Dies ist ein Beitrag zum Thema Anmeldung Finanzamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe schon seit ein paar Jahren ein Kleinunternehmen angemeldet.....
Eingetragen ist mein Gewerbe als Pflegesachverständigenbüro...
Darüber laufen meine ...
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26.04.2021, 20:11 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 22.06.2012
Ort: Saarland
Beiträge: 28
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Anmeldung Finanzamt
Hallo, ich habe schon seit ein paar Jahren ein Kleinunternehmen angemeldet.....
Eingetragen ist mein Gewerbe als Pflegesachverständigenbüro... Darüber laufen meine Einkünfte als Verfahrenspflegerin und meine ehrenamtlichen Betreuungen.... Reicht dieses auch für meine zukünftigen Berufsbetreuungen aus ? Natürlich wenn ich unter 15000 Euro bleibe.... |
26.04.2021, 21:55 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Die Betreuungen (alle) und Verfahrenspflegschaften sind keine Einnahmen aus Gewerbe, sondern aus (sonstiger) selbständiger Tätigkeit. Also Anlage S, nicht Anlage G.
Ich empfehle 2 getrennte Berechnungen, am einfachsten sollten die Sachen auch über 2 verschiedene Girokonten laufen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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