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Abrechnung

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Hallo, ich besitze Generalvollmacht von Anwalt, dazu bin ich Betreuerin meines Lebenspartners (Gericht) Frage: muss ich jedes Jahr die Umständliche ...


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Alt 04.01.2009, 17:23   #1
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard Abrechnung

Hallo,

ich besitze Generalvollmacht von Anwalt, dazu bin ich Betreuerin meines Lebenspartners
(Gericht)
Frage: muss ich jedes Jahr die Umständliche Abrechnung fürs Gericht machen?

Danke für Antwort
Anna
anna ist offline  
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Alt 06.01.2009, 19:56   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Anna,

als Lebenspartnerin bist Du keine befreite Betreuerin.
Für welche Bereiche gilt den die Vollmacht und für welche Aufgabenkreise ist die Betreuung eingerichtet?

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 14.01.2009, 08:38   #3
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Meine Generallvolmacht gilt für alles was mit der Bank zu tun hat (Totale vertrauen). Mein Lebenspartner ist geistig voll da. Nach Schlaganfall kann er nicht gehen und ist in einem Seniorenheim da ich noch Beruflich tätig bin. Ich bekomme auch vom Gericht kein Geld.
Danka
Anna
anna ist offline  
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Alt 14.01.2009, 08:44   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen!

Nochmal die Frage:
Für welche Aufgabenkreise ist die gesetzliche Betreuung eingerichtet? Schauen Sie mal in Ihren Betreuerausweis!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 14.01.2009, 21:17   #5
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,
ich habe Aufgabenkreise für die gesetzliche Betreuung:
-Vertretung gegenüber Heim- und Klinikleitung,
Behörden, Versicherungen und sonstigen Institutionen,
-Sorge für die Gesundheit,
-Aufenthaltstbestimmung,
-Vermögenssorge,
-Wohnunugsangelegenheiten,
-Entgegennahme, Öffnen der Post.
Er kann normaleweise das alles alleine machen aber er sitz im Rollstuhl und will weiter wie immer (wie die Jahre davor) das ich das alleine mache.
Die sachen die da stehen habe ich schon immer gemacht.
Mein Lebenspartner ist geistig voll da.
Ich Besuche Ihm 3 bis 2 Mal die Woche.
Ich bin auch die alleinige Erbin wen was Passiert.
Wie schon geschrieben Generalvollmacht für Bank und
die zweite Generalvollmacht ist für alles und die hat Gültigkeit auch nach dem Tod.

Mit freundlichen Grüßen
und Danke
Anna
anna ist offline  
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Alt 15.01.2009, 08:51   #6
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Morgen!
Zur Ausgangsfrage:
Da die Vermögenssorge durch das Gericht angeordnet wurde, sind Sie als Lebensgefährtin dem Gericht gegenüber zur Rechnungslegung verpflichtet.

Was mich wundert, warum wurde eine vollumfängliche Betreuung eingerichtet, wenn diese Vollmacht existiert???? Ich würde an Ihrer Stelle mit der Vollmacht zum Gericht gehen, die Vollmacht zeigen und die gesetzliche Betreuung auf die Aufgabenkreise beschränken lassen, die von der Vollmacht nicht erfasst sind. Zur Vermögenssorge ist zu sagen: Sofern die Vollmacht alle finanziellen Handlungsmöglichkeiten abdeckt, kann die Vermögenssorge komplett aufgehoben werden und Sie sind dem Gericht gegenüber nicht zur detailierten Rechnungslegung verpflichtet, sehr wohl aber zur Auskunft über den Vermögensstand des Betreuten. Deckt die Vollmacht nicht alle finanziellen Handlungsmöglichkeiten ab (manche Banken, Bausparkassen etc. erkennen nur notarielle Vollmachten an), dann kann man die Vermögenssorge auch auf einzelne Konten beschränken. Detailierte Rechnungslegung wäre dann nur für diese Konten erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 15.01.2009, 10:53   #7
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo Anna,

bist Du überhaupt vom Gericht eingesetzt? Oder bist Du per Vollmacht die Betreuerin? Wenn Dein Lebensgefährte voll bei Verstand ist, macht doch eigentlich nur eine Vollmacht Sinn.

Wenn Du per Vollmacht (nicht vom Gericht) bist, muss Du keine Abrechnungen oder Aufstellungen machen.

Liebe Grüße

Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 18.01.2009, 14:28   #8
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Danke,
ich werde zum Gericht gehen und das klären.

Liebe Grüße
Anna
anna ist offline  
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Stichworte
angehörige, rechnungslegung, vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis, vollmacht


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