Dies ist ein Beitrag zum Thema Angebliche Verlobte hält persönliche Papiere zurück im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Die Rechtsprechung ist sich weitgehend einig, dass im Hinblick auf das durch Art. 13 GG garantierte Grundrecht auf Unverletzlichkeit ...
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09.06.2021, 11:16 | #11 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Hallo Michaela, dein Denkfehler liegt im fett gedruckten. Zitat:
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09.06.2021, 11:40 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Hallo, der vermeintliche Widerspruch ist keiner. Im Lexikon gehts um die Frage, wie bei einem entgegenstehenden Willen zu verfahren sei. Nicht darum, wenn ein solcher nicht (mehr) besteht. Aber danke für den Hinweis. Die Textstelle werde ich im Hinblick auf diese Diskussion ergänzen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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persã¶nliche papiere, schlã¼sselã¼bergabe |
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