Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontaktaufnahmeversuch mit neuem Klienten erfolglos im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Irgendwie reden wir aneinander vorbei.
Zitat:
Sowas wie Begrüßung, um mal ein triviales Beispiel zu nennen.
Ist das jetzt ernst ...
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24.11.2021, 21:23 | #11 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Irgendwie reden wir aneinander vorbei.
Zitat:
Betreute sind per se an unterschiedlichen Erkrankungen leidende Menschen. Da gilt es mit dem zurechtzukommen was man an realen Defiziten vorfindet. Ohne jegliche (Be)wertung der evtl. angebrachten Höflichkeitsfloskeln oder oder oder Wer als Betreuer in Erwartungen auf allgemein wohlgefälliges Verhalten des Betreuten abzielt hat in meinen Augen das Betreuungsrecht nicht so wirklich verstanden. Meine Kunden müssen sich meine Arbeit für sie nicht noch extra "verdienen". Sie haben bei mir (krankheitsbedingt) ein Recht darauf so zu sein wie sie aktuell und in dem Moment sind. Ob es mir nun gefällt- persönlich- oder nicht. Wir sollen nicht als Erziehungswissenschaftler tätig sein oder werden. Zitat:
Diese Dinge möchte er haben, sie stehen ihm zu und er bekommt sie meinerseits auch ohne sein Zutun.
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25.11.2021, 09:47 | #12 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Gerade die Betreuten, die man schlecht oder gar nicht erreicht, haben doch häufig hohen Betreuungsbedarf. Die werden von allen anderen ja genau so wenig erreicht und fallen dann nach und nach aus allem raus.
Einer der meinen wurde von der Vorbetreuerin mit dieser Begründung als unbetreubar angesehen. Das Gericht hat dann die Aufhebung beschlossen. Und schon wenige Monate später wurde er - inzwischen obdachlos und ohne ALG II - von der Wohnungshilfe aufgelesen und eingewiesen und mit einer neuen Betreuung versehen. ALG II weiterbeantragen und für Mietzahlungen sorgen, das hätte die ehemalige Betreuerin auch ohne Kontakt schaffen können und das hätte dem Betreuten einen kalten Winter im Park erspart. Es gibt auch Betreute, die auf Anfragen per Mail binnen einer Stunde mit dem gewünschten sauber gescannten Dokument antworten. Aber irgendein Problem wird es schon auch da geben, sonst dürften sie nicht betreut werden... |
25.11.2021, 11:13 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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Ich hatte einen ähnlichen Fall: Betreuung übernommen, den Betreuten selbst habe ich nach 5 Monaten trotz hartnäckiger Versuche das erste Mal persönlich zu Gesicht bekommen. In der Zeit habe ich um ihn herum gearbeitet und sichergestellt, dass die üblichen Parameter im grünen Bereich bleiben.
Mittlerweile läuft die Zusammenarbeit ganz passabel, inkl. persönlicher Kontakte, die Termine hält er zu ca. 30 % auch ein P.S. Über Betreute mit guten Umfangsformen freue ich mich, aber manche schaffen da kein Mindestmass, und dann muss man sich in Erinnerung rufen, dass eine Betreuung aus Gründen eingerichtet wird. |
25.11.2021, 19:47 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Ich hatte auch einen genauso gelagerten Fall gleich zu Anfang meiner Betreuerkarriere.
Es war schon sehr belastend, keinen Kontakt zu bekommen. Aber ich habe mir gesagt, der Richter und die Betreuungsbehörde haben ihn ja auch nicht erwischen können. Es macht dir als Betreuer daher auch niemand Vorwürfe. Die Aufhebung der Betreuung wird so schnell nicht passieren, insbesondere, wenn der Betreute keinen freien Willen hat. Wie hier schon beschrieben wurde, kann die Betreuung über einen längeren Zeitraum ohne Kontakt zum Betreuten geführt werden. Die Frage ist, ob der Betreuer trotzdem in irgendeiner Weise helfen kann. Das ist meistens der Fall. Was das ärztliche Zeugnis betrifft, bittet das Gericht den Betreuer lediglich um Mithilfe. Wenn es nicht klappt, kann man nichts machen. Zwang kannst du nicht ausüben. Teile den Sachverhalt dem Gericht mit, das wird dann einen Gutachter beauftragen müssen. |
25.11.2021, 21:20 | #15 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Allerdings die Gleichsetzung: Nicht erreichbar/ansprechbar = unbetreubar halte ich schlicht für falsch.
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26.11.2021, 10:23 | #16 | |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Zitat:
Dass jemand nicht erreichbar ist? Ein Komapatient läuft zwar nicht vor mir weg, aber den kann ich letztendlich genau so wenig erreichen wie einen Obdachlosen. Fehlende Mitwirkung das Gleiche. Machen beide einfach nicht mit. |
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26.11.2021, 11:00 | #17 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Vom Hören-Sagen soll es ab und an auch Betreute geben die unter dem Deckmantel der Betreuung (ich nenne es jetzt vornehm) Ungenauigkeiten begehen oder schon fast kriminell werden oder die regelrecht allgemeingefährlich sind. Da nützt dann eine Betreuung nichts mehr, da ist dann Forensik angesagt.(Aber auch das kann der findige Betreuer auf den Weg bringen)
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27.11.2021, 12:39 | #18 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Hallo, der BGH hat sich mehrfach an der Unbetreubarkeit abgearbeitet:
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...treubarkeit.22 Im Wesentlichen dürften es Fälle sein, wo Betreute es gezielt schaffen, alle Tätigkeiten des Betreuers gezielt zu sabotieren. Einfach nur nicht kooperieren reicht jedenfalls nicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
27.11.2021, 12:52 | #19 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Pardon Horst, du siehst mich einigermassen entsetzt ob des eingestelten Links.
Zitat:
Weiter gehts damit: Zitat:
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27.11.2021, 14:37 | #20 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Das sind BGH-Zitate. Für den Volltext muss man das AZ klicken.
Und: du wirst mir rechtgeben, dass es zu Beginn der Betreuung nicht darum gehen kann, den Status Quo zu erhalten, sondern meist geht es ja darum, erst mal Grund rein zu bekommen, ansprüche und Wohnung zu sichern und zumindest Zugang zu Behandlung etc zu schaffen. Irgendwann pendelt es sich evtl ein. Aber wenn schon die Anfangsbemühungen torpediert werden, kann es zum Punkt kommen, an dem man einsehen kann, dass man auch nichts mehr ausrichten kann. Der BGH sagt ja ausdrücklich, dass das nur im Ausnahmefall denkbar ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (28.11.2021 um 10:29 Uhr) |
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