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gesetzliche Betreuung

 

Beginn von Betreuungsübernahmen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beginn von Betreuungsübernahmen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Greta, zum einen: nach dem 1.1.2023 musst du dich nach neuem Recht (wie alle Berufsbetreuer) auch noch mal registrieren, ...


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Alt 21.04.2021, 11:51   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Hallo Greta, zum einen: nach dem 1.1.2023 musst du dich nach neuem Recht (wie alle Berufsbetreuer) auch noch mal registrieren, die derzeitige Liste ist nur was inoffizielles. Die genauen Details der künftigen Registrierung werden aber erst in einer Rechtsverordnung stehen, die man wohl erst zum Ende 2021 erwarten darf. Das nur vorweg.

Zu der benachbarten Betreuungsbehörde: die sind im Irrtum. Man darf auch nach 2023 (Registrierung vorausgesetzt), bundesweit tätig sein. Nur dass man sich bei der Betreuungsbehörde seines Wohnortes (die nennt sich dann Stammbehörde) registrieren muss. Diese Behörde tauscht sich mit allen anderen Betreuungsbehörden (und Gerichten), in deren Bezirken du auch Betreuungen führst oder führen willst, aus. Dazu gibts dann
ausdrücklich eine Datenweitergaberegelung. Inoffiziell (also zur Eigenwerbung) kann man sich weiterhin auch bei den Auswärtigen melden.

Das mit der Großstadt (kann ja wohl nur München sein): es gibt natürlich entfernungsmäßig Grenzen, wo man seine Betreuungen führt. Nicht offiziell, aber aus verschiedenen praktischen Gründen. Man muss ja manchmal kurzfristig vor Ort und auch für die Betreuten erreichbar sein. Ich will da keine km-Zahl nennen, aber offensichtlich liegt das schon weiter weg von deinem Wohnort. Zumal das ein anderer PLZ-Bereich scheint.

Ansonsten: gibts in eurem LK einen örtlichen Betreuer-Arbeitskreis (BtB müsste das wissen). Wenn ja, damit Kontakt aufnehmen. Vielleicht will ja jemand Fälle abgeben oder sucht Ersatzbetreuer. Hast du dich auch mit dem Verfahrensrecht (§§ 271 ff FamFG) beschäftigt? Vielleicht solltest du dich beim Gericht auch für Verfahrenspflegschaften bewerben. Les mal die Artikel unter: https://www.reguvis.de/betreuung/wik...uungsverfahren
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 23.04.2021, 23:44   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2020
Ort: Berlin
Beiträge: 72
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Ich kann dir nur Mut machen insofern, als das man wohl keine allgemeingültigen Aussagen treffen kann. Es ist offensichtlich höchst individuell und der Versuch in die Behörde hineinzuschauen gleicht dem Blick in eine Glaskugel um die Zukunft vorauszuschauen.

  • Ich habe bevor ich mich selbstständig gemacht habe, bei einem Berufsbetreuer als Assistent gearbeitet. Dieser hatte nach über einem Jahr etwa 8 Betreuungen, wurde teilweise in seinem Heimatbezirk nicht bestellt etc. pp., jetzt nach 7 Jahren ist er bei knapp 90.
  • Ein bekannter "Kollege" von ihm, gleiches Profil, hatte schneller mehr Betreuungen, dann stagnierte es.
  • Jemand, den ich in einer Fortbildung kennenlernte, wurde im Spätsommer geprüft und zugelassen und hat nun 4 Bestellungen.
  • Ich habe im Dezember die Eignungsprüfung gehabt, direkt im Januar die erste Bestellung als Berufsbetreuer und inzwischen wesentlich mehr. Das schreibe ich nicht um anzugeben, sondern lediglich um aufzuzeigen wie unterschiedlich es ist.
ABER: Du hast die Entscheidung getroffen, weil du langfristig in dem Bereich tätig sein willst. Damit möchte ich meinen, dass auch wenn dein Weg gerade steinig aussieht, es an dir nagt, du nicht weißt ob es was wird - du bist doch ganz am Anfang. Irgendwann wird die erste Bestellung kommen und dann kannst du dem Gericht und der Betreuungsbehörde zeigen was du drauf hast. Dann geht es los!

