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gesetzliche Betreuung

 

unfähiger Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema unfähiger Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, seit 6 Monaten bin ich nicht mehr Betreuer und bekomme immer noch Post von der Krankenkasse des Betreuten. Der ...


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Alt 11.07.2021, 12:03   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
Standard unfähiger Betreuer

Hallo,

seit 6 Monaten bin ich nicht mehr Betreuer und bekomme immer noch Post von der Krankenkasse des Betreuten. Der neue Betreuer, ein Berufsbetreuer, kümmert sich nicht.

Alle Anrufe, Fax, Mails und Telefonate bei der Krankenkasse waren fruchtlos. Die Beschwerde beim Amtsgericht blieb ohne Antwort.

Der Berufsbetreuer hat nach eigenen Angaben 70 Betreuungen, wie soll er das auch schaffen?

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 11.07.2021, 12:28   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
Standard

Ich empfehle ja schon seit langem, bei jedem Betreuungsende (also auch als entlassener Betreuer beim Wechsel), die Personen und Stellen kurz zu informieren, zu denen der Betreute in Rechtsbeziehung steht und sich nicht darauf zu verlassen, dass irgendjemand anders (sei es der Ex-Betreute, Erbe oder Nachfolgebetreuer) es tut. Also per Fax oder email die Tatsache mitteilen (und am besten hier eine Kopie des Beschlusses über den Betreuerwechel mit Name und Adresse des Nachfolgers - aber ohne die Begründung - mitzuschicken).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 11.07.2021, 12:37   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin Andreas


Es kommt darauf an, wass Du willst.


A: Willst Du Ruhe vor den Briefeschreibern haben?

Dann schreibe (oder besser: faxe) sie an und teile mit, dass Du nicht mehr der Betreuer bist, sondern XY - und im Falle von weiteren Schreiben nicht weiter reagieren wirst. Und dann klei-mi-an-mors.


B: Du kannst das Schreiben und Deine Antwort auch dem Folgebetreuer zufaxen. Dann ist auch dieser informiert.

C: Willst Du dem Folgebetreuer eins reinwürgen?
Dann kannst Du dem Gericht oder der Betreuungsstelle den Sachstand mitteilen. Damit änderst Du an der Situation allerdings nichts und bekommst die Post weiterhin.

Wenn es dumm läuft, wird das Ganze zum Eigentor.

"Proditionem amo, sed proditores non laudo"


Bedenke auch:
Dass der Folgebetreuer 70 Betreute hat muss nicht bedeuten, dass er nichts tut. Auch wenn er sich bei Dir nicht meldet.

Auch ich bekomme von einigen Spezialisten seit vielen Jahren jeden Monat noch die Post, obwohl die Betreuung schon so lange abgegeben ist, dass die Aufbewahrungsfrist erreicht wurde. Und auch da wurden die betreffenden Stellen sowohl von mir als auch vom Folgebetreuer über den Wechsel informiert. Da hilft einfach nix und Magenta bleibt einfach eine Wurschtelbude für Buschtrommler...


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.07.2021, 13:17   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Viele Grüße

Andreas

Wofür möchtest du denn "rechtliche Möglichkeiten" nutzen?


Wie die Vorredner schreiben: ein letztes Mal die Mitteilung an die KK über Betreuerwechsel mit Auszug aus dem Beschluss verbunden mit dem Schlusssatz, dass weitere Post von dir weder bearbeitet noch weitergeleitet wird. Ggf als Einwurfeinschreiben und/oder per Fax mit Sendebericht. Ab dann Post in den Schredder geben und nicht mehr beachten und nicht mehr ärgern.
mimi91 ist offline  
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Alt 11.07.2021, 13:43   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
Standard

Hallo,

Imre hat die Möglichkeiten ja schon sehr gut dargestellt.

Wenn du Sorge hat, dass für die betreute Person zu wenig getan wird - und nicht um ihm eins rein zu würgen - bitte von Option C Gebrauch machen.

Willst du nur dauerhaft Ruhe, empfiehlt sich bei Option A der letztmalige Verweis auf den Betreuerwechsel verbunden mit der Ankündigung, dem Landesdatenschutzbeauftragten einen Verstoß gegen die DSGVO zu melden - da du diese Infos ja gar nicht mehr bekommen DARFST. Das sollte Wirkung zeigen.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 11.07.2021, 17:12   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Alle Anrufe, Fax, Mails und Telefonate bei der Krankenkasse waren fruchtlos.
Hallo Andreas,
und wieso meinst du dann das es am Nachfolgebetreuer liegt wenn du doch selbst die Erfahrung mit der Krankenkasse machst das die nichts umsetzen.
Ich kann dir nur die Vorgehensweise von Horst empfehlen, verbunden mit der Aufforderung Dir die Löschung deiner Daten gem. DSGVO zu bestätigen.

