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Me5 07.09.2021 21:43

Gewerbeanmeldung in einem anderem Land
 
Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier und Starte gleich mit einer Frage an euch. :d010:

Aus privaten Gründen (Mann wird berufsbedingt länger oder ganz ins Ausland versetzt), wechseln wir unseren Erstwohnsitz. Da das neue Land recht unbürokratisch funktioniert und ich mich in den nächsten Monaten als Betreuerin selbständig machen wollte, ist nun die Frage ob mein Gewerbe im Ausland angemeldet sein und ich dennoch hier für das örtliche Gericht arbeiten kann?

Kurze Erläuterung: Ich wäre in regelmäßigen Abständen in meinem aktuellen Wirkkreis und würde meine Klienten demnach jeden 2. Monat besuchen. Fast alle Klienten haben ABW, demnach eine Hilfe wöchentlich vor Ort. 90 % meiner Klienten sind sehr jung und bevorzugen schriftlichen, telefonischen oder Videokontak. Was mir in dem Monat meiner "Abwesenheit" (Arbeit von Zuhause) ja entgegen kommen würde.

Ich freue mich über Anregungen, Ideen und Antworten. :wink3:

Pichilemu 07.09.2021 22:23

Meine persönliche Meinung: Eine Tätigkeit als Betreuer in Deutschland vom Ausland aus ist nicht möglich.


Persönliche Meinung deshalb, weil es wahrscheinlich wieder irgendeine EU-Richtlinie gibt, die das zulässt, Arbeitnehmerfreizügigkeit und so. Aber mit einem Wohnsitz im Ausland dürfte die Tätigkeit als Betreuer nicht funktionieren, das fängt schon damit an, dass ein solcher Betreuer für Gerichte unerreichbar ist, denn förmliche Zustellungen ins Ausland sind nicht möglich. Auch die höheren (je nach Zielland horrenden) Gebühren für Auslandstelefonate dürften vor allem für die Klienten kaum praktikabel sein, und nur alle zwei Monate erreichbar zu sein, geht eigentlich auch nicht.

Flafluff 07.09.2021 22:44

Unbenommen von etwaigen rechtlichen Aspekten halte ich das für nicht praktikabel. Und schon gar nicht statthaft.



Was, wenn das Gericht dich im Abwesenheitsmonat zu einer Anhörung einbestellt? Vielleicht mag man ein, zwei Mal einen Termin für dich verlegen, danach wirst du (zurecht) aussortiert.


Was, wenn du mit großem Besteck unterbringen musst und nicht anwesend sein kannst? Auch dies wird dazu führen, dass du (zurecht) irgendwann raus bist.


Was, wenn rasch eine Kontoeröffnung, eine behördliche Ummeldung oder einfach nur regelmäßige Bargeldauszahlung notwendig wird?



Man wird nicht auf Dauer zulassen, dass sich die Belange deiner Klienten deiner Lebensgestaltung unterwerfen müssen, Und das wird auch gut so sein.


Unser Job braucht ein hohes Maß an kurzfristiger Verfügbarkeit und Flexibilität. Und das sehr oft in Verbindung mit persönlicher Präsenz.


Persönlich sei dir nur das Beste gewünscht. Aber ich hoffe für deine Klienten, dass du mit diesem Ansatz nicht durchkommst.

HorstD 08.09.2021 14:18

Also, als Grenzgänger, relativ nahe zum Betätigungsfeld, sähe ich da kein Problem. Bei mir liegt Venlo, NL näher dran als Bochum. Aber vermutlich meint die Threadstarterin ja was ganz anderes. Vielleicht wäre es angebracht, die Fragen konkreter zu stellen. Und bei der Anmeldung „angemeldet bleiben“ ankreuzen. Dann klappts auch mit dem Umlaut.

Me5 08.09.2021 21:16

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 136488)
Also, als Grenzgänger, relativ nahe zum Betätigungsfeld, sähe ich da kein Problem. Bei mir liegt Venlo, NL näher dran als Bochum. Aber vermutlich meint die Threadstarterin ja was ganz anderes. Vielleicht wäre es angebracht, die Fragen konkreter zu stellen. Und bei der Anmeldung „angemeldet bleiben“ ankreuzen. Dann klappts auch mit dem Umlaut.



Danke, dass du versuchst meine Frage zu verstehen und mit Respekt darauf eingehst, anstatt meine Fähigkeiten als Betreuerin in Frage zu stellen.

