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Quittungen verloren...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Quittungen verloren... im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, kurze Vorstellung: Ich betreue seit ca. 5 Jahren meinen Bruder. Zuerst ging es nur um eine Erbangelegenheit die ...


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Alt 17.02.2021, 12:28   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.01.2020
Beiträge: 4
Standard Quittungen verloren...

Hallo zusammen,
kurze Vorstellung: Ich betreue seit ca. 5 Jahren meinen Bruder. Zuerst ging es nur um eine Erbangelegenheit die sich aber ausgeweitet hat. Zuletzt ist der Aufgabenkreis um "Vermögensangelegenheiten" erweitert worden. Mein Bruder lebt in einer Einrichtung für körperlich und geistig Behinderte. Der Kontakt ist super... Im Jahr 2019 wurde ein eigenes Konto eröffnet, weswegen ich auch die Betreuung erweitert werden musste.

Nun habe ich zum ersten mal meinen jährlichen Bericht über die Verwaltung des Vermögens eingereicht.

Dem Sachbearbeiter ist nun aufgefallen das drei Quittungen fehlen. Es wurden drei Sachen mit der Bankkarte gekauft und bezahlt.

Die Quittungen sind leider nicht mehr auffindbar. Welche Probleme könnte ich hier bekommen?

Ansonsten gab es keine Beanstandungen. Außer der Satz:
"Soweit Sie als Betreuer über dieses Konto verfügt haben, darf ich Sie darauf hinweisen, dass Sie dazu vorab eine betreuungsgerichtliche Genehmigung hätten einholen müssen"

Ich dachte das wäre mit dem Zusatz "Vermögensangelegenheiten" abgedeckt?!

Ich hoffe ich habe nichts vergessen...

Danke schon mal für Eure Hilfe!
Torsten46147 ist offline  
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Alt 17.02.2021, 13:01   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Die Quittungen sind leider nicht mehr auffindbar. Welche Probleme könnte ich hier

Da bleibt dir nur das probieren ob du eine Kopie der Belege bekommen kannst. Wenn nicht müsstest du eine schriftliche Erklärung zu den Abbuchungen abgeben. Mehr geht dann halt nicht mehr.


Zitat:
Ansonsten gab es keine Beanstandungen. Außer der Satz:
"Soweit Sie als Betreuer über dieses Konto verfügt haben, darf ich Sie darauf hinweisen, dass Sie dazu vorab eine betreuungsgerichtliche Genehmigung hätten einholen müssen"

Ich dachte das wäre mit dem Zusatz "Vermögensangelegenheiten" abgedeckt?!

Was für ein Konto ist es denn??
Girokonto oder Sparkonto oder Tagesgeld?


Vom Girokonto kannst du natürlich ohne Genehmigung verfügen, bei Sparkonten brauchst du eine Genehmigung.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 17.02.2021, 14:39   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.01.2020
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Da bleibt dir nur das probieren ob du eine Kopie der Belege bekommen kannst. Wenn nicht müsstest du eine schriftliche Erklärung zu den Abbuchungen abgeben. Mehr geht dann halt nicht mehr.
Was für ein Konto ist es denn??
Girokonto oder Sparkonto oder Tagesgeld?
Vom Girokonto kannst du natürlich ohne Genehmigung verfügen, bei Sparkonten brauchst du eine Genehmigung.
Kopie wird wohl schlecht. Muss die Erklärung "offiziellen" Charakter haben oder langt es wenn ich es einfach schreibe das die Quittungen nicht auffindbar sind?

Es handelt sich um ein ganz normales Girokonto. Ich denke aber es wird mit dem Sparbuch zu tun habe, welches ich angelegt habe. Dazu musste ich von der Sparkasse einen Sperrvermerk eintragen lassen.
Torsten46147 ist offline  
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Alt 18.02.2021, 18:38   #4
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Zitat:
Zitat von Torsten46147 Beitrag anzeigen
Es handelt sich um ein ganz normales Girokonto. Ich denke aber es wird mit dem Sparbuch zu tun habe, welches ich angelegt habe.
Hallo Torsten, das sind zwei getrennte Sachen, die angemeckert wurden, oder?

1. Die fehlenden Belege beim Girokonto. Wenn Du die nicht hast, kannst Du nur selbst erklären, dass Du am soundsovielten im Laden XY für Deinen Bruder 3 neue Unterhosen für zusammen 27,68 € gekauft hast. Das schreibst Du auf ein leeres Blatt, Datum und Unterschrift und das reichst Du ein statt der Quittung. Es gibt kein offizielles Formular dafür (bzw. ich habe nie eines gesehen). Dafür wird Dir keiner den Kopf abreißen und das passiert auch wirklich jedem mal. Es sollte aber nicht jedes mal notwendig sein.

2. Die fehlende Einwilligung beim Sparbuch. Über Sparkonten darfst Du trotz Vermögenssorge nur mit vorheriger Genehmigung des Betreuungsgerichts verfügen. Immer, auch wenn es nur 10 € sind. Durch den eingetragenen Sperrvermerk wird das erzwungen und die Bank wird Dich daran hindern, diesen Fehler nochmal zu begehen. - Oder Du lässt das Geld einfach auf dem Girokonto. Zinsen gibt es sowieso keine und Du sparst Dir die Rennerei zum Gericht.

Du hättest bei Deiner Bestellung eigentlich informiert werden sollen, was Du alleine darfst und wann Du nachfragen musst. Vielleicht ist das nicht passiert, weil die Vermögenssorge nachträglich dazu kam und Du da schon ein "erfahrener Betreuer" warst?
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 18.02.2021, 20:15   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 11.01.2020
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von Einwilligungsvorbehalt Beitrag anzeigen
Hallo Torsten, das sind zwei getrennte Sachen, die angemeckert wurden, oder?

2.
Du hättest bei Deiner Bestellung eigentlich informiert werden sollen, was Du alleine darfst und wann Du nachfragen musst. Vielleicht ist das nicht passiert, weil die Vermögenssorge nachträglich dazu kam und Du da schon ein "erfahrener Betreuer" warst?
Zwei Quittungen hab ich zum Glück noch gefunden, bei einer fehlenden mache ich mir keine so großen Gedanken...

Zum zweiten Punkt: Ich denke das es so gewesen ist. Die Erweiterung für die Betreuung war kein Problem und lief nur über den Postweg. Der Sachbearbeiter kennt mich und ist in Ordnung und die zuständige Richterin ebenfalls...

Der Sachbearbeiter hat mir auch den Tipp gegeben das Geld auf dem Konto zu lassen. Das Sparbuch hab ich auch nur eröffnet weil der Betrag auf dem Girokonto zu hoch war...
Torsten46147 ist offline  
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