Gewerbeanmeldung 2023
Der Vorschlag des Berufsverbandes, die Pflicht zur Gewerbeanmeldung für Berufsbetreuer abzuschaffen, wurde offensichtlich nicht umgesetzt.
Weiß man mit welcher Begründung? |
Das soll wohl der Rechtsprechung überlassen werden. Es steht ja nirgends in der Gewerbeordnung selbst etwas von Betreuern drin. Das Bundesverwaltungsgericht hat das nur geschlussfolgert: https://lexetius.com/2008,936
Die in diesem Urteil genannten Bedingungen (Rdnrn. 10 ff) ändern sich ab 1.1.23 ja durch das neue Registrierverfahren und den Sachkundenachweis. Möglicherweise ergibt sich dadurch eine neue Rechtsprechung. Das kann man nach dem 1.1.23 recht einfach durchexerzieren, in dem man als Berufsbetreuer das Gewerbe abmeldet, mit Hinweis auf die neue berufsspezifische Zulassung. Natürlich erst, wenn man den Registrierbescheid der Betreuungsbehörde hat.Und dann auch gegen eine Ablehnung der Abmeldung beim Verwaltungsgericht klagt (mit Unterstützung seines Berufsverbandes). Es ist ja tatsächlich seltsam, dass beim Berufsbetreuer die Auffassungen des Bundesfinanzhofes (https://lexetius.com/2010,2485) und des Bundesverwaltungsgerichtes sich widersprechen. Diese Diskussion gehört eigentlich in den Bereich „Situation der Betreuer/innen“. |
Gewerbeanmeldung 2023
Ich habe mal einen Teil einer Diskussion zur Betreuungsrechtsrefom 2023 hierher verschoben.
MfG Imre |
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