Dies ist ein Beitrag zum Thema Angebliche Verlobte hält persönliche Papiere zurück im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe da mal was ganz sau Blödes. Kurz ins Thema:
Herr H. Unfall bei Verlobten, zu spät Reanimation, Wachkoma, ...
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07.06.2021, 22:00 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.04.2021
Beiträge: 3
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Angebliche Verlobte hält persönliche Papiere zurück
Ich habe da mal was ganz sau Blödes. Kurz ins Thema:
Herr H. Unfall bei Verlobten, zu spät Reanimation, Wachkoma, jetzt Leben unter Beatmung Weaningheim. Angebl. Verlobte und bester Freund machen Riesenaufwand mit Falschaussagen und Lügen im Krankenhaus bis zum Hausverbot. Daraufhin Betreuung durch gesetzlichen Betreuer in alle Aufgabenbereichen. Die Kontaktaufnahme zur Verlobten erfolgte nur über die Handynummer des besten Freundes, ein äußerst eskalierendes Gespräch seitens der Angerufenen mit Ablehnung Betreuung. Weigerung des Schlüsselherausgabe gegenüber Vermieter und mir wegen Corona. Anwältin legt Einspruch gegen Betreuung ein usw. usw. usw. Zusammenfassend eine bis zum Gipfel stinkende Frechheit und Verlogenheit. Beide sind stadtbekannt, sie wird als schwarze Witwe tituliert, beide haben das mieseste Ansehen im Stadtteil. Das ist keine Ãœbertreibung, sondern noch vorsichtig ausgedrückt. Details würden zu lange dauern. Bei der Reanimation ist die Handtasche von ihm liegen geblieben in welcher sich EC-Karte, KK-Karte, PA, FS sowie die Fahrzeugpapiere von fünf Fahrzeugen befinden, sowie ein dickes Schlüsselbund. Im Rahmen der Vermögenssicherung und Wohnungsauflösungen soll alles veräußert werden. Nun kommts, ohne Zulassung 1 kein Verkauf oder Abmeldung der Fahrzeuge, ohne TÃœV-Lizenzen kein Verkauf des E-Fahrzeuge, ohne PA, keine Ummeldung, ohne Schlüssel kein Zugang zur Wohnung, ohne EC-Karte kein Zugriff auf das Konto, ohne KK-Karte keine Info über KK. Gelöst sind Wohnungsschlüssel, Kontozugriff, KK, Rente, AGI. Bei der Bitte um Hilfe vom Amtsgericht bekam ich letztendlich die Aussage, es mittels Zivilprozess zu versuchen. Der Freund entwendet gegen meinen Willen den PKW des Herrn H. ich mache eine Anzeige wegen Diebstahls, die Polizei findet das Fahrzeug vorm Haus des Freundes mitsamt Schlüssel. Begründung: er hätte noch Dinge im Kofferraum. Während der Bestellung bis zur Urkunde vergingen 14 Tage. in dieser Zeit sind mehr als 5000,00€ vom Konto abgehoben worden. Es sind dem Betreuten Schäden in Höhe von mehr als 30.000,00€ (geschätzt) zugefügt worden, teilweise selbstverschuldet, aber immerhin. Und zuletzt finde ich eine Anzahlung für Pferde und keine Behörde kann mir darüber Auskunft geben, ob ein Herr H. Pferde gekauft hat. Name des Verkäufers bekannt über Bank, meldet sich aber nicht. Zum Zeitpunkt der o.g. Vorfälle war ich noch ehrenamtlicher Betreuer ohne Haftpflicht. Nun meine Frage, nach dem meine Wut verraucht ist: Ist das normal so? Hat das schon jemand erlebt? Ist Klagen der einzige Weg? Danke an die, die es gelesen haben, mir geht es jetzt etwas besser . Für die Umlaute kann ich nichts. |
08.06.2021, 07:34 | #2 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zunächst einige Verständnisfragen: Bist du jetzt der gerichtlich bestellte Betreuer für deinen Freund bzw. in welcher Funktion fragst du jetzt hier? Sollte das so sein dann wäre das: Zitat:
Als Betreuer mit dem Betreuerausweis in dem eingetragen sein müsste: Gesundheitssorge und Vermögenssorge bekommst du bei der Bank Auskunft bzw. könntest die Betreuuung eintragen lassen. Das selbe Verfahren bei der KV. Zitat:
Zitat:
Zitat:
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08.06.2021, 12:29 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.04.2021
Beiträge: 3
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Hallo Michaele,
