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Verfahrensbeistand: Wie weite Anfahrt zu Elternteilen?

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Hallo zusammen, ich arbeite noch recht neu als Verfahrensbeistand und habe nun erstmals die Situation, daß ein Elternteil fast 300km ...


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Alt 26.01.2021, 21:30   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 14.02.2020
Beiträge: 1
Frage Verfahrensbeistand: Wie weite Anfahrt zu Elternteilen?

Hallo zusammen,

ich arbeite noch recht neu als Verfahrensbeistand und habe nun erstmals die Situation, daß ein Elternteil fast 300km entfernt wohnt: Elternteil A lebt mit den Kinder innerhalb meines normales Radius, Elternteil B (in dem Fall Antragsteller) wohnt weit weg.

Wie handhabt ihr das? Ich würde gerne mit beiden Elternteilen sprechen, am liebsten sehe ich die Situation vor Ort, in Ausnahmefällen finden die Gespräche auch schon mal an neutralen Orten statt. Ich wäre dankbar für eine Empfehlung oder Erfahrung, wie das üblicherweise in der Praxis gelöst wird, vielen Dank.
erlkoenig78 ist offline  
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Alt 27.01.2021, 08:10   #2
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 20.01.2013
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg
Beiträge: 56
Standard

Guten Morgen,
also als Verfahrensbeistand stehst du ja den am Verfahren beteiligten Kindern zur Seite.
Und machst dir dafür ein Bild von z.B.den Eltern, anderen Bezugspersonen, sammelst Eindrücke und Informationen.
Vor diesem Hintergrund würde ich nicht auf die Idee kommen, 300 km zurückzulegen, um persönlich mit einem Elternteil zu sprechen.
Nicht nur in Zeiten der Pandemie, wo ich ohnehin sehr genau abwäge, welche Dinge tatsächlich unbedingt einen persönlichen Kontakt erfordern, oder welche eben auch fernmündlich erfolgen können im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Rechnung.
phantasmagoria ist offline  
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Alt 27.01.2021, 08:19   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
welche Dinge tatsächlich unbedingt einen persönlichen Kontakt erfordern,
Bei Einwilligungen zu was auch immer ist das mit Sicherheit richtig, da geht es um eine reine Sachinformation.

Beim Sammeln von Endrücken, sich von einer Person ein sprichwörtliches "Bild" machen zu wollen, sehe ich das anders. Das wird wahrscheinlich nur im direkten Kontakt möglich sein.
Auch z.B. via skype oder ähnlichem sieht man nur einen Ausschnitt. Ein Verfahrensbeistand für Kinder wird ja nur für besonders wesentliche und wichtige Dinge bestellt. Dabei sollten auch 300 km keinen grossen Hinderungsgrund darstellen.

Zitat:
Zusätzlich kann das Gericht nach Erforderlichkeit die Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen und auf eine einvernehmliche Regelung hinzuwirken (§ 158 Abs. 4 S. 3).
aus
https://www.dasgleichstellungswissen...fahrungen.html

Du bist evtl. mit deiner Frage hier auch falsch aufgehoben. Gesetzliche Betreuer haben mit Kindschaftsrecht nichts zu tun und die Arbeit bzw. Arbeitsweise lässt sich nicht vergleichen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.01.2021, 12:34   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,772
Standard

Im Netzwerk Xing gibt es eine Gruppe „Anwalt des Kindes und Verfahrensbeistand“:

https://www.xing.com/communities/gro...istand-1064534
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 30.01.2021, 00:06   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Ich bin seit über 10 Jahren Verfahrensbeiständin. Bei weiter entfernten Elternteilen habe ich den Kontakt telefonisch durchgeführt. Es ist ja fast immer der Elternteil, der die Kinder nicht hat, da der Elternteil mit Kind im Amtsgerichtsbezirk lebt. Von Seiten des Gerichts kamen nie Beanstandungen. Alternativ habe ich den weiter entfernten Elternteilen angeboten, ein Gespräch in meinem Büro zu führen, oder am Tag des Gerichtstermins zuvor ein Gespräch zu führen. Dies schreibe ich dann in den Bericht und trage vor Gericht mündlich vor.



Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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verfahrensbeistand

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