Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung Übergabe an Ehrenamt- ständige Fragen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung Übergabe an Ehrenamt- ständige Fragen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich wollte mal nachgefragt haben , wie ihr damit umgeht, wenn ihr eine Betreuung an einen ehrenamtlichen angegeben habt . ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 08.01.2021, 00:58   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.03.2019
Beiträge: 7
Standard Betreuung Übergabe an Ehrenamt- ständige Fragen

Ich wollte mal nachgefragt haben , wie ihr damit umgeht, wenn ihr eine Betreuung an einen ehrenamtlichen angegeben habt . Die Übergabe war schon mit sämtlichen Erklärungen fast 3 Stunden und ich bin seid 3 Monaten nicht mehr als rechtliche Betreuerin zuständig . Dennoch ruft der ehrenamtliche Betreuerin fast wöchentlich an, mit Fragen zu Anträgen , wie er die ausfüllen muss usw.

Da ich nicht mehr zuständig bin , frage ich mich inwiefern ihr dies dann macht ? Ihm deutlich erklären , dass ich keine Rechtsauskunft gebe und dazu nicht befugt bin ?

Oder wie würdet ihr dies lösen?

Über Antworten / Lösungen wäre ich sehr dankbar .
Ingrid40 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2021, 02:54   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Es gibt Betreungsvereine, die ehrenamtlichen Betreuern beratend zur Seite stehen. Vielleicht kann sie sich dort Unterstützung holen?
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2021, 22:22   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Zitat:
Zitat von Ingrid40 Beitrag anzeigen
Da ich nicht mehr zuständig bin , frage ich mich inwiefern ihr dies dann macht ? Ihm deutlich erklären , dass ich keine Rechtsauskunft gebe und dazu nicht befugt bin ?
Nach Erreichen der sich selbst gesetzten Grenze (z.B. zwei Telefonate mit bis zu 30 Minuten) gnadenlos abblocken.

Oder aber eine Möglichkeit finden, diese offenbar stark nachgefragte Dienstleistung in Rechnung zu stellen

Identisches Problem gibt es oft bei verstorbenen Klienten, wenn die Angehörigen, Erben, Freunde, Nachbarn etc. ständig irgendwelche Fragen haben. Lösung auch hier: Dienstleistung kostenpflichtig anbieten.

Dieses Angebot führt entweder zum schlagartigen Ende der Nachfragen oder aber zu einer Vergütungsvereinbarung.

Christian Martens
Christian Martens ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2021, 22:16   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Zitat von Christian Martens Beitrag anzeigen

Oder aber eine Möglichkeit finden, diese offenbar stark nachgefragte Dienstleistung in Rechnung zu stellen

Identisches Problem gibt es oft bei verstorbenen Klienten, wenn die Angehörigen, Erben, Freunde, Nachbarn etc. ständig irgendwelche Fragen haben. Lösung auch hier: Dienstleistung kostenpflichtig anbieten.

Dieses Angebot führt entweder zum schlagartigen Ende der Nachfragen oder aber zu einer Vergütungsvereinbarung.

Christian Martens

Man sollte bei solchen Dienstleistungen absichern, dass man keine Rechtsberatung leistet, sofern man kein Anwalt ist.
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2021, 09:35   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Gerade weil ein ehrenamtlicher (Neu-)Betreuer nach der Übernahme sicherlich mehr Fragen hat als ein Berufskollege, gibts ja die zusätzlichen 1,5 Betreuungsmonate, die man anlässlich der Übernahme erhält.

Wenns zuviele Sachen sind, die mit der konkreten bisherigen Betreuungsführung nichts zu tun haben, sollte man auf die Beratungspflicht der Betreuungsbehörden und -vereine verweisen.

Im übrigen: die gesetzlichen Rechenschaftspflichten nach § 1890 BGB (das betrifft nach dem Tod des Betreuten auch die Erben) sind mit der Pauschalvergütung abgegolten. Extravergütung gibts dafür nicht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (13.01.2021 um 11:14 Uhr)
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2021, 14:22   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Im übrigen: die gesetzlichen Rechenschaftspflichten nach § 1890 BGB (das betrifft nach dem Tod des Betreuten auch die Erben) sind mit der Pauschalvergütung abgegolten. Extravergütung gibts dafür nicht.

