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Heimaufnahme bei dementen Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimaufnahme bei dementen Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Dem Sauladenvorwurf kann ich mich nur anschließen. Da nützen offenbar auch zig BgH-Entscheidungen zur Anhörung nichts, vor allem, wenn weder ...


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Alt 01.06.2021, 10:40   #21
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Dem Sauladenvorwurf kann ich mich nur anschließen. Da nützen offenbar auch zig BgH-Entscheidungen zur Anhörung nichts, vor allem, wenn weder Betreuer noch Betreuungsbehörde Beschwerde einlegen (siehe mal hier die letzten Entscheidungen: https://www.reguvis.de/betreuung/wik...g_zur_Anhörung)

Allerdings: „zugeschickt“ wird außer dem Beschluss und dem Betreuerausweis normalerweise nichts. Die Akteneinsicht muss in den Gerichtsräumen stattfinden, nur für Behörden und Anwälte gibts Ausnahmen, siehe § 13 FamFG. Am besten Besuch vereinbaren und alle Akten benennen, in denen du Gutachten und Sozialbericht noch nicht hast. Kannst ja vorab darum bitten, dass die Sachen schon mal kopiert werden.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 01.06.2021, 10:45   #22
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Zitat:
Zitat von JaBiCb Beitrag anzeigen
Ja, sind gemeldet. Ich dachte nur immer, dass das Pflegegeld immer an die pflegebedürftige Person gezahlt wird und diese dann das Geld weiterleiten "könnte"
Die Pflegekasse kontrolliert den Verbleib zwar üblicherweise nicht (wegen mangelnder Kapazität), aber das Geld ist natürlich zur Finanzierung der Pflege bewilligt. Wenn man es stattdessen versäuft, begeht man in mehrerer Hinsicht Sozialleistungsbetrug. Zumal man dann ja offenbar gar nicht (mehr) pflegebedürftig ist, was man nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I hätte mitteilen müssen.
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Horst Deinert

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Alt 01.06.2021, 12:59   #23
Forums-Geselle
 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo !

In unserem Gerichtsbezirk wurden coronabedingt Terminsachen sogar abgesagt und vertagt, wenn eine persönliche Anhörung des Betreuten durch den Betreuungsrichter nicht möglich gewesen ist, weil beispielsweise in dem entsprechenden Pflegeheim ein Verdacht auf Corona bestanden hat.

Es wurde zu keiner Zeit von einer persönlichen Anhörung in Form von einem fehlenden oder nur telefonischen Kontakt abgesehen.

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 02.06.2021, 20:14   #24
Forums-Azubi
 
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Hallo JaBiCb,
nichts für ungut, aber hast du vorher nicht wenigstens eine Fortbildung gemacht, wie Betreuungsrecht so ungefähr funktioniert?


1. 1898 Abs. 2 BGB darf nur zum Betreuer bestellt werden, wer zugestimmt hat. Ich weiß nicht, was das für ein Sauladen ist, aber ohne vorher gefragt zu werden geht eigentlich nix!

2. Bitte um ein Verpflichtungsgespräch beim Rpfl! Wegen Genehmigungspflichten, Vermögensverzeichnis etc.
Also: wie schon geschrieben habe ich mich im Oktober beworben. Betreuungsbehörde freute sich, weil ich mit verwahrlosten Haushalten etc. schon durch die Arbeit vertraut war/bin. Ich wusste dann nicht wie und wann es losgeht. Ich dachte auch, ich werde noch zum Gericht eingeladen. Dem war aber nicht so. Einer meiner ersten Betreuten kam durch Anruf vom Krankenhaus - da bin ich aus allen Wolken gefallen. Wusste von nichts und das Krankenhaus hatte den Beschluss schon per Fax bekommen.
JaBiCb ist offline  
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Alt 02.06.2021, 20:27   #25
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.11.2020
Ort: Brandenburger Raum
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Da schliesse ich mich Forenfuchs unbedingt an. Neben deiner tatsächlichen Baustelle, nämlich dem alten Herren, solltest du unbedingt den Umstand aufklären, das dir einfach Beschlüsse ohne vorherige Info und Nachfrage zugesandt werden.