danke für deine Antwort, ich bin nicht der Freund, sondern der gerichtlich bestellte Betreuer und es war mit klar, dass ich die Gesamtsituation nur kurzanreißen konnte. Details sprengen das Forum, denn tgl. kommen neue Dinge dazu. Natürlich habe ich gem. deinen Vorschlägen gehandelt und somit alle Vollmachten an mich gebracht. Geht ja auch nicht anders. Das fehlende Geld kann ich mittels Abhebung durch die Kontoauszüge nachweisen, vor allem den Zeitpunkt des Unfalls bis zum Erhalt der Urkunde, denn danach war Schluss. Ist halt auch die Schuld des Betreuten, wenn er seine Karte und PIN weitergibt. was mich nur so erschüttert ist, dass dir keiner helfen kann. Du must jeden Weg erst ausprobieren. Ich habe heute z.B. eine Stunde mit dem Leiter des Strassenverkehrsamts geredet, um sein Auto stillzulegen. Die kannten diese Situation von Wachkoma, fehlender Zulassung 1 und Betreuer nicht. Erst mit einer eidesstattlichen Erklärung wurde der Wagen stillgelegt. Bei der Pferden, es gibt in ganz Deutschland kein Verzeichnis, in dem diese geführt werden, wenn du es reiten willst oder zum Springen ok, dann von deinem Verein, aber so kannst du Pferde halten wir ein Scheich. Noch nicht mal im Tierseuchenarchiv in Münster. Den Perdeverkäufer bekomme ich nicht, da ich nur sein Bankkonto weiß. Die Bank hat mir geholfen und meine Bitte auf Kontaktaufnahme weitergeleitet. Keine Reaktion. Ich habe einen Anwalt kontaktiert, der das Mandat allerdings ablehnen musste wegen Befangenheit und er riet mir direkt an den Staatsanwalt zu schreiben: "Ich reiche hiermit Klagen wegen des Verdachts bestehender Straftaten gegen mögliche Verdächtige ein". Natürlich mit kompletter Ausstellung der Sachverhalte, man muss auch noch vorsichtig sein, wie man es formuliert. Auf jeden Fall sind wir bei Hausfriedensbruch, Einbruch, Diebstahl, EC-Kartenbetrug Sozialversicherungsbetrug, Verleumdung, üble Nachrede, Nötigung, unerlaubtes Zurückhalten fremden Eigentums (lt Anwalt) Ich wollte dies eigentlich nur mal posten, um aufzuzeigen, wie schnell eine Betreuer so ausufern kann. Vllt findet sich ja jemand wieder, dann gibt das hier als Trostpflaster. Ansonsten geht es wenigstens dem Betreuter gut. Danke |
08.06.2021, 13:29 | #4 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Ganz allgemein:
1. Wenn der eine Anwalt nicht will, dann such dir (fix!) einen anderen. Bei der Menge an Klärungstatbeständen kommst Du alleine nicht weiter. 2. Versuche vom Reagieren zu Agieren zu kommen. Alle Beteiligten einmalig schriftlich mit kurzer Fristsetzung gegen Einschreiben/Rückschein zur Herausgabe der Gegenstände/Nachweise/Schlüssel... auffordern, sonst rechtliche Schritte über Anwalt und das dann auch tun. 3. Hat der Betreute noch Geld und Du damit Handlungsspielraum? Dann lass die Fahrzeuge doch von einem Abschleppdienst sicherstellen. Damit ist ein Missbrauch erstmal verhindert. Falls die Zulassungspapiere in der Wohnung nicht auftauchen Verlustanzeige und Nacherstellung beantragen. Zugang zur Wohnung (wenn denn vom Gericht genehmigt!!!) über Schlüsseldienst, dabei kannst Du gleich den Rest der Bagage per Schlosstausch aussperren. 4. Wenn der erste Frust verraucht ist, dann stelle hier gezielte Fragen. Die sind einfacher zu beantworten.
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--> Das Leben bleibt spannend |
08.06.2021, 20:42 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Dafür braucht man vom Gericht keine Genehmigung, da das Betreten ja nicht gegen den erklärten Willen des Betreuten erfolgt. Zudem ist er ja nicht in der Wohnung, sondern kann dorthin vermutlich nicht zurück kehren. Die "Besitzgewalt" (es gibt ein besseres Wort, das mir leider gerade entfallen ist..) über die Wohnung hat der damit verloren. Also pfeif auf den Schlüssel, tausch lieber das Schloss aus und gut.
