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gesetzliche Betreuung

 

Beginn von Betreuungsübernahmen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beginn von Betreuungsübernahmen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Greta Oe Hallo in die Runde, sehr interessante Beiträge und Ansichten. Das gefällt mir so an dem ...


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Alt 06.07.2021, 08:51   #31
Forums-Azubi
 
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Zitat:
Zitat von Greta Oe Beitrag anzeigen
Hallo in die Runde,
sehr interessante Beiträge und Ansichten. Das gefällt mir so an dem Forum!
Mittlerweile habe ich die erste (sehr umfangreiche) Betreuung als Betreuungsübernahme bekommen. Ich hatte mich dann doch bei meinem Nachbarlandkreis beworben und da ging es dann auch sehr zügig mit dem Verfahren.
Meine eigene Behörde ist leider immer noch im Dornröschenschlaf und wartet auf das Ende der Pandemie um dann mit mir ein Gespräch zu führen um mich näher kennenzulernen...Der Fakt, dass es das alles schon mit der Vorgängerin gab und diese mir ja auch die Eignung bestätigt hat, wird ignoriert. Der letzte neue Berufsbetreuer hat bei uns 2019 angefangen, danach kam nichts mehr. Das macht mir sogar langsam Angst! Wenn ich gut bei meinem Nachbarlandkreis "bedient" werde, würde mir das mittlerweile sogar reichen. Ich habe inzwischen noch einen Zertifikatskurs als Verfahrenspfleger gemacht und werde mich dann hier beim Gericht offiziell bewerben. Aber ich muss Horst D in jedem Punkt recht geben: es steht und fällt mit den Menschen, die in diesem Feld mitspielen - . Gallierdorf! Wie passend :-))

Das freut mich sehr für dich, dass es in einem anderen LK geklappt hat. Schon echt schade, dass es so unterschiedlich läuft. Gibt bestimmt viele Menschen die schon an Ihrem (Heimatlandkreis) abgeprallt sind und den Gedanken an Betreuung dann verworfen haben. Echt schade, wenn man die Situation Bundesweit anschaut.

Dann einen super Start!



Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Zu deiner letzten Frage: wenn du am 1.1.23 mindestens eine Betreuung als Berufsbetreuer führst (§ 286 Abs. 1 Nr 4 FamFG - muss im Beschluss stehen), giltst du nach diesem Termin als vorläufig registriert (§ 32 BtOG). Dir können dann auch nach dem Termin berufllich Betreuungen übertragen werden und ehrenamtliche können in berufliche umgewandelt werden. Jetzt kommt das Aber:

Bis zum 30.6.23 muss der Registrierantrag bei der Behörde gestellt worden sein. Das heißt höchstwahrscheinlich auch, dass du bis zur Antragstellung alle Unterlagen, also auch den Nachweis über die Sachkundeprüfung haben musst. Evtl gibts für letztere dann noch eine Fristverlängerung um einige Monate, darauf würde ich aber nicht spekulieren.

Jedenfalls: wenn der Registrierantrag abgelehnt wird, verlierst du automatisch alle Vergütungsansprüche (mit Rechtskraft der Ablehnung, § 7 Abs. 1 VBVG 2023). Das betrifft auch alle alten Betreuungen. Diese werden dann Ehrenamtlich weitergeführt, wobei noch nicht mal das ganz klar ist, denn eigentlich ist die Ablehnung Grund für die generelle Betreuerentlassung (§ 1868 BGB 2023)..

Es geht also wirklich um die Wurst. Heißt: 2022 und 1. Hj 2023 sind entscheidend für die Fortbildung.

Danke für die Information, d.h. für mich sofort loslegen sobald bekannt ist was gefordert wird und alles was ich jetzt mache ordentlich bescheinigen lassen.
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Alt 04.11.2021, 11:07   #32
Forums-Azubi
 
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Hier mal ein kleines Update:

Werde mittlerweile von 2 Landkreisen regelmäßig bestellt.

8 Fälle und 4 in der Pipeline.

Gestern den Antrag auf Umstellung gestellt. Heute hat mich der Richter angerufen und verlangt das ich mit 10 es nochmal versuche.

Habe Ihm dann gesagt, das per Gesetzt die Prognose reichen sollte, außerdem müsse ich ja auch von was leben.
Daraufhin wurde er grantig und meinte "hier nicht!, stellen Sie den Antrag nochmal mit 10"
Ich habe dann ab gewägt und entschieden bis nächste Woche zu warten bis die fehlenden Beschlüsse da sind, dennoch amüsant das, dass Gesetze anscheinend ausgelegt werden wie es beliebt.

Was wiederum positiv ist, er meinte dann stellen wir gleich alle Fälle um. Also ohne das ichs beantragen muss.

Das nur zu den Gallierdorf!