Das ist klar.
Allerdings fällt die Beantwortung von Fragen wie "oh Gottogott, wie mache ich das (mit der Wohnung, dem Haus, der Katze, dem Auto, dem Depot bei der XYZ-Bank und ähnliches) denn jetzt nur?" vermutlich nicht unter die Pflichten nach § 1890 BGB

Christian Martens
Christian Martens ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2021, 09:51   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Zitat:
Zitat von Christian Martens Beitrag anzeigen
Das ist klar.
Allerdings fällt die Beantwortung von Fragen wie "oh Gottogott, wie mache ich das (mit der Wohnung, dem Haus, der Katze, dem Auto, dem Depot bei der XYZ-Bank und ähnliches) denn jetzt nur?" vermutlich nicht unter die Pflichten nach § 1890 BGB
Wenn solche Fragen aufkommen, fragt man sich, was denn hier Betreuungsgericht und -behörde getan haben, um die Eignung dieses Ehrenamtlers vorher zu prüfen. Nur ein Verwandter zu sein, heißt ja noch nichts. Oder da hat jemand nur auf die 399 € (seit 1.1.2021 übrigens 400 €) geschielt und gedacht, man müsste dafür nix tun.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2021, 11:43   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn solche Fragen aufkommen, fragt man sich, was denn hier Betreuungsgericht und -behörde getan haben, um die Eignung dieses Ehrenamtlers vorher zu prüfen.
Das liegt wohl an den Unterschieden zwischen Theorie und Praxis.


Ehrenamtler werden nicht "überprüft" im eigentlichen Sinn. Ansonsten bestünde nämlich die grosse Gefahr dass das Ehrenamt gar nicht erst angetreten wird.


Was genau eine gesetzliche Betreuung ist, ist landesweit selten bekannt. Immer noch. Ansonsten käme es ja nich,t wie weitverbreitet, zu dem Satz, ja sie sind doch der Betreuer- und das meist bei dem Kram wofür man nun wirklich keinen (Betreuer) braucht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2021, 12:03   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das liegt wohl an den Unterschieden zwischen Theorie und Praxis. Ehrenamtler werden nicht "überprüft" im eigentlichen Sinn. Ansonsten bestünde nämlich die grosse Gefahr dass das Ehrenamt gar nicht erst angetreten wird.
Naja, das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Und ich kenne auch einige sehr qualifizierte Ehrenamtler. Sind ja häufig Leute, die nach der Berufsphase noch was Vernünftiges machen wollen (ich war übrigens auch länger Ehrenamtler, als Betreuer und in anderer Funktion). Ehrenamt heißt ja nicht per se völlig ohne jeden Plan. Dabei meine ich natürlich eher die „echten“ Ehrenamtler, nicht so sehr Zufallsfunde bei irgendwelchen Verwandten.

Aber die Fragen von Christian deuteten ja leider auf einen wirklich völlig Ahnungslosen hin. Würde ich sowas erleben, würde ich das erstmal schriftlich dem Gericht mitteilen, dass ich Zweifel an der Eignung habe (natürlich nur als Einschätzung, nicht als Tatsachenbehauptung. Man will ja keine Verleumdungsanzeige). Was ich aber vorab bei solchen Fragen machen würde: den Ehrenamtler fragen, ob er sich über die Tragweite der Betreuerpflichten wirklich im Klaren ist - und ihm ggf nahelegen, sofort dem Gericht die eigene Überforderung mitzuteilen. Vielleicht kann man sich dann gleich die Schlusspflichten ersparen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2021, 12:11   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

Mein "Zitat" bezog sich eher auf Angehörige nach dem Tod des Klienten als auf Ehrenamtliche nach der Übernahme von einem Berufsbetreuer.

Meiner bisherigen Erfahrung nach werden "hier" Ehrenamtliche, insbesondere Angehörige, wohl nicht ausreichend auf Eignung geprüft. Ein Ehemann gab die Betreuung wieder ab, da er Legastheniker war... wie soll der Bescheide verstehen oder Anträge stellen?

Christian Martens
Christian Martens ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39