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Angebliche Verlobte hält persönliche Papiere zurück

Dies ist ein Beitrag zum Thema Angebliche Verlobte hält persönliche Papiere zurück im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Die Rechtsprechung ist sich weitgehend einig, dass im Hinblick auf das durch Art. 13 GG garantierte Grundrecht auf Unverletzlichkeit ...


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Alt 09.06.2021, 11:16   #11
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Die Rechtsprechung ist sich weitgehend einig, dass im Hinblick auf das durch Art. 13 GG garantierte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen auch vom Betreuer ohne besondere Erlaubnis des Betreuungsgerichts nicht betreten oder durchsucht werden darf.

Hallo Michaela,
dein Denkfehler liegt im fett gedruckten.



Zitat:
Der Betreute, der keinen aktuellen Willen formulieren kann (und sich med. bedingt außerhalb der Wohnung befindet), hat (jedenfalls so lange das andauert), den „Besitzwillen“ verloren.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 09.06.2021, 11:40   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo Horst, dann verstehe den Eintrag im Betreuungsrechtlexikon aber nicht.
Meiner Meinung nach besagt der das genaue Gegenteil.
Was verstehe ich schon wieder falsch?
Hallo, der vermeintliche Widerspruch ist keiner. Im Lexikon gehts um die Frage, wie bei einem entgegenstehenden Willen zu verfahren sei. Nicht darum, wenn ein solcher nicht (mehr) besteht. Aber danke für den Hinweis. Die Textstelle werde ich im Hinblick auf diese Diskussion ergänzen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Stichworte
persã¶nliche papiere, schlã¼sselã¼bergabe


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