Dies ist ein Beitrag zum Thema Schon wieder Impfeinwilligung- inhaltlich im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Irgendwie bin ich inhaltlich wieder höchst irritiert.
Ende August kamen wieder die üblichen Einwilligungsformulare für die Auffrischungsimpfung- alles super eilig. ...
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23.09.2021, 14:46 | #1 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Schon wieder Impfeinwilligung- inhaltlich
Irgendwie bin ich inhaltlich wieder höchst irritiert.
Ende August kamen wieder die üblichen Einwilligungsformulare für die Auffrischungsimpfung- alles super eilig. Natürlich Normalerweise hätte ich ich es wie bei den ersten Impfungen gemacht, also überwiegend Eigenentscheidung. Im Laufe des Jahres hat sich gesundheitl/geistig wohl einiges verschlechtert bzw. an mich wurde von der Kundschaft der Wunsch nach unterstützender Entscheidungsfindung heran getragen. Leider hatte ich 14 Tage vorher damit zu kämpfen, dass ein sehr enger naher Familienangehöriger nach der ersten Impfung nur durch eine Not OP in buchstäblich letzter Sekunde gerettet werden konnte. Das Ganze ist keine Erfindung oder Phantasie sondern wurde auch offiziell durch die Klinik als Impfschaden gemeldet. Ich habe wirklich versucht cool und profesionell zu bleiben und in meiner Entscheidung zur Auffrischungsimpfung ja nichts miteinander zu vermischen.Aber in mir sass seit langem das kalte Grauen wegen der Entscheidung. Also erst mal Robert Koch und StiKo befragt. Keine definitive Empfehlung zur Auffrischung gefunden. Betreuungsstelle zu meinen Entscheidungszweifeln gefragt (das kann man hier bedenkenlos und wird gut beraten) Die BB schlägt vor, den Hausarzt zu fragen und eine Titter- Bestimmung machen zu lassen. Klang super vernünftig und gründlich Versuch gestartet, Hausarzt in Urlaub, Sprechstundenhilfe teil mit dass Hausärzte schon eine Empfehlung der StiKo vorlägen hätten die nur noch nicht veröffentlicht sei da man damit Chaos bei der Ternimierung und Beschaffung der Impfstoffe vermeiden haben wolle. Die Kuh hatte mich glatt angelogen Nach der Rückkehr aus meinem Urlaub habe ich lauter Absagen der Heime für die vorherigen Impftermine vorgefunden mit den unterschiedlichsten Begründungen. Ich habe inzwischen eine riesen Wut im Bauch über die Infopolitik von Hausärzten die sich nur das Testen der tatsächlichen Notwendigkeit sparen wollen, genauso wie über das sinn- und hirnlose Herumgeeiere der Regierung die auch nur (Wahl-)Spiele spielt. Ich habe für die Zukunft beschlossen: von mir gibt es ohne vorherigen Notwendigkeitstest keine wie immer geartete Empfehlung oder gar Einverständniserklärung zu weiteren Impfungen. Ich möchte auf keinen Fall durch "schnelle" Erklärungen oder Handlungen dafür verantwortlich sein dass ein anderer stirbt oder sterben könnte. Klar wäre derjenige wieder der "Ausnahmefall" von 100 000 anderen denen nichts passiert. Mir persönlich ist auch dieser eine dann einer zuviel- von mir aus, auf zur Steinigung
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23.09.2021, 16:18 | #2 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 280
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Hallo,
Du kannst nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Da sollten persönliche Empfindsamkeiten keine Rolle spielen. Für mich klingen deine Ausführungen schon etwas sehr abweichend von den fachlichen Empfehlungen der Wissenschaft. Deine familiäre Erfahrung darf nicht Basis für dein Handeln sein. Nichts spricht gegen Auffrischungen. |
23.09.2021, 17:18 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Die Frage der rechtlichen Verantwortbarkeit stellt sich hier aber schon:
Wenn ich selbst in die Auffrischungsimpfung einwillige und einen Impfschaden erleide, dadurch bleibend behindert werde oder gar sterbe, ist das schlichtweg mein Pech. Wenn aber der Betreuer für den Betreuten einwilligt und der Betreute erleidet einen Impfschaden, macht sich der Betreuer dann schadensersatzpflichtig oder gar strafbar, weil er die Einwilligung zur Auffrischungsimpfung erteilt hat? Eine offizielle Empfehlung für die Auffrischungsimpfung von RKI/Stiko gibt es, im Gegensatz zur Erstimpfung, m. W. nicht. Bei der Erstimpfung wäre der Betreuer immer raus, selbst wenn etwas passieren sollte, bei der Auffrischungsimpfung könnte das anders aussehen. |
23.09.2021, 19:53 | #4 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 280
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Meiner Auffassung nach nein. Wenn ein Betreuer bei all seinen vielfältigen Entscheidungen immer "mit einem Bein im Knast" säße, würde niemand diesen Beruf ausüben wollen. Jede Entscheidung, ob nun durch den Betreuten selbst oder eben durch den amtlich befugten Betreuer birgt Risiken. In diesen Fällen entscheidet der Betreuer aber im Namen des Betreuten. Das ist sein Job!