Zitat:
Der Berufsbetreuer hat nach eigenen Angaben 70 Betreuungen, wie soll er das auch schaffen?
Was hat denn die Anzahl der Betreuungen mit der Leistungsfähigkeit des Betreuungsbüros zu tun.
Ich kenne BB‘s die mit 12 Betreuungen überlastet sind und andere mit dreistelligen Betreuungszahlen die Ihre Arbeit hervorragend machen weil Sie eine gute Büroorganisation mit entsprechenden Hilfskräften haben.

Die Anzahl der Betreuungen alleine sagt überhaupt nichts aus.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 12.07.2021, 07:41   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
Standard

Wenns wie hier nur um einen Betreuten - und da auch nur einen speziellen Absender - hier die Krankenkasse - geht, spricht einiges dafür, dass es nicht am Nachfolgebetreuer liegt, sondern an der Krankenkasse. Da man in diesem Fall weitere irrtümliche Post schon am ungeöffneten Umschlag erkennen kann, wie folgt verfahren: Empfängeradresse durchstreichen und auf den Umschlag schreiben: „Annahme verweigert - zurück an Absender“. Und in einen Briefkasten werfen oder den örtlichen Briefschlitz der Krankenkasse - soweit vor Ort. Aus dem Umschlag muss natürlich die Absenderadresse lesbar sein (sonst muss man sie draufschreiben, da die Post den Umschlag nicht öffnen darf, § 206 StGB).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 12.07.2021, 21:36   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.07.2021
Ort: RLP
Beiträge: 12
Beitrag Lästige Post

Hallo zusammen,

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Empfängeradresse durchstreichen und auf den Umschlag schreiben: „Annahme verweigert - zurück an Absender“.
Das hilft meiner bescheidenen Erfahrung nach nur bei Organisationen bis zu einer gewissen Größenordnung, aber wenn man z.B. beim Absoluten OberKnaller versichert ist, bekommt man dann (in guten Fällen) telefonische Rückfragen in etwa wie folgt:

  • "Hallo, wir haben hier einen Postrücklauf von Ihnen.
  • Ach so, Sie haben die Annahme verweigert und das drauf geschrieben?
  • Ja das sehe ich leider nicht, weil die Umschläge hier zentral geöffnet und die Post gescannt wird...
  • Dann schicke ich es nochmal an die richtige Adresse raus."

Ihr dürft einmal raten, was die "richtige" Adresse war.

Krankenversicherung und Betreuter vor mehr als 2 Jahren verstorben? Ja sicher!

Seinerzeit natürlich per Fax mitgeteilt? Aber immer!

(Machen wir eigentlich immer beim Ende der Betreuung.)

Trotzdem immer noch Post von der KK? Na klar, kein Problem!

Wenn ich mal richtig Zeit und Lust habe (selten), dann schreibe ich denen mein Standardfax mit Hinweisen zur Datenschutzgrundverordnung und was die Verletzung des Sozialdatengeheimnisses eigentlich so bedeuten kann.

Das garniert man dann mit dem Hinweis, daß der nächste Brief der unberechtigt hier ankommt, postwendend (Achtung Wortspiel!) dem Landesdatenschutzbeauftragten (LDSB) mit einer ausführlichen Schilderung des Sachverhalts und der Bitte um entsprechendes Tätigkwerden vorgelegt werden wird.

DAS hat bis auf einen einzigen Fall in mehr als 15 Jahren bisher immer gezogen.

Muß mann dies allerdings dann auch tun, wenn gleichwohl keine Ruhe einkehrt, denn man sollte nur mit Dingen drohen, die man auch bereit ist durchzusetzen, bzw. anzuwenden.

Den einen Fall habe ich daher auch tatsächlich dem LDSB geschickt. Danach war Ruhe.

Habe leider nicht erfahren, was veranlaßt wurde, unterlag wahrscheinlich dem Datenschutz...

Gruß,
Betreuung aus West

P.S.

Es ist es auch ein durchaus befreiendes Gefühl, eine leider geöffnete Fehl-Post (weil nicht erkennbar für wen) von einem hartnäckigen Zuschreiber (Stichwort Inkassofirmen), die trotz entsprechnder Info immer noch schreiben (Privantinsolvenz vor Jahren abgeschlossen? Forderung erloschen? Who cares!) genüßlich und mit dem Umschlag durch den Büroshredder zu schieben.
Betreuung aus West ist offline  
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Alt 12.07.2021, 22:35   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es ist es auch ein durchaus befreiendes Gefühl, eine leider geöffnete Fehl-Post (weil nicht erkennbar für wen) von einem hartnäckigen Zuschreiber (Stichwort Inkassofirmen), die trotz entsprechnder Info immer noch schreiben (Privantinsolvenz vor Jahren abgeschlossen? Forderung erloschen? Who cares!) genüßlich und mit dem Umschlag durch den Büroshredder zu schieben.
Wenn man es mindestens 3 Mal "im Guten" versucht hat muss man nicht nach "unfähigen" Betreuern suchen sondern- genau das. S.o.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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