Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuerberater im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Das sagt ja keiner, dass du einen Steuerberater nehmen musst.
Wer`s kann und Lust hat, macht es selbst. Die anderen ...
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15.06.2021, 09:53 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das sagt ja keiner, dass du einen Steuerberater nehmen musst.
Wer`s kann und Lust hat, macht es selbst. Die anderen gehen halt zum Steuerberater.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
15.06.2021, 09:56 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Ok, wenn man umsatzsteuerfreie und -pflichtige Einkünfte hat, wirds sehr unübersichtlich. Ob man Betriebsausgaben jeweils komplett dem einen oder anderen Teil zuordnen kann (was ja dann wiederum heißt, dass man bei den Betriebskosten (im Sinne des ESt-Rechtes) entweder den Brutto- oder den Nettobetrag anzuseten hat - oder ob die Ausgabe anteilig auf die verschiedenen Einnahmen zu verteilen ist, das kriegt wirklich nur ein Steuerberater hin.
Wenn man so was nicht hat, gehts auch ohne. Als selbstständiger Berufsbetreuer muss man ja nicht bilanzieren. Es reicht ja die Trinkhallenbuchführung (Einnahme-Überschussrechnung). Aber das macht auch Arbeit. Also Zeit, in der man nichts anderes tun kann. Da ist es auch ein Rechenexempel. Ich würde mal die Kollegen vor Ort fragen; vielleicht gibts da ja einen Steuerberater, der schon für andere Berufsbetreuer tätig ist und von daher die Materie schon kennt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.06.2021, 10:15 | #13 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Man muss die umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Umsätze nicht einzeln auseinander dividieren um die jeweils gezahlte Umsatzsteuer zu ermitteln.
Es reicht den Finanzamt, wenn man ermittelt wieviel Prozent der Umsätze USt-frei und USt-pflichtig waren, entsprechen muss man dann den ermittelten Wert (z.B. 85 % USt-freie Umsätze) einsetzen. Man kann dann auch nur 15% der gezahlten USt als Vorsteuer abziehen. |
16.06.2021, 10:28 | #14 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Also ich mache meine Steuererklärung selber, zumal ich (leider) auch über keine Millionenbeträge oder komplizierte Geldanlagen verfüge.
Mittels einer ordentlichen Steuersoftware ist dies m.E. recht easy, auch weil die Umsatzsteuer für mich keine Thema ist. Gut, man muss natürlich seine Belege übersichtlich ordnen und möglichst zeitnah die betr. Einträge vornehmen. Meine erste Steuererklärung als Betreuer habe ich vorsorglich von einem Steuerberater prüfen lassen. Dieser sagte dann, dass alles o.k. sei. Man sollte sich für das Thema aber schon auch ein wenig interessieren. Aber schließlich geht es ums eigene Geld, da kann man ja etwas Zeit investieren. Finde das Thema auch spannend und via Internet gibt es auch tolle Info-Seiten zu finden. Das Aneignen der betr. Kenntnisse ist m.E. im Normalfall auch nicht schwieriger als unser täglich Brot im Sozial- und Betreuungsrecht Aber ich kann natürlich auch verstehen, dass es wohl besser ist, bei nicht vorhandener Affinität zum Thema, die Hilfe von Fachleuten in Anspruch zu nehmen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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17.06.2021, 07:54 | #15 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
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Zitat:
Bei den Betriebsausgaben, die Du direkt mit einer der Einnahmen in Verbindung bringen kannst, buchst Du mit Vorsteuerschlüssel, die, die Du nicht aufteilen kannst, packst Du auf ein Konto, buchst jeweils mit und ohne Vorsteuerschlüssel und ziehst die Vorsteuer dann prozentual im Verhältnis der Einnahmen mit und ohne Umsatzsteuer. |
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21.06.2021, 12:45 | #16 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Zitat:
Bei Elster habe ich solch eine Eingabemöglichkeit noch gar nicht gesehen. Oder teilst du das dann per Anschreiben an das Finanzamt mit? Wenn man umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Umsätze hat, kann man doch trotzdem nicht für die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze zum Kleinunternehmertum optieren, oder? Da man ja nur eine Steuernummer hat, laufen doch dann quasi alle Einnahmen über die eine Steuernummer und man muss trotzdem den Vorsteuerabzug vornehmen? Einfacher wäre es hier ja, wenn man das splitten könnte und dann selbst wählen könnte, ob man vorsteuerabzugsberecht ist oder nicht. VG |
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21.06.2021, 18:42 | #17 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Ich denke, dass es am sinnvollsten ist, telefonische Rücksprache mit der zuständigen Mitarbeiterin beim Finanzamt aufzunehmen.
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22.06.2021, 07:25 | #18 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Ich lasse mich generell steuerlich beraten und meine Erklärung lasse ich auch vom StB machen. Sehr gut investiertes Geld.
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