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23.09.2021, 20:58 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Und wer ist "die Wissenschaft"? Von halbwegs einheitlichen Meinungen sind wie meiner Ansicht nach kmweit entfernt. Meine fachliche Orientierung liegt wie gesagt bei StiKo und Robert Koch Institut, solange von dort nichts anderes kommt mache ich es wie ich geschrieben habe. Manchmal macht man es sich zu einfach. Wir sitzen übrigens durchaus mit einem Bein im Knast.
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23.09.2021, 22:31 | #6 | |
Forums-Geselle
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Zitat:
Da fällt mir der Spruch "Angst fressen Seele" ein. Du scheinst zu verkrampft. Das wahre Leben ist etwas einfacher. Mach es dir zueigen. |
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24.09.2021, 07:18 | #7 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Also, wer sich an die Empfehlung des behandelnden Arztes hält, liegt grundsätzlich nicht falsch. Und steht auch nicht mit einem Bein im Knast. Ich hasse diese Vereinfachung. Der Arzt kann Besonderheiten (zB Vorerkrankungsrisiken) im Einzelfall besser einordnen als die Stiko, die ja allgemeine Empfehlungen gibt. Zur Drittimpfung soll es doch außerdem in kürze neue Empfehlungen geben.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.09.2021, 08:17 | #8 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Was bitte ist daran einfach eine Entscheidung zu treffen die einen anderen das Leben kosten könnte? Mit der Feststellung beziehe ich mich nicht nur auf das Impfen sondern u.a. auch die Entscheidungen zum Abbruch lebenserhaltener Massnahmen, der Entscheidung einer Nicht-Weiterbehandlung usw. usw. Gar so dumpf muss man nicht versuchen zu argumentieren @Susi K. Mir persönlich gehen solche Entscheidungen in der Regel noch wochen bis monatelang nach und wenn ich die entsprechenden Threads hier im Forum nachlese gehts vielen anderen genauso. Zitat:
Zitat:
Wenn aber, wie im geschilderten Fall, eine genauere Beschäftigung mit der Sachlage mit glatten Lügen abgebügelt wird dann wird es schon schwieriger finde ich. Zitat:
Auf welche "wissenschaftlichen" Erkenntnisse hätte man sich also drei Wochen früher sicher abstützen können? Was kommen könnte steht bei diiesem Thema wie bei keinem anderen wirklich oft nur in den Sternen.
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24.09.2021, 17:46 | #9 |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Beiträge: 58
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Ich habe eben beim RKI nachgeschaut. Derzeit wird immungeschwächten Personen eine Auffrischungsimpfung empfohlen, bei den anderen Bevölkerungsgruppen wird es in einigen Wochen eine Stellungnahme des RKI geben. (Quelle) Zitat aus dem FAQ: "Die STIKO arbeitet derzeit die Evidenz für eine Auffrischimpfung anderer Bevölkerungsgruppen auf. Sie wird dazu in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen."
Ich habe kein Problem damit, für meine Heimbewohner in die Auffrischungsimpfung einzuwilligen. Mache ich schließlich auch regelmäßig für die Grippeimpfung. Auch bei Grippe kann es (wie bei Polio und Tetanus etc (Quelle, S. 122))zu Impfschäden kommen. Das Risiko würde mich nie davon abhalten, einzuwilligen. Wieso sollte ich es bei Covid anders sehen? |
25.09.2021, 13:59 | #10 |
Routinier
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meine Meinung dazu:
du, Michaela, hast den Thread gestartet, und sicherlich nicht verbunden mit der Hoffnung, dass niemand reagiert. Wenn nun jemand deinen Gedankengängen nicht folgt, finde ich es aber unfair, wenn du diesen rätst, sich vom Thread fernzuhalten.... Dem Grundsatz nach teile ich Susis Mwinung, dass dein Eigangsthread auf eine erhöhtes Maß an emotionaler Beteiligung in dieser Frage hindeutet. Wenn jemand das ganze unemotioneler angeht, heisst das nicht, dass derjenige sich keine Gedanken macht. Davon abgesehen: Das R. K. I. empfiehlt derzeit, die Auffrischung i. d. R. vom Einzelfall abhängig zu machen. Für die Pflegeeinrichtungen gibt es die Empfehlung der Auffrischung seitens der Gesundheitsministerien. Hier ist es so, dass die Auffrischungen durch die Hausärzte durchgeführt werden, die somit am besten die Einzellfallentscheidung begründen können. Denen schließe ich mich an |
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