Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung nach Betreuerwechsel im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Ist schon erstaunlich wie fleißig manche Betreuer sind. 18 Arbeitsstunden pro Tag waren keine Seltenheit. Ein Berufsbetreuer hatte sogar ...
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Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 160
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Aber nicht nur von Berufsbetreuern, sondern auch vom Vereinsbetreuer und einem Behördenbetreuer, der hoffnungslos "überfüllt ist". Wen wundersts, dass ehrenamtler max. 2 Betreute annehmen, müssen sie doch ihre Aufwandsentschädigung versteuern ! ![]() Leider bestätigt ja sogar Straciatellamaus in #8, Zitat:
Ich habe Akten gesehen von Berufsbetreuern (mehr als 50 Betreute), die einige Betreute an andere Berufsbetreuer abgegeben haben. Es war zum Schreien. Betreuung quasi gleich null :-( Und eine Qualifizierung, bzw. Mindestnachweis an Fachwissen und und Qualitätsstandards halte ich für dringend notwendig. Ich gehe sogar so weit, dass Berufsbetreuer ein anerkannter Beruf werden sollte. Die Option, - um Staatsgelder zu sparen - dass vermögende Betreute die Kosten nach einem Kostenkatalog selbst bezahlen kann man ja offen lassen. Dann aber bitte auch nach den bisherigen miesen Pauschalen und nicht nach tatsächlichem Aufwand, da anzunehmen ist, dass der Staat ganz schnell dahinter kommt, dass es mit den Pauschalen - zumindest bei schwierigen Fällen und auch in vielen "normalen" Fällen - den Aufwand lange nicht abdeckt. Marion
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein |
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#23 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,842
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Hallo,
solange der Staat nicht gewillt ist, die Menschen, die für ihn arbeiten, anständig zu bezahlen, wird es diese Mißstände geben. Der Staat fordert Lug und Betrug ja gradezu heraus. Hinzu kommt das Gefühl, dass dieser Staat nur etwas für die tut, die sowieso schon viel verdienen. Und die moralische Hemmschwelle sinkt auch. Das soll jetzt nicht bedeuten, dass ich das gut finde. Es ist aber Realität, und dieses Verhalten nimmt immer mehr zu. Mit dieser Situatuion müssen wir leben. Leider. Gruss Andreas |
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#24 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
deinen Worten "Der Staat fordert Lug und Betrug ja gradezu heraus." kann ich nicht ganz zustimmen. Wenn der die Verdienste schmälert und die Menschen nach günstigen Auswegen suchen, sagen wir mal 'freundschaftliche' Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Mehrwertsteuer zu sparen, dann kann man dem Gesetzgeber nicht die Schuld für die Schwarzarbeit zuschieben. Außerdem sind der Staat noch immer wir alle, also bei der nächsten Wahl hingehen und vorher mal gründlich nachdenken, vielleicht mal ins Programm von Hagen Rether oder Volker Pispers gehen, ist mitunter schmerzhaft lustig, wie wir von den Politikern verar.. werden und dann das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen. Welche das ist, kann ich natürlich nicht verraten, bin mir manchmal auch nicht ganz sicher, "weshalb das kleinere Übel immer so groß sein muss" (V. Pispers) Fakt ist aber, wir haben Gesetze und übertreten sie. Das ist wie in der Schule, man darf sich nur nicht erwischen lassen oder aber wie Zumwinkel einen guten Draht zu den Ermittlungsbehörden haben oder war es vorauseilender Gehorsam und eine Gefälligkeit für einen, der von dem Vorvorkanzler mal als Vorbild für alle dargestellt wurde? Man weiß es nicht. Bis wir in die Situation kommen, wo das 'Kohlenklauen' als Fringsen (für Imis: Frings war ein sehr volksnaher Erzbischof von Köln) eine entschuldbare Sünde ist, wird es wohl noch etwas dauern. Bis dahin gibt es keine Entschuldigung, die Gesetze zu übertreten, seinen sie noch so schäuble-haft. Hallo Marion, Du schreibst: "Und eine Qualifizierung, bzw. Mindestnachweis an Fachwissen und und Qualitätsstandards halte ich für dringend notwendig. Ich gehe sogar so weit, dass Berufsbetreuer ein anerkannter Beruf werden sollte." Und weiter:" Dann aber bitte auch nach den bisherigen miesen Pauschalen und nicht nach tatsächlichem Aufwand, da anzunehmen ist, dass der Staat ganz schnell dahinter kommt, dass es mit den Pauschalen - zumindest bei schwierigen Fällen und auch