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Finanzamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin ganz neu im Forum und finde mich noch nicht so zurecht hier. Von daher stelle ich hier ...


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Alt 17.04.2021, 14:11   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.04.2020
Ort: Lübeck
Beiträge: 20
Standard Finanzamt

Hallo, ich bin ganz neu im Forum und finde mich noch nicht so zurecht hier.
Von daher stelle ich hier einmal meine Frage. falls es dazu schon Themenstränge gibt, wäre ich über eine Info, wie ich sie finden kann, dankbar.
Also, ich hab am 15.3.21 nebenberuflich die Berufsbetreuung gestartet und mir auch den Gewerbeschein geholt, wie man das ja machen soll.
Nun habe ich Post vom Finanzamt bekommen, dass ich mich bei Elster anmelden und so einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen soll.
Ich will mich da aber gar nicht anmelden. Erstens lasse ich alles über einen Steuerberater laufen, zweitens sind Betreuer doch eigentlich umsatzsteuerbefreit, oder etwa nicht?
StefanieDen ist offline  
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Alt 17.04.2021, 17:48   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin


Es muss ja nicht um die Umsatzsteuer gehen. Es könnte auch die Gewerbesteuer sein, weil Du ein Gewerbe angemeldet hast. Von der Gewerbesteuer sind wir aber auch befreit.


Wenn Du schon einen Steuerberater hast, dann teile ihm doch mit, was das FA Dir geschreben hat und er/sie soll sich darum kümmern.

Als Berufsbetreuer*in ist das Delegieren von Aufgaben, die man delegieren kann, die erste Übung in der man sich fit machen sollte.
Warum solltest Du Dich mit dem FA abeseln...?


MfG


Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.04.2021, 18:57   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,773
Standard

Hallo, es dürfte um die selbstständigen Einkünfte im Einkommensteuerrecht gehen. Da gibt es ja auch (künftig) Vorauszahlungen. Allerdings: wenn du auch Verfahrens- oder Nachlasspflegschaften führen willst: die sind grundsätzlich weiter umsatzsteuerpflichtig. Es sei denn, du wählst ggü dem FA ausdrücklich die USt-Befreiung als Kleinunternehmerin (§ 19 UStG). Aber das alles kann natürlich dein Steuerberater veranlassen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 21.07.2021, 13:16   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.04.2020
Ort: Lübeck
Beiträge: 20
Standard

Hallo,
heute kam das Schreiben des Finanzamtes.
Ich habe jetzt eine Steuernummer zugeteilt bekommen für Umsatzsteuer und Gewinnermittlung nach §4Abs.3EStG.
Die Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit lautet:
Erbringung s. Juristisch. Dlg. gew.

Ist das so richtig?
Ich habe das gefühl, dass mein Steuerberater das auch nicht so ganz genau weiss!
Viele Grüße
Steffi
StefanieDen ist offline  
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Alt 21.07.2021, 13:41   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,773
Standard

§ 4 Abs. 3 EStG ist richtig, die Einnahme-Überschussrechnung, sog. Trinkhallenbuchführung.

Die Abkürzung heißt wohl „sonstige juristische Dienstleistungen.“. Ob gew für gewerblich steht, weiß ich nicht. Das wäre aber falsch, siehe unter: https://www.reguvis.de/betreuung/wik...chtliche_Seite
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 21.07.2021, 20:19   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
Standard

Hi Stefanie,

Zitat:
Zitat von StefanieDen Beitrag anzeigen
Die Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit lautet:
Erbringung s. Juristisch. Dlg. gew.
wenn Dein Steuerberater Deine Daten in seiner Software anlegt, muss er einen sog. Branchenschlüssel vergeben. Dieser wird dann in den Stammdaten hinterlegt und automatisch in sämtliche Formulare, Anträge und Briefe übernommen.

Vermutlich gibt es dort nicht den Begriff "Berufsbetreuer", deshalb wurde der nächste passende Oberbegriff gewählt.

Ich würde den Steuerberater anrufen oder ihm den Brief des Finanzamtes zukommen lassen und ihm sagen/ schreiben, dass er die Bezeichnung im Formular/ in den Stammdaten in Berufsbetreuer ändern und das "gew" für "gewerblich" in "s" für "selbstständige Tätigkeit" (= nicht gewerblich) umschlüsseln soll.
Safima ist offline  
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Alt 22.07.2021, 08:01   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,773
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Das dürfte das richtige sein:

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