Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel Berufsbetreuer zu Vereinsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben,
meine persönliche Situation hat sich nun insoweit verändert, als dass ich über eine Änderung im beruflichen Feld ...
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16.08.2021, 01:23 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Wechsel Berufsbetreuer zu Vereinsbetreuer
Hallo Ihr Lieben,
meine persönliche Situation hat sich nun insoweit verändert, als dass ich über eine Änderung im beruflichen Feld nachdenke. Ich bin selbstständig und mag das auch, aber ich gedenke es mir für die nächsten 5 bis 6 Jahre etwas leichter machen zu wollen. Insofern habe ich überlegt in dieser Zeit als Vereinsbetreuerin zu arbeiten. Nur leider habe ich dazu keinerlei Vorstellungskraft. Könnte ich meine jetzigen Betreuungen mitnehmen und dann eben nach 5 bis 6 Jahren wieder als Berufsbetreuerin zurücknehmen? Wie sind die Verdienstmöglichkeiten als Vereinsbetreuerin? Die grundsätzliche Arbeitsweise der Vereine und welche Unterschiede bestehen, sind mir bekannt, aber vllt habt ihr ja noch ein paar Anemerkungen (Vorteile, Nachteile zB), die ich jetzt nicht auf dem Schirm habe. Sind die Arbeitszeiten fest geregelt? Danke für eure Anregungen, Gedanken und Anmerkungen! Viele Grüße DieNeue |
16.08.2021, 08:25 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Hallo, gibt es denn vor Ort einen Betreuungsverein, der dich einstellen möchte? Gehört der einem der großen Wohlfahrtsverbände an (wegen Tarifbindung) oder zahlt er den Tarif nach TVöD (von der Rechtsprechung anerkannt für Sozialarbeiter ist S 12). Aus deiner Anfrage ist das alles nicht erkennbar, auch nicht dein Bundesland.
Hier die Tabelle, schau unter s 12, es gibt 6 Erfahrungsstufen nach Beschäftigungsdauer (die Zeit als selbstst. Betreuerin müsste angerechnet werden). Die Bezahlungsdetails findesr du, wenn du die einzelnen Tabellenwerte anklickst. Wenn du 6 Jahre Vorbeschäftigung hast, bist du in Stufe 3 oder 4. Schau bitte hier: https://oeffentlicher-dienst.info/c/...-2021&matrix=1 Wenn der Verein nicht nach Tarif zahlt, wären die jeweiligen Bruttobeträge (+ Weihnachtsgeld) Anhaltspunkt. Mit den Richtern muss gesprochen werden, da dein Statuswechsel in jedem einzelnen Betreuungsfall vom Gericht beschlossen werden muss. Ob das bei einem Rückwechsel in die Selbstständigkeit wieder anstandslos klappt, kann keiner vorhersagen. Als Vereinsbetreuerin bist du befreite Betreuerin, das heißt im Wesentlichen keine laufende Rg.legung (dafür am Ende). Die Betreuertätigkeit ist ansonsten im Prinzip gleich. Du bist aber in ein Team eingebettet und hast dann evtl auch Tätigkeiten nach § 1908f BGB (Querschnittsaufgaben). Wie weit gleitende Arbeitszeit/Homeoffice bei Betreuungsvereinen verbreitet ist, weiß ich nicht. Als Betreuerin bist du ja vom prinzip eh immer im Dienst. Weiteres: https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Vereinsbetreuer https://www.reguvis.de/betreuung/wik...eiter_Betreuer https://www.reguvis.de/betreuung/wik...hnittsaufgaben
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.08.2021, 17:21 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Hallo,
mach dir bezüglich deiner Hoffnung hinsichtlich eines verringerten Arbeitsaufkommens als Vereinsbetreuerin keine falschen Vorstellungen! Häufig wird eine Mindestzahl von Betreuungen vorgeschrieben, bei Vollzeit meist zwischen 45 und 55 Betreuungen, bei Teilzeit dementsprechend. Der Verein muss sich ja schliesslich refinanzieren. Hinzu kommen Beratung und Betreuung der Ehrenamtlichen Betreuer, das Halten von Vorträgen und das Stellen von Anträgen auf Fördermittel des Landes.... Meine Empfehlung: Such dir lieber einen anderen Job und führe deine Betreuungen als Nebentätigkeit weiter... Zudem ist nicht jeder Betreuungsverein Tarifgebunden, d.h. AWOm ASB, SKF, SKM Diakonie usw vergüten nicht unbedingt alle nach TvöD, sondern meist nur in Anlehnung, was sich in weniger Urlaub, keine Weihnachtsgratifikation, kein LOB usw niederschlägt. Das Heißt, ein Stufenaufstieg in eine bessere Gehaltsstufe erfolgt nicht automatisch. Meist ist hierfür auch kein Puffer da. Auch die Wochenarbeitszeit kann meist höher ausfallen als im Öffentlichen Dienst, z.B 40,5 Wochenstunden sind keine Seltenheit. |
25.08.2021, 08:58 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
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Ich muss Imre hier vollständig zustimmen. Habe es andersrum gemacht, da der Betreuungsverein, für den ich gearbeitet habe, musste aufgeben, da der "Wasserkopf" nicht mehr mitfinanzierbar war. Die Fallzahlen an uns MitarbeiterInnen war im Gegensatz zu anderen Vereinen vergleichsweise gering, aber ich muss sagen, die nebenberufliche Selbständigkeit, mit höherer Fallzahl, die ich heute führe, gefällt mir wesentlich besser und gibt mir mehr Freiheiten.
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25.08.2021, 08:59 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.02.2018
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
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Sorry, ich meinte "Frankreichfahrer" und nicht "Imre".
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