In der Vorbereitungsphase habe ich alles gelesen was irgendwie im Netz oder anderweitig zu finden ist, so auch hier. Die Berichte unterscheiden sich enorm. Häufig wird darauf hingewiesen, wie schwierig der Anfang sein kann. Einer der Moderatoren hier im Forum berichtete wie hoch sein Kredit war am Anfang seiner Tätigkeit, da muss man auch erstmal schlucken, andere berichten ebenfalls über Anlaufschwierigkeiten, im Reiseführer (pro sozial) (als Beispiel, es gibt so viele anderes Infomaterial) werden auch Hürden aufgezeigt, die Quintessenz bei allen ist: das erste Jahr ist tough.

Rund 1/3 aller derzeit tätigen Berufsbetreuer*innen sind über 55 Jahre alt, die wollen auch irgendwann in Rente. Der Bedarf wird imho eher größer, als kleiner.

Eventuell kannst du deine Anfangsdurststrecke zumindest finanziell mit etwas anderem ausgleichen. Dann fällt diese Last schon einmal weg?!


Ansonsten kenne ich, kennen wir, deine Situation wohl auch zu wenig um überhaupt Aussagen treffen zu können.
brumm ist offline  
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Alt 23.04.2021, 23:54   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2020
Ort: Berlin
Beiträge: 72
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Was ich mich ja gerade noch frage: Die Eignungsprüfung bei der Betreuungsbehörde hast du aber bereits hinter dir?
brumm ist offline  
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Alt 24.04.2021, 20:07   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
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Beiträge: 211
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Zitat:
Zitat von brumm Beitrag anzeigen
Was ich mich ja gerade noch frage: Die Eignungsprüfung bei der Betreuungsbehörde hast du aber bereits hinter dir?

Hallo brumm,

für Greta kann ich natürlich nicht sprechen, m. W. macht die größte bayerische Stadt aber keine Eignungsprüfung. Üblich sind eher Eignungsgespräche, bei denen es neben persönlicher Motivation um die Basics geht, wie sie hier beschrieben werden:

https://www.landkreistag.de/images/s...Endfassung.pdf

Besonders in Berlin ist die "Prüfung" aber wohl ein großer Aufriß.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 24.04.2021, 22:14   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2020
Ort: Berlin
Beiträge: 72
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Üblich sind eher Eignungsgespräche [...] Besonders in Berlin ist die "Prüfung" aber wohl ein großer Aufriß.

Du hast Recht, ich habe mich verschrieben und meinte das Eignungsgespräch. Denn in Berlin heißt es auch genau so Kann natürlich nur für mich sprechen, aber ein "großer Aufriß" war das nicht.

Nach dem Gespräch bekommt man aber einen Brief der Betreungsbehörde. In diesem wird einem bestätigt, geeignet zu sein, Betreuungen zu führen. Beim Lesen von Gretas ursprünglichen Post steht davon nichts, daher die Nachfrage.
brumm ist offline  
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Alt 25.04.2021, 10:51   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
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..das ist ja spannend. Dann scheint das auch in Berlin nicht einheitlich zu laufen - mehrfach schon habe ich gehört, dass es dort eine "Eignungsprüfung" im Sinne einer Art peinlichen Befragung mit mehreren Beteiligten gäbe..
Forenfuchs ist offline  
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Alt 29.06.2021, 11:48   #17
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 41
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Hallo,

ich habe den Beitrag aufmerksam gelesen und möchte Mut machen dran zu bleiben.
Ich habe mich in fünf Landkreisen (rund um meinen beworben) und hab fünf verschiedene Aussagen bekommen.

