Steuer Betreuer/Zuordnung Steuerjahr
Hallo,
wie verteile ich mein Einkommen, das teilweise auf 2020 (z.b. Nov-Jan) und teilweise auf 2021 fällt oder von 2019 auf 2020 weil die Betreuungsmonate jahresübergreifend sind. Muss ich das taggenau splitten, oder geht es nach den tatsächlichen eingeganenen Vergütungen im Steuerjahr? Lg |
Ich denke, es zählt der Tag, an dem die Zahlung bei dir eingegangen ist.
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Hallo, das kommt darauf, ob du bilanzierst (GuV, Jahresbilanz) oder ob du die vereinfachte „ Trinkhallenbuchführung“ (Einnahme-Überschussrechnung) verwendest. Als Selbständiger hast du ja die Wahlmöglichkeit. Ich unterstelle mal, dass Berufsbetreuer in der Regel Letzteres gewählt haben.
In diesem Fall kommt es nur auf das Datum des Zahlungseingangs an. Egal für welchen Zeitraum etwas beantragt wurde. |
vielen Dank,
ja ich mache die EÜR. |
Hast du denn überhaupt schon den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt?
Deine Steuererklärung wäre ja schon lange fällig gewesen wenn du in 2019 Einnahmen hattest. Entweder solltest du dich mal beim Finanzamt beraten lassen oder Dir einen Steuerberater suchen. |
2019 war ich hauptberuflich noch angestellt. Trotzdem habe ich den Fragebogen (ich denke du meinst den, wo geschätzt wird, wieviel man glaubt zu erwirtschaften) ausgefüllt. Meine Einkünfte der Betreuung dagelegt mit EÜR
Dann wird die Gesamtsteuerlast berechnet. So war das. Damals hab ich jedoch nur 7/8 Betreuungen gehabt und da war es mit den 3 monatigen Vergütungen nicht so relevant wann die waren. Ehrlich gesagt ist mir das gar nicht aufgefallen.:giggleswe: Aber da ist höchstens eine Betreuung über den Jahreswechsel gegangen. |
Zitat:
Es kommt steuerrechtlich auf den Geldeingang der Vergütung an. |
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