Dies ist ein Beitrag zum Thema Rücknahme der Wohnkostenerhöhung- BTHG im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bei mir sind im Laufe des Herbst die Ankündigungen zu der Erhöhung der Wohnkosten in den BTHG Einrichtungen eingetrudelt und ...
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30.12.2020, 07:37 | #1 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Rücknahme der Wohnkostenerhöhung- BTHG
Bei mir sind im Laufe des Herbst die Ankündigungen zu der Erhöhung der Wohnkosten in den BTHG Einrichtungen eingetrudelt und wurden eichhörnschenmässig auch ans Amt weitergereicht. Soweit so gut.
Jetzt habe ich am 24.12. (!) eine Mail einer Einrichtung in Niedersachsen erhalten mit einem sehr seltsamen Text. Da steht: .......durch eine intransparente Informationspolitik der Behörden ist es leider zu Verwirrungen über die im Jahr 2021 von den Trägern der Grundsicherung anzuerkennenden angemessenen Kosten der Unterkunft gekommen. Wir haben am 21.12.20 von einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an die obersten Landessozialbehörden vom 04.12.2020 erfahren, in dem klargestellt wird, dass das Bundesministerium es nicht beanstanden wird, wenn die Kosten der Unterkunft in Fällen, in denen es zu einer Absenkung der angemessenen Mieten für 2021 kommt, weiterhin in Höhe des (höheren) Vorjahresbetrages übernommen werden, weil dieser Umstand in der bisherigen gesetzlichen Regelung nicht hinreichend berücksichtigt ist und es dazu eine Gesetzesänderung geben soll. Weiter geht es damit dass 446.- als angemessen angesehen werden können aber von der Einrichtung 616.- verlangt werden. Dem Betreuer wurden Musterschreiben zum Widerspruch bzw. Wiedereinsetzung in den Stand (je nach Fristen) mitgeschickt. Der Kollege in Hessen hat schon 4 Schreiben dieser Art, ich habe in derselben Stadt noch gar keins. Ich verstehe die Sache mit den Absenkungen nicht, es gab ja Erhöhungen und ich verstehe die Sache mit der Gesetzesänderung ebenfalls nicht. Habt ihr auch solche Schreiben bekommen? Soviel übrigens zur "Vereinfachung" durch das BTHG. Was geht da vor?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
30.12.2020, 14:45 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,592
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Moin moin
Solche Schreiben habe ich nicht bekommen. Ich gehe davon aus, dass die Einrichtungen nach einemJahr mal einen Kassensturz gemacht und gprüft haben, ob sie denn mit der Aufteilung der Gelder (FLS / KdU / Versorgung) hinkommen. so würden sich die Erhöhungen bzw. Absenkungen der Mietkosten zumindest erklären. Eine Einrichtung hat die Mietkosten abgesenkt und eine berichtigte Mietbescheinigung nicht nur an mich, sondern auch an den Kostenträger (Sozialamt Gemeinde) geschickt. Dann kam allerdings ein Anruf, dass die Mietssenkung nicht notwendig gewesen wäre. Evtl. entsprechend des von Dir geschilderten Schreibens des BM A&S. Kommentar: 'Dumm gelaufen, aber jetzt erhöhen wir nicht wieder. Nächstes Jahr schaun wir nach, ob es gepaßt hat.' Mir schwant schon ein wenig, welche Einrichtung es sein könnte, die Dich da mit Post eingedeckt hat... ...in Punkto intransparenter Informationspolitik ist der Laden auch nicht zu verachten. Aber sonst gut. Was da vorgeht kann ich Dir auch nicht sagen. Gleich losrennen und die Widersprüche bzw. Wiedereinsetzungen in den vorherigen Stand würde ich aber auch nicht beantragen. Ich würde eher den Kostenträger (bei Dir der LWV?) mal anschreiben und anfragen, was da im Busch ist und um Informationen bitten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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