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Heimaufnahme bei dementen Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimaufnahme bei dementen Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von mimi91 [*]sind die Nachbarn oder einer der Nachbarn bei der PK als Pflegeperson gemeldet? Ja, sind gemeldet. ...


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Alt 30.05.2021, 17:21   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.11.2020
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Beiträge: 37
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
[*]sind die Nachbarn oder einer der Nachbarn bei der PK als Pflegeperson gemeldet?
Ja, sind gemeldet. Ich dachte nur immer, dass das Pflegegeld immer an die pflegebedürftige Person gezahlt wird und diese dann das Geld weiterleiten "könnte"


Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
[*]du schreibst, er hatte einen Bruch, ich weiss nicht, wie bei euch die Lage ist, aber hier wird jeder, egal wie alt, wenn irgend rehafähig, in die geriatrische Reha geschickt
Hmm, ich hab dazu eigentlich keine Info. Ich weiß nur durch die Pflegepersonen, dass sie ihn wenigstens in die Kurzzeitpflege geben wollten, doch weil sie keine Kontovollmacht hatten, wurde er nicht aufgenommen.
JaBiCb ist offline  
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Alt 30.05.2021, 17:34   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.11.2020
Ort: Brandenburger Raum
Beiträge: 37
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Wenn es um das Geld geht: Er hat ja reichlich was an Einkommen.
Zumindest von daher sollten 2x 500,00 € im Monat nicht so das Problem sein.

Aber: Wie sieht es mit seiner Geschäftsfähigkeit aus? Steht da etwas drüber in den Gutachten? Wenn ja, dann ist es vielleicht sinnvoll einen EiWi zu beantragen.

Wenn der Betreute nicht mehr selber zur Bank gehen kann, dann solltest Du die Barabhebungen erledigen und nicht mehr jemand anderes. Ich würde zumindest niemand anderes (als den Betreuten) mehr an das Konto lassen. Der Betreute kann ja die Auszahlungsscheine unterschreiben, aber die Nachbarn sollten nicht mehr zur Bank gehen. Meistens sind sie darüber sogar froh, die Abhebungen nicht mehr tätigen zu müssen. Das für die Versorgung nötige Geld mußt Du ihnen dann (gegen Quittung) geben.



Auf jeden Fall ist es sinnvoll zu der vorgefundenen Situation einen (Anfangs-)Bericht an das Gericht zu schreiben und auch aufzuführen, wie Du die Probleme zu regeln gedenkst. Sollte am Gericht jemand damit nicht einverstanden sein, kann er/sie sich ja melden. Vielleicht gibt es ja auch für die eine oder die andere Regelung einen Genehmigungsbedarf.

MfG

Imre
Ok, ich werde das Gutachten beantragen. Wurdet ihr über solche Vorgänge denn zu Beginn der Betreuertätigkeit irgendwie informiert? Ich hab einfach den Beschluss im Briefkasten und weiß eigentlich gar nichts.

Er hat selbst die Kontokarte. Weil er selbst immer zu langsam war, und die Karte dann mehrmals eingezogen wurde, macht das jetzt alles der Nachbar. Sie fahren auf seinen Wunsch zur Bank, der Nachbar geht rein und hebt mit der Karte ab und übergibt im Auto die Scheine. Der Nachbar will das gar nicht so richtig, doch er steht dann wohl schon immer angezogen bereit. Früher war wohl jeden Die und Do Banktag. Als ich ihm versucht habe zu erklären, was ich mache und das ich ihm auch Geld bringen könnte, wurde er sehr ablehnend, sein Geld regelt er alleine bzw. das macht der Nachbar. Und wenn der Nachbar mal nicht fahren will, dann sagt er, er fragt andere ... Die Karte und das Geld hat er in seiner Brusttasche, zeigte er mir, er schläft wohl auch damit.
JaBiCb ist offline  
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Alt 30.05.2021, 21:23   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin



Zitat:
Zitat von JaBiCb Beitrag anzeigen
Wurdet ihr über solche Vorgänge denn zu Beginn der Betreuertätigkeit irgendwie informiert? Ich hab einfach den Beschluss im Briefkasten und weiß eigentlich gar nichts.

In meinem Revier ruft üblicherweise jemand von der BtB oder vom Gericht (RichterIn, wenn's brennt) an und schildert die Situation. Das hat allerdings längst nicht immer mit der Situation zu tun, die dann angetroffen wird...


Dass ein Betreuungsbeschluss einfach so und ohne ankündigung im Briefkasten liegt, kommt hier nicht vor.



Zu dem Betreuten und der Kontokarte:
Wenn der Nachbar eigentlich gar nicht mit dem Betreuten zur Bank fahren will, dann biete dem Betretuen doch an, dass Du ihn dort hin begleitest. Er soll die Kontokarte gerne behalten dürfen.
Ein schönes Argument dafür ist auch, dass Du aufgrund der Vermögenssorge nicht nur von ihm sondern auch noch vom Gericht kontrolliert wirst. Nur zu seiner Sicherheit.