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08.06.2021, 21:24 | #6 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es gibt die Gefahr im Verzug der den Zutritt auch ohne ausdrückliche Genehmigung ermöglicht, z.B. weil der Wasserhahn offen steht aber sonst ......?
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08.06.2021, 21:30 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Zum Zugang zu der Wohnung: Rücksprache mit dem Gericht (RichterIn oder RechtspflegerIn oder beiden) halten, grünes Licht holen und dann reingehen und Schloss austauschen. Falls die angebliche Verlobte oder ihr Mäc sich in der Wohnung aufhalten sollten, die Polizei hinzuziehen und die Herrschaften rauskomplimentieren, Hausverbot erteilen und Schloss austauschen. Das kann alles richtig kurzfristig und schnell gehen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.06.2021, 08:27 | #8 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Nach wie vor ist mir unverständlich mit welcher nachgerade Wurschtigkeit das Thema Wohnung bzw. Wohnungszutritt gerade abgehandelt wird.
Im Zusammenhang damit sind auch andere Sachen irgendwie unverständlich wie z.B. das: Zitat:
Auch das ist mir nicht erklärbar: Zitat:
Zitat:
Das ist also nicht zwingend vorrangig. Zitat:
Würde mich in dem Zusammenhang auch nicht wundern wenn plötzlich noch Vollmachten, Schenkungen usw. oder ähnliches auftauchen. Bei 5 vorhandenen Autos scheint Geld ja kein Problem zu sein. Such dir also einen (anderen) Anwalt, mache eine Prioritätenliste und verteile die Arbeit zwischen dir und ihm sachgerecht Zitat:
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09.06.2021, 10:16 | #9 |
Moderator
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Beiträge: 5,807
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Hallo, Forenfuchs hat Recht. Der Betreute, der keinen aktuellen Willen formulieren kann (und sich med. bedingt außerhalb der Wohnung befindet), hat (jedenfalls so lange das andauert), den „Besitzwillen“ verloren. Hier tritt die Sicherungsfunktion der Betreuung (§ 1901 Abs. 2 BGB) in den Vordergrund. Einer gerichtlichen Wohnungszutrittsgenehmigung bedarf es nicht. Das Thema ist recht aktuell in der Reformarbeitsgruppe im BMJ diskutiert worden. Deshalb hat man auch für das künftige Recht von einer ausdrücklichen Neuregelung abgesehen. Das Thema ist für die Juristen geklärt. Dass man den Rechtspfleger über solche Schritte informieren sollte (wegen zu erwartender Beschwerden von dritter Seite), versteht sich von selbst.
Das mit dem Anwalt verstehe ich nicht. Eine Unvereinbarkeit wäre nur nach § 45 BRAO denkbar, also wenn der Anwalt bereits für diejenigen tätig war, gegen die er jetzt vorgehen soll. Also unverzüglich anderen Anwalt suchen oder direkt zur Staatsanwaltschaft. Letztere kann auch Papiere beim Angeschuldigten sowie bei Dritten beschlagnahmen. Das geht flotter als eine zivilrechtliche Herausgabeklage - und beindruckt den Angeschuldigten mehr. Da es hier wohl zu spät ist, ein Tipp für andere Leser/innen: um das Konto zu sperren (insbes andere Kontokarten als die, die man selbst in Händen hat), braucht man nicht auf den Betreuerausweis zu warten. Die Betreuung und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten beginnen mit der Wirksamkeit des Beschlusses (§ 287 FamFG). Auf keinen Fall bis zum Betreuerausweis warten, sondern notfalls den Beschluss (ohne Begründungsteil) + eigenen Ausweis vorlegen und ultimativ auf Sperrung bestehen. Namen des Bankmitarbeiters erfragen und notieren (mit Uhrzeit!). Was hier passiert ist, war leider ziemlich fahrlässig (vom Betreuer). Der Vermögensverlust in der zeit zwischen Beschluss und Sperrung sollte (auch) der Sammelhaftpflicht des Bundeslandes gemeldet werden. Adresse gibts beim Gericht). Leider hat auch hier der Threadstarter in seinen persönlichen Angaben sein Bundesland nicht genannt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (09.06.2021 um 10:27 Uhr) |
09.06.2021, 10:56 | #10 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hallo Horst, dann verstehe den Eintrag im Betreuungsrechtlexikon aber nicht. Meiner Meinung nach besagt der das genaue Gegenteil. Zitat:
Was verstehe ich schon wieder falsch?
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