Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Interessenskonflikt?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Interessenskonflikt? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Forumler, ich habe wieder mal eine Frage. Ich bin ja wie man in anderen Beiträgen schon lesen kann ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 05.05.2021, 13:58   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
Standard Interessenskonflikt?

Hallo liebe Forumler,

ich habe wieder mal eine Frage. Ich bin ja wie man in anderen Beiträgen schon lesen kann angehender Betreuer. Zur Zeit führe ich beruflich einen Besuchsdienst für Betreute (seit 2017). Meine Auftraggeber sind rechtliche Betreuer.

Wenn ich dann irgendwann in Zukunft als rechtlicher Betreuer bestellt worden bin, kann ich dann den Besuchsdienst weiter als Inhaber führen?

a) wenn es die Betreuten anderer rechtlicher Betreuer sind
b) wenn es später meine eigenen Betreuten sind

Ich würde diesen Geschäftszweig, den ich mir solange aufgebaut habe nicht zerstören wollen, kann ich das Unternehmen in der Familie weitergeben oder bestünde hier auch ein Interessenskonflikt?

Wenn dem so wäre, muss ich versuchen, mein Unternehmen - schweren Herzens - in fremde Hände abzugeben.

Danke für all eure Hilfe!
NeuerBetreuer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2021, 15:39   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
b) wenn es später meine eigenen Betreuten sind
Dann auf keinen Fall, du darfst. nicht in doppelter Funktion tätig sein.


Zitat:
a) wenn es die Betreuten anderer rechtlicher Betreuer sind
Da wahrscheinlich schon aber es hätte ein sehr sehr starkes Geschmäckle. Wenn ich ehrlich bin würde ich die Finger davon lassen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2021, 15:55   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
Standard

Danke dir für deine Antwort.

Dann bleibt nur noch die Frage nach der Abgabe des Unternehmens in die Familie oder es wegzugeben oder aufzuhören.
NeuerBetreuer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2021, 16:51   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Siehe dazu §1795 BGB und §181 BGB, da klärt sich ein Teil deiner Fragen schon selbst.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2021, 17:08   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
Standard

Hallo agw, danke für deine Antwort.

Wenn ich jedoch den §1795 BGB richtig deute, geht es um Verwandte gerader Linie, dass heisst in der Theorie könnte man das Unternehmen an Bruder oder Onkel abgeben, damit es wenigstens irgendwie der Familie erhalten bleibt und wäre somit kein In-sich-Geschäft oder irre ich mich.

Ich möchte hier nichts falsch machen und danke für eure Ratschläge
NeuerBetreuer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2021, 18:19   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

So schwer es dir sicher fällt dein bisheriges Geschäft an Unbekannte abzugeben male ich trotzdem den Teufel an die Wand.


Angenommen du lebst seit längerem in einer mittelgrossen Stadt und übergibst dein bisheriges Geschäft an Verwandte und wirst Berufsbetreuer.


Irgendwer bei deiner Kundschaft ist mit dir unzufrieden und es gibt Streit. Das kommt ja öfter vor.

Was denkst du was als Erstes auf die Platte kommt?
In Hessen sagt man dann: ma waas es net, ma munkelts bloss.


Gerüchte reichen oft aus um jemand das Genick zu brechen oder ihn dauerargwöhnisch anzusehen.


Für Betreuer mit Sicherheit nicht prickelnd und glaube nicht dass erste Linie, zweite Linie so etwas dann stoppen könnte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2021, 21:05   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 48
Standard

Das wird nicht passieren, ich mache mir mehr Sorgen um rechtliches.

Bsp: Mein Bruder führt den Besuchsdienst und ich möchte ihm einen Auftrag geben für einen meiner Betreuten. Das macht mir momentan den größten Kopfschmerz, dass das Amtsgericht dann denken könnte, das hier was arges passiert, was aber nicht der Fall ist sondern nur die Erbringung der Dienstleistung.

Sollte ich lieber Abstand nehmen von so etwas? Da ich die Firma aufgebaut habe inkl. aller Strukturen und Mitarbeitern, weiss ich, dass gute Arbeit geleistet wird und ich da weiterhin vertrauen kann.
NeuerBetreuer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2021, 12:07   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Hallo, der § 1795 BGB (iVm § 181 BGB) trifft bei Verwandten in der Seitenlinie bzw Verschwägerten zwar nicht zu. Man kann aber von einem Interessenkonflikt nach § 1796 BGB ausgehen. Man sollte die konstruktion ggü dem Betreuungsgericht (und der Betreuungsbehörde) offen legen (ist ab 2023 eh vorgeschrieben) und für diejenigen eigenen Betreuten, die davon betroffen sind, für Angelegenheiten dieses Vertragsverhältnisses die Bestellung eines Ergänzungsbetreurs (§ 1899 Abs. 4 BGB - rechtliche Verhinderung - beantragen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2021, 13:22   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.02.2021
Ort: SH
Beiträge: 23
Standard

Hallo NeuerBetreuer,

das finde ich ja spannend, ich bin nämlich in einer ähnlichen Situation.

Kannst Du nicht einfach auf Auftragsvergaben an das eigene Unternehmen bzw. das Deiner Verwandten/Bekannten verzichten?

Mir wurde in der Betreuungsbehörde im Kennlerngespräch "nahegelegt", dass ich mir auf keinen Fall in der Eigenschaft als Betreuer die von mir Betreuten selber in meinem Unternehmen "zuspielen" darf.

Das ist für mich absolut verständlich, hindert mich doch aber nicht, beide Tätigkeiten zu betreiben, nur eben ohne einen Vorteil (mit Beigeschmack) zu erhalten.

Dein eigener Besuchsdienst läuft doch anscheinend auch bisher ohne Deine Betreuer-Tätigkeit, Du wirst doch nur ein Betreuer mehr sein, der Dich eben nicht beauftragt, wie vielleicht jetzt schon manch anderer Betreuer Dich ebenfalls nicht beauftragt.

Ich habe selbst das "Problem", das viele Betreuer meiner Umgebung meine Dienstleistung gar nicht kennen und mich deshalb nicht vermitteln können.
Flint ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2021, 13:54   #10
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Im Fall von Anwälten als Berufsbetreuer scheint das aber kein Problem zu sein. Wenn die ihren Betreuten z.B. vor Gericht vertreten, rechnen sie zusätzlich zur Monatspauschale noch die Anwaltsgebühren ab, wenn sie den Fall übernehmen. Oder?

Geändert von HorstD (06.05.2021 um 14:58 Uhr)
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39