Ihr könnt das Verfahren ja auch schriftlich vereinbaren. Dann hast Du schon mal was für das Gericht, dass Dich bzgl. der Verfügungen mit der Kontokarte entlastet. Und immer schön zur Rechnungslegung, läßt Du den Betreuten bestätigen, dass das auch so gelaufen ist.



So einen (ebenfalls vermögenden) Betreuten hatte ich auch mal und habe das so geregelt. Er wurde ebenso durch Nachbarn und Pflegedienste versorgt, weshalb die regelmäßigen Kontakte zu den Bankterminen lange Zeit die einzigen Kontakte waren. die haben auch ausgereicht, um zu wissen, wie es bei ihm aussieht, wie es ihm geht und : um ein vertrauensvolles Verhältnis aufbauen zu können. Er war durchaus sehr mißtrauisch anderen menschen gegenüber.



MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.05.2021, 21:54   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.03.2021
Beiträge: 23
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Ahoi,

wer nicht ins Heim möchte, der wird auch nicht ins Heim geschickt.

Egal, wie das Ärzte, andere oder ich selbst sehe(n). Auch wenn sich das Leben dadurch verkürzt. Ich kann nur die Vorteile und Nachteile benennen. Insgesamt muss ich jeden Menschen, jede Situation individuell sehen [natürlich in solchen Fällen schauen, inwiefern eine psychologische / psychiatrische Begutachtung im Rahmen einer PBZ sinnvoll wäre, zumal die hier genannten Aggressionen schon deutliche Zeichen sind bzw. eine Demenz schon diagnostiziert wurde]. Danach habe ich eine professionelle Einschätzung und kann diese mit dem Willen meines Gegenüber vergleichen.

Wenn einer mit seinem Nachbarn zur Bank fährt, bitte schön. Wenns der Nachbar mitmacht. Gerne. Alles erwachsene Menschen. Ruhig bestätigen lassen [im Vorfeld / in eigener Rechnung], dass Auszahlungen, Rechnungen, usw. selbst vorgenommen werden. Fährt der Nachbar irgendwann nicht mehr. Pech gehabt. Helfen die Nachbarn irgendwann nicht mehr. Ebenfalls Pech gehabt. Dann kann ich als Betreuer erneut die Vorteile / Nachteile eines Heims benennen. Dafür bin ich ja da, für den Fall der Fälle. Ich bin kein Sozialarbeiter. Ich bin Zuhörer, Beobachter, Vermittler und organisiere. Meistens reicht das ja auch aus, zu wissen, da ist einer wenns drauf ankommt. Ich kann auch Menschen mit meiner Hilfe "überfahren". Jeder Mensch möchte eine Wahl haben. Vornhereine Fremdbestimmung ist doof. Möchte ich auch nicht. Also, ohne fremde Hilfe sieht das alleinige Wohnen schon anders aus [deshalb schaue ich ja hin und wieder bei den Leuten vorbei]. Die Karten werden neu gemischt.

Und so gehts weiter. Was könnten die Vorteile bzgl. eines Pflegegrades sein? Muss ja nicht heißen, dass die damit verbundenen Leistungen in Anspruch genommen werden müssen, aber gut, wenn man könnte. Was könnten die Vorteile einer ABM, einer PBZ oder einer Soziotherapie sein? Alles kann, nichts muss. Das einzige was sein muss, ist darauf vorbereitet zu sein.

Was die Daten- und Faktenlage zu Betreuungsbeginn angeht. Brauche ich i. d. R. nicht. Das ergibt sich von sich selbst. Bei Eilbeschlüssen wegen Dringlichkeit werde ich jedoch von verschiedenen Stellen schon im Voraus "gefüttert".

Naja, nicht immer so einfach.


Grüße!
Lemmy ist offline  
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Alt 31.05.2021, 06:47   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zu deinen Aufgabenkreisen ganz theoretisch, du hast:
Zitat:
Aufenthaltsbestimmung, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aller Art, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden/Versicherungen/Renten- und Sozialleistungsträgern
Es "fehlen" die Wohnungsangelegenheiten. Ohne die bist du im Bezug auf eine evtl. Heimaufnahme eh nicht handlungsfähig.
Du hast hier jetzt ganz viele Tips bekommen die du zunächst einmal abarbeiten solltest- eine Heimaufnahme ist erst mal nicht in Sicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.05.2021, 17:38   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.11.2020
Ort: Brandenburger Raum
Beiträge: 37
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du hast hier jetzt ganz viele Tips bekommen die du zunächst einmal abarbeiten solltest- eine Heimaufnahme ist erst mal nicht in Sicht.

Ja, das stimmt! Vielen Dank dafür an alle, die mir geantwortet haben!


Ich habe bereits gestern ein Fax an das Gericht geschickt und hatte bereits heute früh das Gutachten per Mail. Demnach ist er geschäftsunfähig und immer wieder in verwirrten Zuständen, wo er selbst die Nachbarn nicht mehr erkennt und aus Ängsten bzw. Verkennung der Situation sich selbst im Schlafzimmer einschließt - deshalb kam es bereits zu einem Feuerwehreinsatz. Bereits im Gutachten war fraglich, ob er zuhause ausreichend versorgt ist.