1.kein Bedarf
2.Wir warten bis 2023 und auf das neue Gesetz
3.Im September ist der nächste Bewerbungslauf.
4.Bei zwei Landkreisen steh ich nun auf der Liste
5.Eine Betreuung wurde mir nun zugewiesen.

Gedauert hat das vom 30.3.20 (Bewerbung ging raus)
bis gestern (erste Bestellung)

Ich wollte damit nur aufzeigen das es sich wohl lohnt in mehreren Bezirken anzufragen.
Ich denke auch das eine "angebrachte Hartnäckigkeit" angebracht ist, um nicht vergessen zu werden. Ich schreib seit einiger Zeit alle zwei Wochen eine kurze Mail, das ich bereit bin mehr Betreuungen zu übernehmen.

Was ich Heute rausgefunden habe ist das manche Landkreise eine Betreuungsstelle für den Landkreis und eine für die Stadt haben. (auch wieder Potenzial)

Ich bin noch sehr unerfahren und teil hier einfach nur meine Bemühungen, vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen an neue Betreuungen zu kommen.

Gruß
k4ktus ist offline  
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Alt 03.07.2021, 12:36   #18
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Hallo k4ktus, so lange wie du schilderst, sollte es nicht dauern. Es ist natürlich auch nicht gut, wenn man 20 neue Betreuungen bekommt und sofort Land unter ist. Zu den Reaktionen der BtBs:

-kein Bedarf: kann normalerweise nicht sein, es sei denn, macht achtet als BtB in keinster Weise auf die Altersstruktur der örtlichen Berufsbetreuer. Kann natürlich sein, dass da gerade schon der Generationswechsel stattgefunden hat, ist aber sehr unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist: kein Überblick und kein Bock, vorausschauend zu planen. Leider ist selbst denken im öff. Dienst nicht unbedingt selbstverständlich. Ein spekulativer Ansatz kann natürlich noch eine hohe Corona-Sterblichkeitsquote vor allem unter hochbetagten Betreuten sein und die vorhandenen Berufsbetreuer selbst noch dringend Betreuungen brauchen.

-wir warten aufs neue Gesetz 2023? Völlig unverständlich. Wegen der derzeit noch unabsehbaren Registrierproceduren und dem Sachkundelehrgang (den ja auch alle jetzigen Anfänger, also die nach dem 1.1.20 angefangen haben eh durchlaufen müssen), ist es wichtig, VOR dem 1.1.23 dringend noch ein paar neue Berufsbetreuer zu bekommen. Denn nur wenn man vor dem letzten Datum mind. 1 Betreuung beruflich führt, gelten die Übergangsregeln (§ 32 BtOG). Das heißt, nur dann kann man auch nach dem 1.1.23 beruflich Betreuungen bekommen.

Alle, die am 1.1.23 keine berufliche Betreuung haben, müssen das ganze Procedere VORHER absolvieren und können in der Zwischenzeit, die ein halbes jahr oder länger sein kann, keine Betreuung erhalten!

-nächster Bewerbungslauf ist im September: da wird wohl das Eignungsgespräch (alter Art, nach § 1897 Abs. 7 BGB) immer gleich - wohl zur Arbeitsersparnis - mit mehreren Kandidaten gleichzeitig geführt. So was sollte dann aber zumindest 1x im Quartal stattfinden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 05.07.2021, 09:19   #19
Forums-Azubi
 
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Ort: Niederbayern
Beiträge: 41
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Danke für die Antwort,
ich wusste nicht das man vor 1.1.23 Berufsbetreuungen führen muss, und das danach zuerst die Ausbildung gemacht werden muss, damit man BB wird.
Habe ich/wir ja Glück gehabt.

Zum Thema zurück.