Außerdem hab ich mein Gesuch auch noch ans andere Amtsgericht geschickt, bin gespannt was die sagen.
k4ktus ist offline  
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Alt 04.11.2021, 14:05   #33
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Da kann man wirklich von Glück reden, dass dieser Schwachsinn am 1.1.23 sein Ende findet. Offenbar ist dieser Richter so kurzsichtig und uneinsichtig, dass er es noch nicht mal nötig hat, einen Blick ins Gesetz zu werfen. Und bei der Betreuungsbehörde auch niemand mit Arsch in der Hose? So hat man das gern. Ich würde ja sagen: Niederbayern, wenns nicht auch manch anderenorts vorkommen würde.

Übrigens: keinesfalls den Antrag für jeden einzelnen Fall unterlassen. Der BGH sieht das als Voraussetzung für den Statuswechsel. Nicht, dass diese Zusage eine Falle ist.
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Horst Deinert

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Alt 05.11.2021, 08:49   #34
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Da kann man wirklich von Glück reden, dass dieser Schwachsinn am 1.1.23 sein Ende findet. Offenbar ist dieser Richter so kurzsichtig und uneinsichtig, dass er es noch nicht mal nötig hat, einen Blick ins Gesetz zu werfen. Und bei der Betreuungsbehörde auch niemand mit Arsch in der Hose? So hat man das gern. Ich würde ja sagen: Niederbayern, wenns nicht auch manch anderenorts vorkommen würde.

Übrigens: keinesfalls den Antrag für jeden einzelnen Fall unterlassen. Der BGH sieht das als Voraussetzung für den Statuswechsel. Nicht, dass diese Zusage eine Falle ist.

Die Betreuungsstelle schiebt alles zum Gericht, Sie können da nix machen das entscheidet der Richter.


Ist es ausreichend, wenn im Betreff des Schreibens alle Aktenzeichen stehen? Oder soll ich tatsächlich nach der Umstellung nochmals für jeden einzelnen ein extra Brief verfassen?


So wie ich das verstanden habe zählt das Datum an dem ich den ersten Antrag gestellt hab für alle weiteren?
k4ktus ist offline  
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Alt 05.11.2021, 12:13   #35
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Ist denn für sämtliche Fälle der gleiche Richter und überhaupt das gleiche Gericht zuständig? Aber egal, der Beschluss muss ja für jeden Fall einzeln getroffen werden. Deshalb ist meine Empfehlung. Jeweils ein Dreizeiler: „ich bitte im Fall der Betreuung X, die Feststellung der Beruflichkeit nach § 286 Abs. 1 Nr. 4 FamfG zu treffen.“ Und als Anlage eine Liste der Betreuungen, mit Namen und Aktenzeichen beifügen.

Und die Behauptung der Behörde, sie könnten nichts machen, stimmt nicht. Die Behörde hat nach § 303 FamFG ein eigenständiges Beschwerderecht. Da ja eine unmittelbare Betroffenheit der Behörde nie vorliegt (außer, die Behörde wird selbst zum Betreuer bestellt oder die Behörde soll eine Zwangsvorführung durchführen), bedeutet das Beschwerderecht der Behörde, dass sie dieses immer dann einsetzen kann, wenn sie der Meinung ist, der Richter sei im Irrtum. Die Behörde soll also das Gericht nicht nur unterstützen, sondern - als gleichwertiger Akteur - dieses auch kontrollieren (wenn schon die anderen Beteiligten, wie Sie, sich nicht trauen oder es nicht auf die Kette kriegen). Dass die dortigen Mitarbeiter das nicht verstanden haben, ist schon traurig. Gerade bei einem solchen Richter, der wohl meint, er mache die Gesetze.
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Alt 22.11.2021, 08:58   #36
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Bin nun endlich zum Berufsbetreuer bestellt worden.
Es sind tatsächlich alle auf einmal umgestellt worden (Für jeden auch den Beschluss neu)
Jetzt kommts, er hat einfach alle zum 1.12.21 umgestellt und nicht zum Antragsdatum.

Das zweite Gericht hat brav zum Antragsdatum umgestellt.
k4ktus ist offline  
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Alt 22.11.2021, 14:33   #37
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Tja, der BGH hat aus der Sache (dem Zeitpunkt) leider eine Kann-Regelung gemacht (Leitsatz b, 2. Satz):

BGH, Beschluss vom 8. 1. 2014 – XII ZB 354/13

a) Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig.
b) Demgegenüber ist die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich zulässig. Sie kann ab dem Zeitpunkt des auf sie gerichteten Antrags (und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung) erfolgen, wenn der Betreuer ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Führung der Betreuung erfüllt.

—- Daher würde ich das jetzt nicht weiter verfolgen. Erfolgsaussicht ungewiss.
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Alt 24.11.2021, 20:39   #38
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Ich würde sehr wohl für jeden einzelnen Betreuten noch mal schreiben und um berufsmäßige Führung ab Antragsdatum bitten. Nochmal drauf hinweisen, wie viele Betreuungen du zum Antragsdatum geführt hast bzw auch die in der Warteliste noch mal erwähnen und um Änderung des Beschlusses bitten.



Viel erhoffen kannst du dir da tatsächlich nicht. Trotzdem finde ich es eine Frechheit, hier ein aus der Luft gegriffenes Anfangsdatum festzulegen.
Domenica ist offline  
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