Konkret gefragt: Gibt es eine Regelung, dass nur Betreuer mit einem in Deutschland angemeldeten Gewerbe hier arbeiten dürfen? Oder besteht auch die Möglichkeit mit einem im Ausland angemeldeten Gewerbe hier tätig zu sein?

Flafluff 08.09.2021 22:28

Im Anfangsbeitrag wurde das Vorhaben beschrieben, im Wechsel jeweils einen Monat persönlich verfügbar und jeweils einen Monat nicht persönlich verfügbar zu sein. Das macht ein halbes Jahr pro Jahr Abwesenheit und ist nicht vergleichbar mit einem Urlaubs- oder Krankheitsmonat.


Man mag es nun unfreundlich finden oder nicht: ich persönlich möchte nicht, dass unser Beruf so ausgeübt wird. Und ich halte das Vorhaben auch in einer Art und Weise für blauäugig, die mich tatsächlich an der Eignung der werten Forumskollegin zweifeln lässt.



Offenbar ist hier allerdings auch noch keine tatsächliche Erfahrung als Berufsbetreuerin vorhanden. Diese Erfahrung wird -meiner Einschätzung nach- auch nicht wirklich gemacht werden können. Ich gehe davon aus, dass Gerichte und Betreuungsbehörden das nicht auf Dauer mitmachen werden.



Meiner Auffassung, dass ich dies für richtig halten würde, wollte und will ich Ausdruck verleihen. Man kann nicht alles haben. Und als Berufsbetreuer schon gar nicht Klienten, die sich in ihren Betreuungserfordernissen nach dem originellen Arbeitsentwurf der Betreuerperson richten.

Einwilligungsvorbehalt 09.09.2021 10:48

Zitat:

Zitat von Me5 (Beitrag 136493)
Gibt es eine Regelung, dass nur Betreuer mit einem in Deutschland angemeldeten Gewerbe hier arbeiten dürfen?

Das Gericht bestellt eine Person als Betreuer. Dass diese Person ein Gewerbe angemeldet, Steuern zahlen muss usw., ist denen schon klar, interessiert aber nicht wirklich. Auch die Betreuungsbehörde weist (zumindest hier ist es so) zwar auf die Pflicht zur Gewerbeanmeldung hin, fordert aber keine Bestätigung. Nach GewO müsstest Du auch erst einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden.

Nach meiner Kenntnis also existiert keine Regelung, die das verhindert. Es gibt ja auch noch die Freizügigkeitsrechte in der Union, die dem entgegenstünden.

Du müsstest nur der Betreuungsbehörde darlegen, dass Du mit Sitz im Ausland eine einwandfreie Arbeit wirst leisten können. Das wird in Frankfurt/Oder eher einleuchten als in Frankfurt/Main, aber auch nur, wenn Du nicht in Warschau wohnst, sondern in Grenznähe.

Auch wenn es immer wieder Fern-Betreuungen gibt, weil Betreuer oder Betreuter umgezogen sind, man sich nicht trennen will oder keinen geeigneten Nachfolger findet und es machbar erscheint, wird so etwas wohl kaum neu eingerichtet.

Wenn Du glaubst, dass es trotzdem für Dich und die Betreuten so geht, könntest Du vielleicht einen Büroraum in Gerichtsnähe anmieten und das Gewerbe dort anmelden. Eine Kollegin mit Wohnort nahe Flensburg ist auf diese Weise hier in Bielefeld durchaus erfolgreich. Der macht es aber auch nichts aus, eine Betreute jahrelang nicht zu sehen. Auf der anderen Seite führt räumliche Nähe auch nicht unbedingt zu guter Zusammenarbeit und erfolgreicher Betreuung.

Der Ausgangspost liest sich so, als würdest du zwar noch nicht als rechtlicher Betreuer arbeiten, aber so nah dran sein, dass Du die potentiellen Betreuten schon kennst. Von daher magst Du die Erfolgsaussichten eventuell realistischer einschätzen können, als wir denken.