Jetzt habe ich ein anderes Hintergrundwissen und kann die ganzen Tipps in Ruhe bearbeiten. Danke!
JaBiCb ist offline  
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Alt 31.05.2021, 18:44   #17
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.03.2021
Beiträge: 23
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Zitat:
Zitat von JaBiCb Beitrag anzeigen

Ja, das stimmt! Vielen Dank dafür an alle, die mir geantwortet haben!


Ich habe bereits gestern ein Fax an das Gericht geschickt und hatte bereits heute früh das Gutachten per Mail. Demnach ist er geschäftsunfähig und immer wieder in verwirrten Zuständen, wo er selbst die Nachbarn nicht mehr erkennt und aus Ängsten bzw. Verkennung der Situation sich selbst im Schlafzimmer einschließt - deshalb kam es bereits zu einem Feuerwehreinsatz. Bereits im Gutachten war fraglich, ob er zuhause ausreichend versorgt ist.

Jetzt habe ich ein anderes Hintergrundwissen und kann die ganzen Tipps in Ruhe bearbeiten. Danke!

... solche wirklich relevanten Infos sollten schon durch die Betreuungsbehörde u. o. das Betreuungsgericht im Vorfeld kommuniziert werden. Bei uns ist das Usus.



Naja, dann los ...


Grüße!
Lemmy ist offline  
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Alt 31.05.2021, 21:27   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Hallo JaBiCb,


nichts für ungut, aber hast du vorher nicht wenigstens eine Fortbildung gemacht, wie Betreuungsrecht so ungefähr funktioniert?


1. 1898 Abs. 2 BGB darf nur zum Betreuer bestellt werden, wer zugestimmt hat. Ich weiß nicht, was das für ein Sauladen ist, aber ohne vorher gefragt zu werden geht eigentlich nix!

2. Bitte um ein Verpflichtungsgespräch beim Rpfl! Wegen Genehmigungspflichten, Vermögensverzeichnis etc.

3. Du hast ein Recht auf Akteneinsicht gem. §13 FamFG. Bitte um Übersendung relevanter Dinge, GA und Bericht der BtB, vielleicht senden sie es zu. Sonst vor Ort gehen und gucken.

Viel Erfolg :-)
Forenfuchs ist offline  
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Alt 01.06.2021, 07:37   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Da schliesse ich mich Forenfuchs unbedingt an. Neben deiner tatsächlichen Baustelle, nämlich dem alten Herren, solltest du unbedingt den Umstand aufklären, das dir einfach Beschlüsse ohne vorherige Info und Nachfrage zugesandt werden.

Deinen Worten nach ist das bei dir die Regel. Wirst du am Ende versehentlich als Behördenbetreuer geführt?
Ist in den Beschlüssen eine berufliche Führung vermerkt? Schau da dringend mal nach!

Wenn ich richtig lese hast du weiterhin deinen Hauptjob. Liegt die Genehmigung für den "Nebenjob" vor?


Zitat:
Zur Zeit werden bei uns keine persönlichen Anhörungen durch das Gericht gemacht. Die meisten Betreuungen kamen über Eilantrag beim Krankenhaus und da wurde auf persönliche Anhörung verzichtet. Selbst die Betreuungsbehörde darf nicht rausgehen und ruft maximal auf Station an und redet wenn möglich per Telefon mit der Person.
Entschuldigung die dumme Frage aber wie sollte das gehen? Corona gibts jetzt seit 15 Monaten und nachdem die telefoischen Anhörungen als nicht rechtmässig verworfen wurden gehen Richter, Behördenmitarbeiter usw. unter grösstmöglicher Vermummung raus und führen die vorgeschriebenen Anhörungen durch. Gerade bei Unterbringungen kann keinesfalls darauf verzichtet werden.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 01.06.2021, 07:39   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Zitat:
Zitat von JaBiCb Beitrag anzeigen
Zur Zeit werden bei uns keine persönlichen Anhörungen durch das Gericht gemacht. Die meisten Betreuungen kamen über Eilantrag beim Krankenhaus und da wurde auf persönliche Anhörung verzichtet. Selbst die Betreuungsbehörde darf nicht rausgehen und ruft maximal auf Station an und redet wenn möglich per Telefon mit der Person.
Ist das in anderen Städten auch üblich? Fanden seit März 2020 keine Anhörungen statt?


Gerade bei Einrichtung der Betreuungen gab es aus meiner Sicht kaum Einschränkungen. Bei Betreuungsverlängerungen gab es Terminverschiebungen, aber auch die finden schon wieder statt (in größeren Räumen, unter den üblichen Hygieneauflagen und und und).
Dass man so lange im absoluten AUsnahmezustand ist, finde ich wirklich erschreckend. Wie handhaben die es enn zB bei Unterbringungen? Auch vom Schreibtisch aus?



Gutachten bekommt man bei uns auch nicht automatisch mitgeschickt,kommt auf den Richter an, aber auf Nachfrage eigentlich immer (mal schneller, mal dauerts länger)
aprilapril ist offline  
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