Deinen Worten nach ist das bei dir die Regel. Wirst du am Ende versehentlich als Behördenbetreuer geführt?
Ist in den Beschlüssen eine berufliche Führung vermerkt? Schau da dringend mal nach!
Bei der Hälfte war es jetzt so, dass ich vorher keine Info hatte. Ich werde seit der 1. Betreuung als Berufsbetreuer geführt.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wenn ich richtig lese hast du weiterhin deinen Hauptjob. Liegt die Genehmigung für den "Nebenjob" vor?
Ja, das habe ich vorab abgeklärt. Es soll auch nicht für immer so sein. Will dann Stück für Stück mit den Stunden runtergehen.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Entschuldigung die dumme Frage aber wie sollte das gehen? Corona gibts jetzt seit 15 Monaten und nachdem die telefoischen Anhörungen als nicht rechtmässig verworfen wurden gehen Richter, Behördenmitarbeiter usw. unter grösstmöglicher Vermummung raus und führen die vorgeschriebenen Anhörungen durch. Gerade bei Unterbringungen kann keinesfalls darauf verzichtet werden.
Ich habe jetzt mal den Text aus einem Beschluss kopiert: Die Entscheidung ergeht ohne persönliche Anhörung der Betroffenen.
Aufgrund der vorhandenen Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 hat das Gericht zum Schutz der Betroffenen, der weiteren Verfahrensbeteiligten, weiterer notwendig einbezogener Dritter und des Gerichts von der persönlichen Anhörung der Betroffenen abgesehen. Diese Entscheidung beruht auf einer Anwendung der SS 278 Abs. 4, 319 Abs. 3, jeweils i.V.m. 34 Abs. 2 FamFG in ausweitender Auslegung durch Anwendung des S 291 ZPO und einer analogen Anwendung des S 420 Abs. 2 FamFG. Das Gesetz sieht den Schutz der Betroffenen vor einer gravierenden Schädigung seiner Gesundheit durch die Anhörung in SS 278 Abs. 4, 319 Abs. 3 FamFG vor. Diese Normen ermöglichen in Verbindung mit S 34 Abs. 2 FamFG das Unterbleiben der persönlichen Anhörung einer Betroffenen, wenn hiervon erhebliche Nachteile für ihre Gesundheit zu besorgen sind und dies durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wurde. Die geforderten erheblichen Nachteile für die Gesundheit der Betroffenen durch eine Anhörung bestehen in der Infektion mit dem umgangssprachlich sogenannten Corona-Virus. Eines Gutachtens zum

Nachweis der Gefährdungen bedurfte es insoweit nicht, da es sich um eine allgemeinkundige Tatsache handelt, dass jeder persönliche Kontakt das Risiko der Verbreitung des Virus mit sich bringt. Zum anderen hat das Gericht auch gemäß S 420 Abs. 2 FamFG analog von der persönlichen Anhörung abgesehen, da mit dem persönlichen Kontakt im Rahmen der Anhörung ebenfalls eine Gefährdung für das Gericht verbunden gewesen wäre. Der Gesetzgeber hat die Situation der Infektionsgefahr im Betreuungsverfahren nicht geregelt, sie aber für die Freiheitsentziehung nach dem Infektionsschutzgesetz in S 420 Abs. 2 FamFG einer Regelung zugeführt. Da die Gefährdungslage identisch ist und es insoweit eine planwidrige Lücke im Betreuungsverfahren gibt, ist diese Norm analog anzuwenden (Keidel-Giers, 20. Aufl., 2019,
S 278, Rz. 23; Bahrenfuss-Grotkopp, S 319, Rz. 29f.). Die Anhörung wird nicht nachgeholt.
JaBiCb ist offline  
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Alt 02.06.2021, 21:36   #26
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin


Der Beschlusstext ist doch wirdlich was für Juristen und Leuten, die damit Gesetzes- und Beschlusstexten viel Erfahrung haben.


Ich würde hier gerne eine Würdigung des Beschlusstextes lesen. Insbesondere zu der Frage, ob damit ein wichtiges Recht der zu Betreuenden einfach so mal eben oder tatsächlich fundiert aus den Angeln gehoben wurde.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.06.2021, 01:10   #27
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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So etwas geht gar nicht. Auch in Zeiten von Covid kann keinesfalls auf eine persönliche Anhörung verzichtet werden und in Unterbringungssachen schon mal überhaupt nicht. Der BGH würde dem Betreuungsrichter diesen Beschluss um die Ohren hauen wenn er den Fall vor die Füße bekäme.



Es gab mal einen Extremfall, da hat der Gesetzgeber in Thüringen gepennt mit der Folge, dass auch der Betreuungsrichter selbst nach Anhörung des Betreuten im Pflegeheim in zweiwöchige Quarantäne hätte gehen müssen. Da hat dann der Richter gesagt, unter den Umständen führt er keine Anhörung durch, wenn er danach zwei Wochen nicht mehr aus dem Haus darf. Das ist dann ein Sonderfall, wo ein Verzicht der Anhörung zwar suboptimal, aber unter Abwägung der Umstände in Ordnung sein dürfte. Ansonsten aber sehe ich absolut keinen Grund, auf die Anhörung zu verzichten, abgesehen vom anscheinend vom Gesetzgeber so gewollten (m. E. verfassungsrechtlich hochproblematischen) Fall, dass akut infizierte Betreute auf ihre Anhörung verzichten müssen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 05.06.2021, 13:05   #28
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Hallo,
ihr könnt Rechtsprechung bei HorstD nachlesen: https://www.reguvis.de/betreuung/wik...gen_und_Corona

Der Quatsch mit analoger Anwendung des §420 FamFG als Regelungslücke ist längst durch den BGH abgefrühstückt worden und genügt als Rechtfertigung NICHT aus.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, da die Rechte des Betr. nicht ausreichend gewährt wurden - insbesondere, da nicht mal geplant ist, die Anhörung nachzuholen.

JaBiCb, ich kann dir nur dringend raten, dich mit der Betreuungsbehörde in Verbindung zu setzen was der Schwachsinn soll, dich einfach ohne Info vorzuschlagen. Wie gesagt, auch das ein Verstoß gegen das Gesetz, §1898 Abs. 2 BGB, gegen den DU jederzeit Beschwerde einlegen kannst. Du musst nichts machen, was du nicht zugesagt hast. Das ist von Behörde oder Gericht extrem schlechter Stil!
Forenfuchs ist offline  
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