HorstD 09.09.2021 11:24

Die Threadstarterin hat ja weiterhin ihre beabsichtigte Auslandsadresse (also die betreffende Region) und den Bereich, in den sie Betreuungen führt oder führen will, nicht genannt. Von daher kanns gar keine konkrete Antwort geben. Dazu kommt noch, dass Gerichte und Behörden nur mit ganz großen Problemen im Ausland zustellen können. Von da wäre für allen amtlichen Schriftverkehr eine Korrepondenzadresse im Inland nötig. Das eigentliche Problem sehe ich aber - je größer die Entfernung ist (das gilt natürlich auch innerhalb Deutschlands): wie soll der Betreuer im akuten Bedarfsfall schnell persönlich vor Ort sein? Im Moment kommt auch noch die Coronalage dazu, die in vielen Fällen einen kurzfristigen Grenzübertritt gar nicht gestattet.

Me5 11.09.2021 22:42

Zitat:

Zitat von Einwilligungsvorbehalt (Beitrag 136497)
Das Gericht bestellt eine Person als Betreuer. Dass diese Person ein Gewerbe angemeldet, Steuern zahlen muss usw., ist denen schon klar, interessiert aber nicht wirklich. Auch die Betreuungsbehörde weist (zumindest hier ist es so) zwar auf die Pflicht zur Gewerbeanmeldung hin, fordert aber keine Bestätigung. Nach GewO müsstest Du auch erst einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden.

Nach meiner Kenntnis also existiert keine Regelung, die das verhindert. Es gibt ja auch noch die Freizügigkeitsrechte in der Union, die dem entgegenstünden.

Du müsstest nur der Betreuungsbehörde darlegen, dass Du mit Sitz im Ausland eine einwandfreie Arbeit wirst leisten können. Das wird in Frankfurt/Oder eher einleuchten als in Frankfurt/Main, aber auch nur, wenn Du nicht in Warschau wohnst, sondern in Grenznähe.

Auch wenn es immer wieder Fern-Betreuungen gibt, weil Betreuer oder Betreuter umgezogen sind, man sich nicht trennen will oder keinen geeigneten Nachfolger findet und es machbar erscheint, wird so etwas wohl kaum neu eingerichtet.

Wenn Du glaubst, dass es trotzdem für Dich und die Betreuten so geht, könntest Du vielleicht einen Büroraum in Gerichtsnähe anmieten und das Gewerbe dort anmelden. Eine Kollegin mit Wohnort nahe Flensburg ist auf diese Weise hier in Bielefeld durchaus erfolgreich. Der macht es aber auch nichts aus, eine Betreute jahrelang nicht zu sehen. Auf der anderen Seite führt räumliche Nähe auch nicht unbedingt zu guter Zusammenarbeit und erfolgreicher Betreuung.

Der Ausgangspost liest sich so, als würdest du zwar noch nicht als rechtlicher Betreuer arbeiten, aber so nah dran sein, dass Du die potentiellen Betreuten schon kennst. Von daher magst Du die Erfolgsaussichten eventuell realistischer einschätzen können, als wir denken.

Ich danke dir für deine ausführliche und informative Antwort. Ehrenamtlich bin ich seit ca. 5 Jahren tätig mit mehreren Klienten. Natürlich ist es mir wichtig, dass es meinen Betreuten gut geht. Akute Fälle wie das Umsetzen von Zwangsmaßnahmen hatte ich tatsächlich noch nie. Sollte ein Notfall entstehen, wäre ich sofort unterwegs. Die Entfernung wäre bei mir auch "nur" eine Stunde. Zudem würde mein Zweitwohnsitz hier bleiben.

Sicherlich müssen die Zeiten noch einmal überdacht und verfeinert werden.

Mir ging es auch erstmal nur um die Frage, ob es überhaupt möglich wäre, bzw. ob gerade die Betreuer in Grenznähe dies vielleicht sogar umsetzen.

Pigeon 12.09.2021 15:12

Ich sehe da so: In wieweit du ein Gewerbe in einem Land anmelden kannst mit der Absicht in diesem Land gar nicht beruflich tätig zu sein, dürfte eher eine steuerrechtliche Frage sein. Zu klären wäre in dem Zusammenhang auch die Frage der Haftpflichtversicherung.
Nun aber zur Tätigkeit: Die mir bekannten Betreuungsbehörden erwarten, dass der Berufsbetreuer ein Büro (Homeoffice, Bürogemeinschaft etc.) hat, das für die betreute Person erreichbar ist. Nicht alle Betroffenen wollen, das immer der Betreuer zu ihnen kommt. Das dürfte aber bei Büros in einem anderen Land nicht gegeben sein. Auch wenn es nur "über den Fluß" ist.


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