstufe richtet sich nach dem persönlichen Alter des Beamten.
29-31 Jahre = Stufe 5
32-35 Jahre = Stufe 6
36-39 Jahre = Stufe 7
ab 40 im 4 Jahres Rhytmus.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist für Landesbeamte in verschiedenen Bundesländern gestrichen. Vom Netto sind die Kosten der privaten Krankenkasse abzuziehen. Zuschläge gibts ausser dem Familienzuschlag (verheiratet/Kind) beim Amtsgericht keine.

Dann viel Spaß beim Rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 24.11.2008, 11:45   #18
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,842
Standard ohne

Hallo,

schon von der Konstellation Betreuer<->Rechtspfleger her ist das Miteinander schwierig. Der Betreuer macht und tut, und der Rechtspfleger kontrolliert. Nun erledigt ja in der Regel jeder Betreuer alles so, wie er es für gut und richtig hält. Wenn dann der Rechtspfleger kommt und etwas beanstandet, dann geht schon mal der Hut hoch. Da kommt ganz schnell der Gedanke "dann soll der diesen Kram doch selbst machen". So geht es mir jedenfalls manchmal.

Meine Frau hat diese Tage eine Betreuung ehrenamtlich übernommen, da war alles dabei. Wohnungssuche, ARGE, Sozialamt, Meldeamt, Krankenkasse, Behindertenwerkstatt u. v. m. Da muss ich ehrlich sagen: Hut ab, das war eigentlich etwas für einen Berufsbetreuer. Wenn bei so viel Arbeit dann noch Kritik vom AG kommt, dann wird der Ton auch schärfer.

BTW: Meine Frau rief eine RP an und fragt, wie es denn mit ihrer Aufwandsentschädigung aussieht. Der Antrag wurde vor über vier Wochen eingereicht. Antwort der Rechtspflegerin: der Antrag liegt hier im Stapel, hat sie sich noch nicht angesehen. Ob denn jetzt etwa verlangt würde, den Antrag bevorzugt zu bearbeiten. Ende der Geschichte ist klar. Meine Frau sauer, Spruch über pünktlich gezahlte Bezüge bei Beamten, usw. Leider kein Einzelfall. Wenn die Abrechnung nicht schnell erstellt wird, kommt fix eine Erinnerung. Bei der Bezahlung dauert es dafür sehr lange. Aber das Thema hatten wir ja schon.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 24.11.2008, 19:59   #19
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Haaalo

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Zum alten Vergütungssystem kann ich nur sagen, der Berufsbetreuer ist damit besser gefahren, weil alle ausnahmenslos beschissen haben. Und das meine ich ernst!
Welche Vollpfosten von Rechtspflegern haben denn da gesessen? Haben die sich den ganzen Tag an den Zehnägeln gespielt? Wäre wahrscheinlich billiger gewesen, die Rechtspfleger rauszuschmeisen und den Betreuern das Geld ohne Prüfung zu geben.

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
In meiner Praktikazeit beim Gericht habe ich mir mit meinem Studienkollegen nämlich mal die Arbeit gemacht und alle Vergütungsanträge von sämtlichen Berufsbetreuern in einer Statistik erfasst und die abgerechneten Minuten taggenau ausgerechnet. Ist schon erstaunlich wie fleißig manche Betreuer sind. 18 Arbeitsstunden pro Tag waren keine Seltenheit. Ein Berufsbetreuer hatte sogar 27 Arbeitsstunden abgerechnet! Das ist Betrug und zog ein Strafverfahren nach sich!
Sag mal, X Azubienen rechnen Y Stunden Z Akten durch um EINEN Betreuer (von wieviel?) des Betrugs zu überführen. Unter betriebswirtschaftlichen und arbeitsökonomischen Aspekten wohl nur im öffentlichen Dienst möglich. Ich will meine Steuergelder wiederhaben. Wahrscheinlich galt die Aktion aber nur zum Scharfmachen der Rechtspfleger. Nennt man im öffentlichen Dienst, glaub ich, Einnorden. Schon mal klar machen, dass der Bürger der Feind ist. Praktikaziele erreicht!
Wenn sich Betreuer täglich viele Stunden krummlegen, dann ist es schon heftig, auch noch Betrug hinterher zu rufen. Ich höre nicht, dass die Betreuer wegen Betrug angegangen wurden. Daher waren die Abrechnungen wohl korrekt. Können sich Beamte tatsächlich nicht vostellen, mehr als die angeordnete Arbeitszeit mit Arbeit zu verbringen?

Gut, dass ich nur Ehrenamtler bin. Wenn ich unter solch einem Generalverdacht arbeiten müßte, dann würde mir einfach der Spaß fehlen und irgendwann würde auch die Motivation in den Keller gehen.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 25.11.2008, 17:20   #20
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich denke, bei einem Anscheinsverdacht war es durchaus berechtigt, die Vergütung nachzurechnen. Die Frage ist, wie die Berechnung vorgenommen wurde? Sicherlich nicht bei allen BetreuerInnen. Aber ist eine Abrechnung in einer Betreuung recht auffällig überzogen, so ist es durchaus legitim, auch die anderen Betreuungen dieses Betreuers oder Betreuerin vorzunehmen und nachzuprüfen.