in vielen "normalen" Fällen - den Aufwand lange nicht abdeckt." Ich erkenne in deinen Zeilen einen Widerspruch. Zum einen gibt es bereits die Ausbildung zum Berufsbetreuer. Dieser Studiengang ist angegliedert an den der Sozialarbeit und kann an verschiedenen Fachhochschulen absolviert werden. Sodann gibt es Qualitätsstandards, die die Berufsverbände des BdB (Berufsverband der Berufsbetreuer, dass sind auch Amts- und Vereinsbetreuer) und der Verein der freiberuflichen Betreuer VfB bereits vor Jahren aufgestellt haben und alle Mitglieder anerkennen müssen. Die hinreichende Qualifikation soll ja dadurch erreicht werden, dass nur Berufsbetreuer mit abschlossenem Hochschulstudium mit verwertbaren Kenntnissen den Höchstsatz von Vergütung pro Stunde von 44 Euro Bruttobrutto erhalten. Alle anderen müssen sich mit weniger begnügen, wobei dann bald die Schmerzgrenze bishin zur Ehrenamtlichkeit erreicht ist. Doch noch ein Aspekt soll hier nicht unerwähnt bleiben, den ich an anderer Stelle schon öfters bemerkt habe: Insb. der BdB möchte gerne, dass sich die Berufsbetreuer zertifizieren und weiterbilden. Gegen das Weiterbilden ist nichts einzuwenden. Das bringt schon die tägliche Arbeit und die notwendige Argumentation mit den sich stetig ändernden Gesetzen mit sich. Doch der BdB, wie gesagt, Berufsverband, möchte gerne eigene Fortbildungsinstitute derart am Markt plazieren, dass eine Zertizierung nur gewährt wird, wenn Berufsbetreuer von ihrem Verdienst an überteuerten Seminaren teilnehmen um den Nachweis ihrer Fortbildung zu erreichen. Man schaue sich doch mal die Knebelung von Hausärzten durch die Krankenkassen an. Noch Fragen? Das wird für die BerufsbetreuerInnen auch noch kommen. Die Vereins- und Amtsbetreuer haben es da schon besser, sie haben einen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Fortbildung und Studientagen. Die FreiberuflerInnen sind natürlich wieder gear.... und oft 2mal, weil die liegengebliebene Arbeit kaum ein Vertreter in der Zwischenzeit erledigt. Im Verein oder bei der Behörde muss nicht, aber kann es schon mal anders sein. Ich muss da an Marius M-Westernhagen denken. Er schrieb mal ein Lied über Dicke. Das ließ sich sicherlich auch prima auf BetreuerInnen umdichten. Und mit einigen Kilo Übergewicht fühle ich mich dann auch damit zutreffend beschrieben. Kein Mitleid bitte, bins ja im Grunde selber schuld. Warum muss ich mich denn als Betreuer auch als Prügelknabe der Nation hergeben. Aber Betreuer zu sein hat schon was von Masochismus. Oder nicht? ![]() Heinz |
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#25 | |||||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Hallo Heinz,
Zitat:
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Der Schrei nach Qualifizierung war so gedacht, dass man ohne diese auch keine Betreuungen machen darf. Was ich im Zusammenhang - dass es ein anerkannter Beruf werden sollte und in Bezug auf den Berechnungssatz für Selbstzahler - vergessen hatte zu erwähnen war, dass es ich dann voraussetzte, dass es keine freiberuflichen Berufsbetreuer mehr gibt, sondern nur angestellte Berufsbetreuer. Klar, dass es so, wie es da stand keinen Sinn machte. War mein Fehler. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ist halt ein reines Rechenspiel. Freiberufler sind unter dem Strich sicherlich günstiger zu haben, als Festangestellte. Da es aber noch sehr unterschiedliche Pauschalen je nach Qualifikation gibt (27-44€), bin ich dafür eine spezielle eigene Berufsausbildung (außerhalb eines Studiums) zu schaffen. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Staat offiziell zulässt, dass eine Betreuertätigkeit keine geregelte Qualifikation erfordert. Ich versuche mal ein Beispiel: Das wäre ungefähr so, als wenn Altenheime zugalssen werden, in denen nur Anlernkräfte beschäftigt sind. Dafür kostet es eben weniger. Ein AH mit Fachkräften wird halt teurer. Und die Bewohner werden eben gerade in das Heim gesteckt wo Platz ist. Wenn sie Glück haben, bekommen sie qualifizierte Pflege, wenn nicht, muss es halt auch so gehen. Naja hinkt vielleicht ein bisschen, aber ich denke man versteht was ich meine. Marion
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#26 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Marion,
