Dies ist ein Beitrag zum Thema Infektion mit dem Corona-Virus kann eine Berufskrankheit sein! im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass eine Corona-Infektion nicht nur für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst sondern u.a. auch für ...
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29.12.2020, 15:34 | #1 |
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Infektion mit dem Corona-Virus kann eine Berufskrankheit sein!
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass eine Corona-Infektion nicht nur für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst sondern u.a. auch für Mitarbeiter in der Wohlfahrtpflege eine Berufskrankheit (BK) nach Nr. 3101 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) Anlage 1 Nr. 3101 sein kann.
Da für alle Berufsbetreuer eine (Zwangs-)Mitgliedschaft in der BGW besteht, sollte darauf geachtet werden, dass der/die behandelnden Ärzte zwingend eine Meldung nach § 202 SGB VII bei der BG erstatten (ärztliche Anzeige bei Verdacht einer BK). Vielen Ärztinnen scheint die Rechtslage nicht bekannt zu sein, man muss daher evtl. auf die entsprechenden rechtlichen Vorschriften hinweisen. Im Juli 2020 waren schon 5700 Fälle von der BG anerkannt. |
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