Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin ganz neu im Forum und finde mich noch nicht so zurecht hier.
Von daher stelle ich hier ...
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17.04.2021, 14:11 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.04.2020
Ort: Lübeck
Beiträge: 20
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Finanzamt
Hallo, ich bin ganz neu im Forum und finde mich noch nicht so zurecht hier.
Von daher stelle ich hier einmal meine Frage. falls es dazu schon Themenstränge gibt, wäre ich über eine Info, wie ich sie finden kann, dankbar. Also, ich hab am 15.3.21 nebenberuflich die Berufsbetreuung gestartet und mir auch den Gewerbeschein geholt, wie man das ja machen soll. Nun habe ich Post vom Finanzamt bekommen, dass ich mich bei Elster anmelden und so einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen soll. Ich will mich da aber gar nicht anmelden. Erstens lasse ich alles über einen Steuerberater laufen, zweitens sind Betreuer doch eigentlich umsatzsteuerbefreit, oder etwa nicht? |
17.04.2021, 17:48 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin
Es muss ja nicht um die Umsatzsteuer gehen. Es könnte auch die Gewerbesteuer sein, weil Du ein Gewerbe angemeldet hast. Von der Gewerbesteuer sind wir aber auch befreit. Wenn Du schon einen Steuerberater hast, dann teile ihm doch mit, was das FA Dir geschreben hat und er/sie soll sich darum kümmern. Als Berufsbetreuer*in ist das Delegieren von Aufgaben, die man delegieren kann, die erste Übung in der man sich fit machen sollte. Warum solltest Du Dich mit dem FA abeseln...? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
17.04.2021, 18:57 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
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Hallo, es dürfte um die selbstständigen Einkünfte im Einkommensteuerrecht gehen. Da gibt es ja auch (künftig) Vorauszahlungen. Allerdings: wenn du auch Verfahrens- oder Nachlasspflegschaften führen willst: die sind grundsätzlich weiter umsatzsteuerpflichtig. Es sei denn, du wählst ggü dem FA ausdrücklich die USt-Befreiung als Kleinunternehmerin (§ 19 UStG). Aber das alles kann natürlich dein Steuerberater veranlassen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
21.07.2021, 13:16 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.04.2020
Ort: Lübeck
Beiträge: 20
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Hallo,
heute kam das Schreiben des Finanzamtes. Ich habe jetzt eine Steuernummer zugeteilt bekommen für Umsatzsteuer und Gewinnermittlung nach §4Abs.3EStG. Die Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit lautet: Erbringung s. Juristisch. Dlg. gew. Ist das so richtig? Ich habe das gefühl, dass mein Steuerberater das auch nicht so ganz genau weiss! Viele Grüße Steffi |
21.07.2021, 13:41 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
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§ 4 Abs. 3 EStG ist richtig, die Einnahme-Überschussrechnung, sog. Trinkhallenbuchführung.
Die Abkürzung heißt wohl „sonstige juristische Dienstleistungen.“. Ob gew für gewerblich steht, weiß ich nicht. Das wäre aber falsch, siehe unter: https://www.reguvis.de/betreuung/wik...chtliche_Seite
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21.07.2021, 20:19 | #6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
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Hi Stefanie,
Zitat:
Vermutlich gibt es dort nicht den Begriff "Berufsbetreuer", deshalb wurde der nächste passende Oberbegriff gewählt. Ich würde den Steuerberater anrufen oder ihm den Brief des Finanzamtes zukommen lassen und ihm sagen/ schreiben, dass er die Bezeichnung im Formular/ in den Stammdaten in Berufsbetreuer ändern und das "gew" für "gewerblich" in "s" für "selbstständige Tätigkeit" (= nicht gewerblich) umschlüsseln soll. |
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22.07.2021, 08:01 | #7 |
Moderator
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