da befindest du dich in ehrenwerter Gesellschaft. Sämtliche Justizminister hätten wohl gerne den Berufsstand des freiberuflichen Betreuers aufgehoben. Geht aber nicht: Art. 12 Grundgesetz ist ein sog. Grundrecht. Also versuchen sie es halt auf eine andere Tour. Aber weshalb sollten sie bei den BetreuerInnen weitsichtiger arbeiten, als in der Gesundheitsreform oder in anderen Bereichen der Politik? Es ist halt wie es ist und es wird sich wohl auch nicht grundlegend ändern. Andererseits auch zum Glück, denn es sind einige Kollegen und Kollegen bereits mehrere Jahre oder gar über ein Jahrzehnt tätig, ohne den Beruf des Betreuers studiert zu haben. Sie sind durch ihre langjährige Tätigkeit ebenso qualifiziert, wie ein Handwerksmeister, von dem man ja auch nicht plötzlich verlangt, ein Studium nachzuweisen, um weiter beruflich tätig sein zu können. Auch der Bestandschutz wird durch Art. 12 GG geschützt. Auch habe ich das Empfinden, dass du die Anforderungen an die Qualifikation noch anders definierst als langjährige erfolgreiche Arbeit oder einen Hochschulabschluss. So könntest du auch fragen, was macht ein quereinsteigender Naturwissenschaftler als Lehrer, wo er noch nicht mal ein Referendariat absolviert geschweige denn Pädagogik studiert hat. Und man schaue sich doch mal die Herren und Damen der Politik an, angefangen bei der Kanzlerin als Naturwissenschaftlerin. Die hohe Schule der Diplomatie hat sie unter Kanzler Kohl gelernt.. ![]() Ob jemand alle Gesetze und Medikamente und Krankheiten und Adressen psychosozialer Versorgung kennt, macht ihn nicht zu einem guten Betreuer. Und was eine Betreuerin qualifiziert und auszeichnet, lässt sich wohl kaum erlernen Empathie und doch fachliche Distanz, Kongruenz und Kenntnis über sich selbst, eigene Traditionen und mögliche Übertragungen und verschiedenes andere mehr. Solche systemische Qualifizierungen sind dem Gesetzgeber reichlich egal. Hauptsache die Paragraphen werden umgesetzt und es kostet nicht zuviel. Am Besten sowie so ehrenamtlich, denn wat nix kostet ist bekanntlich auch nix..., meinen vermutlich unsere Herrn und Frauen Oberschlau. In diesem Sinn Heinz |
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#27 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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#28 | |||||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Hallo Heinz,
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Selbst wenn es eine Zusatzqualifikation gibt, so kann doch der Staat eine neue Regelung für ein "Berufsbild" (mehr ist es eben nicht) schaffen. Und wenn eben festgelegt wird, dass dieser Beruf nicht für die Freiberuflichkeit freigegeben ist, geht es eben nicht. Richter kann man auch nicht freiberuflich sein. Und mit dem GG hat es doch mal gar nichts zu tun, denn dort geht es um freie Berufswahl, aber das GG schreibt nicht vor, wie die jew. Berufe gesetzl. geregelt werden. Zitat:
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![]() Aber wo keine Kämpfer, da auch keine Änderungen ![]() Grüßchen Marion
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#29 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Marion,
während des Studiums zogen wir gerne den Maunz-Döring-Herzog zu Rate. Kann ich dir nur empfehlen. Und insb. die Kommentierung über die Voraussetzungen, unter denen ein Beruf wieder 'abgeschafft' werden kann. Und die Freiberuflichkeit aufzuheben, würde bedeuten, vielen freiberuflichen BetreuerInnen die berufliche Existenz zu nehmen. Ob es ein Lehrberuf ist oder nícht, spielt überhaupt keine Geige. Und ab 1992 hat der Gesetzgeber ja ausdrücklich den Beruf des freiberuflichen Betreuers geschaffen. Auch darf er die Zugangsvoraussetzungen nicht zu einem praktischen Berufsverbot verstärken und nur doch durch Angestellte ausüben lassen. Wenn er es gekonnt hätte, hätte er es vor 3 Jahren ganz bestimmt getan. In diesem Sinn viel Erfolg beim Stöbern Heinz |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
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Hallo,
wenn ich nun meine Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer seit 1996 in die Waagschale werfe, und noch 11 Betreuungen führen würde, dann müsste das Gericht mich als Berufsbetreuer anerkennen ? Leider habe ich keine 11 Betreuungen mehr, die Betreuungsbehörde ist da inzwischen sehr vorsichtig. Aber ich würde auch bei 11 ehrenamtlichen Betreuungen jede Wette eingehen, dass das Gericht einen Weg finden würde, die Anerkennung als Berufsbetreuer zu verhindern. Gruß Andreas |
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