Es geht voran, wir haben einen Termin mit der nächsten Betreuungsbehörde. (Meine Partnerin und ich)

Außerdem wurde mir eine zweite Betreuung diese Woche in Aussicht gestellt.

Es ist schon ein bisschen schade, dass ich so penetrant sein musste um den Ball ins rollen zu bekommen. Ich glaube einfach das die Betreuungsbehörden alle Angst haben feste Zusagen zum Berufsbetreuer zu machen. Mit dem Wissenstand Heute würde ich mich einfach überall in der Region als Ehrenamtlicher Betreuer anbieten und einfach Betreuungen sammeln und dann mich mit der 10 umstellen lassen. Ich habe mich nämlich überall als Berufsbetreuer beworben, ich glaub das fanden die Behörden komisch.

An den Themenersteller, wie siehts den bei dir aus hast du mehrere Betreuungsstellen in deiner Umgebung?

Achja hab mich jetzt auch noch bei sämtlichen Betreuungsvereinen gemeldet da sollten auch bald Betreuungen reinflattern.

Was ich damit sagen will bleib hartnäckig freundlich. Probiere mehrere Stellen den oftmals ist die "eine" Stelle grade überfordert. (auch wegen Corona) oder deine Akte verschwindet unterm Stabel Arbeit.
Eine 4-wöchige Mail, in der du Erinnerst das du Kapazität hast geht meiner Meinung nach immer.
k4ktus ist offline  
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Alt 05.07.2021, 10:37   #20
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von k4ktus Beitrag anzeigen
wusste nicht das man vor 1.1.23 Berufsbetreuungen führen muss, und das danach zuerst die Ausbildung gemacht werden muss, damit man BB wird. Habe ich/wir ja Glück gehabt.

Mit dem Wissenstand Heute würde ich mich einfach überall in der Region als Ehrenamtlicher Betreuer anbieten und einfach Betreuungen sammeln und dann mich mit der 10 umstellen lassen. Ich habe mich nämlich überall als Berufsbetreuer beworben, ich glaub das fanden die Behörden komisch.
Hallo,

ich glaube, du hast das evtl. nicht ganz richtig verstanden. "Bestandsschutz" haben nur die BBs, die vor 01.01.20 schon tätig waren. Die müssen keine Sachkunde nachweisen. Alle, die sich nach dem 01.01.23 bewerben, müssen die vollständige Sachkunde vorweisen. BBs, die dazwischen schon als BB tätig waren, gelten als vorläufig registriert und müssen ggf. fehlende Sachkundenachweise bringen (alles, was sie noch nicht durch Ausbildung oder Studium oder passende Seminare vorweisen können).

Du kannst nicht allein dadurch BB werden, dass du Betreuungen "sammelst" und die umgeschrieben werden, wenn du 11 hast. Dazu müsste sich schon was in den Betreuungen selbst geändert haben, dass die Führung ehrenamtlich nicht mehr zumutbar wäre. Das Ansinnen fände ich als BtB komisch.. allerdings auch die Antworten, die du bekommen hast.

Dass eine BtB "wartet, bis das Gesetz kommt". Was da drin steht, kann ich doch jetzt schon lesen, worauf soll man da warten? Man sollte Interessenten halt auf die künftige Registrierung und damit verbundenen Sachkunde-Nachweise hinweisen. Manche müssen dann ja kostenpflichtige Seminare machen, dessen müssen sie sich bewusst sein.

Dass ein BtB einen "Bewerbungslauf" macht, und das vielleicht 2x im Jahr, halte ich dagegen für nachvollziehbar: wenn gerade neue BB gestartet sind, sollten die erst eine ausreichende Fallzahl haben, bevor neue dazu kommen. Sonst hat man 4 Betreuer und jeder 5 Fälle, davon kann ja keiner leben. Wenn jemand Stunden reduziert und seine Existenz darauf begründet, sollte er oder sie auch zuverlässig Vorschläge erhalten.
Forenfuchs ist offline  
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