Wie ich dargelegt habe, musste durchaus geschönt werden. Habe ich eine nicht abrechenbare Leistung erbracht, wie zum Beispiel dem Betreuten selbst frische Wäsche in die Klinik gebracht, so habe ich natürlich auch mit dem Arzt gesprochen. Diese Leistung habe ich abgerechnet, wenngleich ich nicht nur mit dem Arzt gesprochen habe. Vielleicht war es nicht einmal dringend notwendig. Aber der Wäschewechsel schon. Und musste ich zum zweiten Mal am selben Tag zum Betreuten, weil die Nachbarn oder der Vermieter sich wegen Lärm, Belästigung oder Gestank beschwerte, musste ich damit rechnen, dass es bei der Prüfung der Vergütung angemerkt oder mir sogar weggestrichen wurde. Also habe ich die Zeit an einem anderen Tag, wo ich nicht so lange, hinzugerechnet.

Ich will behaupten, allen war klar, dass nicht alles auf den Kilometer und auf die Minute genau abgerechnet wurde. Es gab auch durchaus akzeptable Toleranzen. War die Autobahn blockiert und ein Umweg über Land notwendig, so wurden auch mal mehr km und auch Zeit aufgeschrieben. Um aber die Vergütungszahlung nicht durch weitere Nachfragen und Erklärungen zu verzögern, wurde es logisch und nachvollziehbar dargestellt. So bestand zu keiner Zeit die Gefahr, mehr abzurechnen, als tatsächlich hätte geleistet werden können.

Ich habe nur einmal die Erfahrung gemacht, meine Vergütung erklären zu müssen, eben mit dem Fall, wo ich mehrmals zur alkoholkranken Betreuten musste. Sodann habe ich die Vergütung so aufgelistet, dass erst gar keine Fragen aufkamen und es alles aus sich heraus völlig naheliegend war. So kam es nicht mehr zu Nachfragen und Verzögerungen, wenngleich es sich nicht alles exakt so zugetragen hatte, wie dargestellt.

Ich nehme an, dass andere BetreuerInnen nach ein paar Rückfragen seitens der RechtspflegerInnen es ebenso gehandhabt haben. Deshalb aber den Berufsstand pauschal in Misskredit zu bringen, ist reichlich überzogen, zumal die RechtspflegerInnen ein solch taktisches Verhalten provoziert haben.

Zu meinen, jetzt wäre mit der Pauschale aber jeder Lüge der Boden entzogen, ist reichlich naiv. Zwar braucht jetzt die Vergütung nicht mehr begründet zu werden. Es wird jetzt auch nicht mehr nachgefragt, ob und in wie weit Betreuung geleistet wurde. Und schon gar nicht, welche Betreuungsarbeit hätte erbracht werden sollen.

Das heißt, wer viel für wenig Geld macht, ist selbst Schuld und ist nicht besser, als der, der für dasselbe Geld so gut wie gar nichts macht. Das heißt, die Lüge von Betreuungsarbeit ist jetzt mitunter - sicherlich nicht generell - systemimmanent. Aber das braucht die RechtspflegerInnen jetzt nicht mehr zu interessieren, solange keine Beschwerden kommen. Ich behaupte mal, einfach und ohne konkreten Anhaltspunkt, dass die Anzahl an Beschwerden von Betreuten und Angehörigen seit der Gesetzesreform erheblich zugenommen haben. Da auch diese bearbeitet sein wollen, ist das ein Umstand, den die RechtspflegerInnen durchaus interessieren und sicherlich reichlich verärgern. Doch sind daran die BetreuerInnen schuld?

Wer von Verdienst mit Betreuungen leben will und muss, hat eine Mindestzahl von Betreuungen zu führen, ob mit überwiegend problemlosen HeimbewohnerInnen oder eigenständig Lebenden. Das Zeitkontingent von neuen Betreuungen reicht dort nicht, wo das Einrichten von Betreuungen aufgrund interner Anweisung bei Gericht möglichst reduziert oder hinausgezögert werden soll. Das heißt, BetreuerInnen sind darauf angewiesen, soviel wie möglich zu bekommen und zu halten, bei denen möglichst wenig zu tun ist. Unmoralisch? Natürlich nicht. Wir leben in einer kapitalistischen Gesellschaft. Wer etwas günstig bekommt, ist dumm, würde er dafür viel geben oder leisten, ob im Schlussverkauf, bei ebay oder im sozialen Bereich. Und bekanntermaßen ist das nichts oder kaum was wert, was nichts kostet. Die Frage ist also der Gegenwert. Und das Ehrenamt? Es besagt das Wort - ehrenhalber. Die BerufsbetreuerInnen tun es wegen des schnöden Mammon. Aber ihre Arbeit ist bei der geringen Vergütung auch nicht mehr wert, als die der EhrenamtlerInnen. Das soll nicht heißen, dass sie deshalb schlecht ist. Aber halt billig.

Und die Moral von der Geschicht'? Ob RechtspflegerIn oder BetreuerIn, jede Wirklichkeit hat ihr eigenes Gesicht.
Heinz
 
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berufsbetreuer, berufsbetreuung, betreuerwechsel, krankenversicherung, selbständigkeit, sozialversicherung, vergütung

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