Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme einer Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Gesundes neues Jahr!!!
Habe gleich mal zwei Fragen. Nächste Woche habe ich eine Anhörung vor Gericht, wegen der Übernahme einer ...
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04.01.2009, 11:21 | #1 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Übernahme einer Betreuung
Gesundes neues Jahr!!!
Habe gleich mal zwei Fragen. Nächste Woche habe ich eine Anhörung vor Gericht, wegen der Übernahme einer Betreuung mit Betreuerwechsel. Der jetzige Betreuer (Sohn) lehnt es weiter ab die Betreuung seiner Mutter weiter zuführen. Werde voraussichtlich für alle Bereich zuständig sein. Nun meine Fragen. Was muss der Sohn mir an Unterlegen überreichen bzw. muss er mir eine Abschlussrechnung übergeben? Worauf muss ich alles achten? Über einige Tipps wäre ich sehr dankbar. LG Morgana
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04.01.2009, 12:42 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
wenn der Sohn die Vermögenssorge hatte - wovon ich ausgehe - muss er eine Schlussrechnung erstellen; deren Endbestand - sofern vom Gericht anerkannt - ist dann Dein Anfangsbestand, den Du dennoch überprüfen solltest. Der Sohn hat Dir alle Unterlagen (Betreuungsakte) zu übergeben, die für Deine Arbeit erforderlich sind. Ansonsten siehe hierzu auch: Schlusstätigkeiten ? Betreuungsrecht-Lexikon mfg carlos |
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Stichworte |
betreuerwechsel, übergabe einer betreuung, übernahme der betreuung |
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