Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflicht und Rechtsschutz für BetreuerInnen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen Tina,
mir hatte ein Versicherungsagent vor Jahren mal erklärt, dass nur einmal eine Leistung wegen einer Sache bezogen ...
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#21 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Tina,
mir hatte ein Versicherungsagent vor Jahren mal erklärt, dass nur einmal eine Leistung wegen einer Sache bezogen werden könne. Ob das so stimmt weiss ich nicht, erschien mir aber letztendlich auch logisch. Ich habe meine private BU daraufhin gekündigt und hatte insofern Glück, dass eine Teil- Beitragsrückerstattung statt fand. Das war vertraglich so vorgesehen.Gruss Michaela |
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#22 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Danke Michaela, ich werde mal in die Unterlagen schauen und werde nachfragen. So ungefähr habe ich das nämlich auch mal gehört und dann wäre die private Versicherung ja mittlerweile ggf. völlig überflüssig. Mensch, daran hatte ich gar nicht gedacht, das hat sich ja auch erst mit der Festellung, dass wir in der Berufsgenossenschaft angemeldet sein müssen, irgendwann überschnitten.
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#23 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 16
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Zitat:
Viele Grüße Pandabär |
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#24 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Mich würde das auch sehr interessieren. Stehe gerade vor der Entscheidung, ob ich meine BU wieder hochsetze (aufgrund der Elternzeit damals runter gestuft). Aber wenn ich über die Berufsgenossenschaft auch versichert wäre, bräuchte ich das ja nicht.
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#25 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
die BG ist auch für Berufsunfähigkeit-schaut doch einfach mal auf der HP nach. (BG Wohlfahrt) Gruss Michaela |
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#26 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 16
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Habe mal nachgeschaut. Zum Beispiel auf dieser Seite: Betreuer - bgw-online.de
Danach wird bei einer Versicherungssumme von 16000 Euro (neue Bundesländer) oder 19000 Euro (alte Bundesländer) ein Unfallschutz/Wegeunfallschutz nach § 2 (1) Nr. 9 SGB VII sowie ein Schutz gegen Berufskrankheiten nach der Berufskrankheitenverordnung gewährt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die das Gehalt bei Berufsunfähigkeit bis zur eigenen Rente zahlt, ist dies aber nicht. Viele Grüße Pandabär |
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#27 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Du kannst Dich bei der BG freiwillig höher versichern und unter "Leistung" findest Du folgendes:
Eine Rente wird daher grundsätzlich erst gezahlt, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, jedoch auch schon während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufliche Rehabilitation) neben dem Übergangsgeld. Eine private BU welche Dir das bisherige Gehalt weiter zahlt kann sich von der Beitragshöhe her keiner leisten- behaupte ich mal. Grüsse Michaela |
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#28 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Huhu Michaela,
Zitat:
Die Versicherung habe ich schon von Anfang an (durch den GL)und ich müsste wirklich noch einmal nachfragen. Zu Anfang meiner Tätigkeit habe ich mich sehr intensiv um die Abschlüsse der richtigen Versicherung gekümmert und sehr viel Zeit damit verbracht. Danach habe ich immer nur noch die Beiträge gezahlt... ![]() Das geht mir auch so bei der privaten Rentenversicherung. Selbst mein Banker findet die gut. Beim letzten Auszug habe ich trotzdem bei der Versicherung angerufen, das noch einmal durchgesprochen und mir ein paar Notizen gemacht. |
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#29 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Huhu Tina,
![]() ich habe in meinen alten Unterlagen nachgesehen, bei der privaten waren das monatlich 96 Euro und irgendwas garantiertes um die 900 monatlich im Fall. (ist schon 6 Jahre her) Bei der BG zahle ich 150 Euro Beitrag im Jahr.(erhöhter Beitrag) und volle BU würde ca 1200 Euro erbringen. Ich glaube nicht, dass man bei einer privaten BU Versicherung überhaupt was für einen Monatsbeitrag in Höhe von 12,50 Euro bekäme. Schönes WE, Grüsse. Michaela |
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#30 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 16
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Wie hoch ist das Risiko für einen Berufsbetreuer, an einer in der Berufskrankheitenverordnung aufgeführten Krankheiten zu erkranken und dadurch berufsunfähig zu werden? Ich denke, gering.
Laut Wikipedia Berufsunfähigkeit ? Wikipedia sind überwiegend Menschen mit psychischen Leiden von Berufsunfähigkeit betroffen. Darum zweite Frage: Wie hoch ist das Risiko für einen Berufsbetreuer an einem psychischen Leiden zu erkranken? Ich meine, hoch. Für nur 12,50 Euro erhöhter Beitrag pro Monat ist das hohe Risiko, welches ein Berufsbetreuer besitzt, an einem psychischen Leiden zu erkranken und dadurch berufsunfähig zu werden bei der Berufsgenossenschaft nicht mit abgesichert. Die Absicherung von Krankheiten nach der Berufskrankheitenverordnung dürfte für einen Berufsbetreuer wohl eher überflüssig sein? |
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| berufsgenossenschaft, berufshaftpflicht, berufsunfähigkeitsrente, haftpflicht, haftpflichtversicherung, rechtsschutzversicherung, vermögenshaftpflicht, versicherung |
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